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Mit Holding Steuer sparen: So nutzst Du die Holding-Struktur für Steuervorteile

Stiftungsberater Sven Wecklein erarbeitet eine Strukturübersicht für Holding- und Stiftungsgestaltung.

Stell dir vor, Du könntest einen Großteil Deiner Unternehmensgewinne fast steuerfrei reinvestieren, Dein Vermögen effektiv schützen und bei einem Verkauf Deiner Firma mit einer minimalen Steuerbelastung von gerade mal 1,5 % aus der Sache rausgehen. Klingt zu schön, um wahr zu sein? Genau das ermöglicht dir eine geschickte Holding-Struktur. In Deutschland nutzen immer mehr Unternehmer, diesen Ansatz, um Steuern zu sparen, Risiken zu minimieren und im Idealfall bereits jetzt für eine gesicherte Zukunft vorzusorgen.

Doch wie genau funktioniert das mit Holding Steuern sparen? Wo liegen die genauen Vorteile und was musst Du beim Gründungsprozess beachten? Die meisten haben nur vage Ideen darüber, was eine Holding ist, oder sie fürchten den vermeintlich komplexen Aufwand – Notar, Handelsregister, zwei Gesellschaften, vielleicht sogar eine Stiftung?

In diesem Artikel gehen wir die gesamte Thematik Schritt für Schritt durch, räumen mit Missverständnissen auf und zeigen Dir, warum sich eine Holding-Struktur gerade dann lohnt, wenn Du nachhaltig erfolgreich bist und mehr willst als eine Standardlösung.

Los geht’s mit der Frage, was eine Holding eigentlich ist und warum sie für Dich so lukrativ sein kann. Wenn Du jetzt schon merkst, dass Du Deine Steuern nicht länger unkoordiniert an das Finanzamt abgeben willst, sondern endlich eine Strategie brauchst – dann ist dieser Artikel definitiv für Dich.

Was ist eine Holding und für wen lohnt sie sich?

Damit wir gleich richtig einsteigen: Eine Holding ist keine eigenständige Rechtsform, sondern nur eine Funktion. Du gründest z. B. eine GmbH (oder eine andere Kapitalgesellschaft wie AG oder sogar eine Stiftung), die wiederum Anteile an mindestens einer weiteren Gesellschaft hält – Deiner operativen Firma. Das heißt, Du hast zwei Ebenen:

  1. Oben die Holding-Gesellschaft (beispielsweise eine GmbH oder Familienstiftung).
  2. Unten Deine operative Gesellschaft (typischerweise auch eine GmbH oder UG), in der das Tagesgeschäft läuft und Gewinne entstehen.

In dieser „Doppelstruktur“ liegt das ganze Geheimnis des Holding Steuer Sparen. Warum? Weil das deutsche Steuerrecht festgelegt hat: Wenn eine Kapitalgesellschaft (Deine Holding) an einer anderen Kapitalgesellschaft (Deine operative Firma) beteiligt ist, dann werden fast alle Erträge zwischen diesen Gesellschaften enorm begünstigt.

Dividenden oder Verkaufserlöse sind – je nach Rechtsform und Beteiligungsquote – zu 95 % oder sogar 100 % von der Körperschaftsteuer befreit. Sprich, es fallen nur 1,5 % oder in manchen Fällen sogar 0 % Steuer an, wenn Deine Holding Gewinne aus Deiner operativen Firma einsammelt.

Welche Steuervorteile hat eine Holding?

Der wohl größte Anreiz für eine Holdinggründung sind die steuerlichen Vorteile. Durch bestimmte Regelungen – insbesondere § 8b KStG (Körperschaftsteuergesetz) und das sogenannte Schachtelprivileg – können Gewinne zwischen Unternehmen in der Holdingstruktur fast steuerfrei transferiert werden. Außerdem lassen sich beim Verkauf eines Unternehmens erhebliche Steuern sparen. Im Fiolgenden  alle wichtigen Steueraspekte einer Holding.

Doppelstruktur statt Doppelbelastung

Mit einer Holding und einer Tochtergesellschaft hast Du zunächst einmal zwei Firmen statt einer. Das bedeutet auch zwei Mal Buchführung, zwei Jahresabschlüsse und ggf. zweimal Notarkosten beim Start. Langfristig bringt diese Struktur jedoch enorme finanzielle Vorteile:

  • Gewinne, die in der Holding ankommen, kannst Du dort thesaurieren und wieder reinvestieren, ohne dass gleich 25 % Kapitalertragsteuer (Privatentnahme) anfallen. Das heißt, Du kannst mit nahezu brutto weiterarbeiten.
  • Verkauf Deiner Firma (Exit): Statt rund 25–27 % Einkommensteuer (Teileinkünfteverfahren) sind es bei der Holding oft nur 1,5 %.
  • Haftungsabschirmung: Dein wertvolles Vermögen (z. B. Barreserven, Immobilien, Wertpapierdepots) liegt sicher in der Holding. Wenn unten im operativen Geschäft mal was schiefläuft, sitzt Dein Vermögen oben.
Grafische Darstellung zur Erklärung der Holdingstruktur.
Grafische Darstellung zur Erklärung der Holdingstruktur.

Fast steuerfreie Ausschüttungen zwischen Holding Gesellschaft und Tochter (operativer GmbH)

Wenn Du als Privatperson eine Ausschüttung von Deiner Firma bekommst, zahlst Du üblicherweise 25 % Abgeltungsteuer (plus Soli). In einer Holdingstruktur gilt hingegen Folgendes:

  • Hat Deine Holding mindestens 15 % Anteile an der operativen GmbH, fällt keine Gewerbesteuer auf ausgeschüttete Gewinne an (Schachtelprivileg, § 9 GewStG).
  • Ab 10 % Beteiligungsquote (oder 15 %, je nachdem welches Gesetz greift) sind Dividenden fast vollständig von der Körperschaftsteuer befreit (§ 8b KStG). Nur 5 % gelten als „nicht abzugsfähige Betriebsausgaben“.
  • Effektive Steuerlast auf Ausschüttungen innerhalb des Konzerns: etwa 1,5 %.
  • Bei einer Stiftung als Holding kannst Du sogar 0 % Steuerlast erreichen, wenn mindestens 10 % gehalten werden.

Beispiel: Wenn Deine Tochtergesellschaft 100.000 € Gewinn ausschüttet, zahlt die Holding auf diesen Betrag nur rund 1.500 € Steuer (manche sprechen von einer Art „Versicherungsprämie“). 98.500 € stehen anschließend für neue Investitionen in der Holding zur Verfügung. Verglichen mit 25 % Abgeltungsteuer (25.000 €) privat ist das ein gewaltiger Unterschied.

Unternehmensverkauf (Exit)

Einer der Hauptgründe, weshalb viele Gründer und Gesellschafter so scharf auf eine Holding sind, ist der nahezu steuerfreie Firmenverkauf. Stell dir vor, Du verkaufst Deine operative GmbH für 1 Mio. €. Ohne Holding würden bei dir privat schnell um die 250.000 € bis 270.000 € Steuern anfallen (Teileinkünfteverfahren, Spitzensteuersatz).

Mit Holding sind es dagegen in der Regel nur rund 1,5 % – also gerade mal 15.000 €. Das ergibt 235.000 € mehr Liquidität in der Holding, die Du für andere Investments, den Aufbau neuer Firmen oder Deine Altersvorsorge einsetzen kannst.

Dieser Effekt führt zu einem riesigen Zinseszins-Vorteil und lässt Dein Vermögen auf Holding-Ebene deutlich schneller wachsen. Außerdem gibt es Gestaltungen, um auch die private Entnahme zu optimieren (Grundfreibeträge, Teileinkünfteverfahren, Familienstrukturen usw.).

Steueroptimierte Privatentnahmen (Gehalt, Dividende, Darlehen)

  • Gehalt vs. Dividende: Als Gesellschafter-Geschäftsführer kannst Du ein Gehalt beziehen, das als Betriebsausgabe gilt, jedoch progressiv besteuert wird. Dividenden werden pauschal mit 25 % besteuert. Viele Unternehmer entscheiden sich für ein moderates Gehalt und lassen den restlichen Gewinn in der Holding.
  • Gezielte Ausschüttungen: Timen von Dividenden in steuerlich günstigen Jahren (z. B. Rentenalter oder niedrigeres Einkommen).
  • Darlehen statt Dividende: Kurzfristige Privatliquidität ohne sofortige Steuerbelastung durch Gesellschafterdarlehen, allerdings marktüblich verzinst und vertraglich abgesichert.

Haftungsvorteile: Operatives Risiko bleibt unten

Vielleicht fragst Du Dich: „Warum trenne ich nicht einfach durch eine zweite GmbH – warum brauche ich so kompliziert dieses Holding-Konstrukt?“ – Ganz einfach, eine klassische „Schwesterfirma“ nützt dir steuerlich wenig, weil Ausschüttungen zwischen Schwestergesellschaften immer über Dich als Privatperson laufen würden – was wieder die volle Kapitalertragsteuer auslöst.

Bei einer Mutter-Tochter-Struktur (also einer Holding), fließen die Gewinne dagegen erstmal fast steuerfrei nach oben. Dort sammeln sie sich an, sind getrennt vom operativen Risiko und können im Worst-Case-Szenario des operativen Geschäfts nicht so schnell verloren gehen.

Wenn die Tochtergesellschaft in die Insolvenz rutscht oder verklagt wird, bleibt Dein angesammeltes Vermögen in der Holding grundsätzlich außen vor. Du kannst dann einfach eine neue Tochter gründen und weitermachen, ohne dass Dein bisheriger Vermögensstock gefährdet ist. Das macht Sinn in allen Branchen, wo größere Risiken lauern (z. B. Produkthaftung, gesättigte Märkte, Rechtsstreitigkeiten).

Stiftung als Holding: Noch mehr Steuerfreiheit möglich?

Die Familienstiftung gilt oft als die höchste Ausbaustufe einer Holdingstruktur. Zudem gibst Du Dein Vermögen in eine eigenständige juristische Person ab, die formal nicht mehr dir gehört – Du bist lediglich Begünstigter. Ob sich dieser Schritt für Dich lohnt, solltest Du daher sorgfältig abwägen.

Für viele große Familienunternehmen ist die Stiftungsholding jedoch das ultimative Ziel. Die Vorteile sprechen für sich:

  • 100 % Steuerfreiheit auf Dividenden: Im Gegensatz zu einer klassischen Holding, die oft nur 95 % steuerfreie Dividenden erlaubt, können Dividenden aus Tochtergesellschaften bei einer Familienstiftung (bei mindestens 10 % Beteiligung) vollständig steuerfrei vereinnahmt werden.
  • Steuerfreie Veräußerungsgewinne: Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensbeteiligungen bleiben auf Ebene der Stiftung komplett steuerfrei.
  • Keine Gewerbesteuer auf Kapitalerträge: Reine Kapitalerträge unterliegen in einer Stiftung keiner Gewerbesteuer, was zusätzlich steuerliche Vorteile schafft.

Die Stiftungsholding kann also eine äußerst attraktive Option sein – vorausgesetzt, Du bist bereit, den administrativen und finanziellen Aufwand zu tragen.

Wann lohnt sich eine Holding?

Du musst nicht von Tag 1 an eine Holding haben. Wer gerade erst gründet, kann auch erstmal die Dinge anlaufen lassen und später umstrukturieren (Einbringung nach dem Umwandlungssteuergesetz). In der Praxis lohnt es sich aber oft, frühzeitig zu handeln. Denn:

  • Vermeidung von 7-jährigen Sperrfristen: Wenn Du von Anfang an die Holding drüber hast, kannst Du jederzeit (auch vor Ablauf von 7 Jahren) verkaufen, ohne Steuernachteile zu riskieren.
  • Rechtzeitige Asset Protection: Je früher Du Deine Gewinne nach oben ausschüttest, desto eher schützt Du sie vor Haftungsrisiken unten.
  • Zinseszins-Effekt: Jeder Euro, der früher in der Holding landet und nicht der vollen Steuerlast unterliegt, kann sich besser vermehren.

Wir empfehlen die Holding bei nachhaltigen Jahresüberschüssen ab ca. 50.000 € (die nicht komplett privat verbraucht werden). Planst Du einen größeren Unternehmensverkauf, ist das sowieso das Hauptargument. Da kann sich eine Holdingstruktur sogar schon ab dem ersten Jahr lohnen – lieber ein bisschen früher als zu spät, um die Steuerfreiheit beim Exit nicht zu verpassen.

Insgesamt lässt sich festhalten: Eine Holding lohnt sich vor allem, wenn Gewinne nicht sofort privat benötigt werden. Unternehmer, die bereits ausreichend Einkommen (z. B. Gehalt) beziehen, können Überschüsse in der Holding belassen und die private Besteuerung auf später verschieben . So reduziert sich ggf. auch die Abgeltungsteuer – etwa weil man über die Jahre verteilt ausschüttet statt alles auf einmal (so nutzt man jedes Jahr den Sparer-Pauschbetrag und vermeidet Progressionseffekte).

Im nächsten Abschnitt schauen wir uns genauer an, wie Du diese Doppelstruktur eigentlich in die Praxis umsetzt – ob Du jetzt komplett neu gründest oder eine bestehende Firma hineinbringst. Dabei beleuchten wir auch wichtige Details wie das Umwandlungssteuergesetz, die Sperrfristen und wie Du beim Einbringen Deiner alten GmbH sogar Stammkapital steuerfrei zurückholen kannst.

Stiftungsberater Sven Wecklein erklärt einer Mandantin die perfekte Firmenstruktur.
Stiftungsberater Sven Wecklein erklärt einer Mandantin die perfekte Firmenstruktur.

Gründung einer Holding in Deutschland: Ablauf und Tipps

Du hast die Vorteile abgewogen und möchtest eine Holding gründen? Wie baut  man denn  eine Holding eigentlich auf, vor allem, wenn man bereits eine bestehende GmbH oder sogar ein Einzelunternehmen hat. Hier kannst Du grundsätzlich zwei Wege gehen:

  • Direkte Holding-Gründung von Anfang an (klassisch bei Neugründung).
  • Nachträgliche Einbringung Deiner bestehenden Firma in eine neu gegründete Holding (Umwandlungssteuergesetz, § 21).

Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile. Wichtig ist, dass Du dir im Vorfeld klar machst, was genau Du erreichen willst: Geht es dir vor allem um die steuerliche Begünstigung eines zukünftigen Firmenverkaufs? Willst Du primär Dein Vermögen vor Haftungsrisiken schützen? Oder hast Du mehrere Geschäftszweige, die Du geschickt in getrennten GmbHs bündeln möchtest?

Neugründung: Holding direkt aufsetzen

Falls Du Dich noch in der Startphase befindest oder erst eine Firma gründen willst, kannst Du von Tag 1 an in einer Holding-Struktur starten. Das läuft so:

  1. Holding-GmbH gründen:
  • Notartermin, Gesellschaftsvertrag, Stammkapital i. d. R. 25.000 Euro (wobei 12.500 Euro sofort eingezahlt werden können).
  • Eintrag ins Handelsregister.
  1. Operative Tochter-GmbH gründen – ebenfalls über den Notar, wobei als Gesellschafter hier schon die Holding-GmbH auftritt. Du selbst bist an der Holding beteiligt – und die Holding ist wiederum Eigentümerin der operativen Firma.

Das war’s im Prinzip schon. Eine Sperrfrist (siehe weiter unten) hast Du bei dieser „Clean Slate“-Variante nicht. Das heißt, falls Du später in 2–3 Jahren verkaufen willst, kannst Du das entspannt tun und direkt von den 1,5 % Steuer profitieren (respektive 0 % bei einer Stiftungsholding und mindestens 10 % Beteiligung). Du musst auch nichts rückwirkend oder nachträglich regeln; die Struktur ist von Anfang an sauber.

  • Vorteil: Keine komplizierten Umwandlungsakte, kein Risiko einer Sperrfrist, Du startest gleich optimiert.
  • Nachteil: Am Anfang wissen viele noch nicht, ob sich ihr Business wirklich lohnt, und scheuen die doppelten Gründungskosten (Notar, Stammkapital, Verwaltung).

Nachträgliche Holding: Einbringung Deiner bestehenden Firma

Angenommen, Du hast schon eine gut laufende GmbH (oder bist Einzelunternehmer, Partner in einer Personengesellschaft usw.) und merkst jetzt, dass eine Holdingstruktur fürs Steuersparen und Vermögensschutz eine riesige Chance ist. Dann kannst Du eine bestehende Firma ebenfalls in eine Holding einbringen, steuerneutral gemäß Umwandlungssteuergesetz (§ 21).

  1. Gründung einer „leeren“ Holding-GmbH: Auch hier musst Du eine neue GmbH zum Leben erwecken: Gesellschaftsvertrag, Notar, Eintragung, Stammkapital.
  2. Anteilstausch („qualifizierter Anteilstausch“):
  • Du überträgst Deine Anteile an der bestehenden operativen Gesellschaft (z. B. 100 % Deiner alten GmbH) an die neue Holding-GmbH.
  • Im Gegenzug bekommst Du Anteile an der Holding.

Klingt nach einer Art Tauschgeschäft, ist aber laut Umwandlungssteuergesetz steuerfrei machbar, sofern die relevanten Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Du hast über 50 % an der alten GmbH, oder Du verknüpfst mehrere Gesellschafter zusammen, damit man auf 50 % kommt).

Wichtig: Lass Dich hier von einem Steuerberater oder einer darauf spezialisierten Kanzlei begleiten, da diese Vorgänge korrekt beurkundet werden müssen und bestimmte Fristen einzuhalten sind.

Steuerfrei Stammkapital zurückholen?

Hier wird’s spannend: Du hast vielleicht vor Jahren 25.000 Euro in Deine alte GmbH eingebracht. Mit etwas Geschick kannst Du dir beim qualifizierten Anteilstausch bis zu 25 % vom Buchwert (max. 500.000 Euro) als „sonstige Gegenleistung“ steuerfrei auszahlen lassen. Konkretes Beispiel:

  • Buchwert Deiner alten GmbH: 25.000 Euro (Stammkapital).
  • Du erhöhst das Stammkapital der Holding vielleicht nur um 100 Euro, um formell den Tausch zu vollziehen.
  • Die Differenz (24.900 Euro) kann dir die Holding auskehren – ohne darauf Steuern zu zahlen.

Diese Art „Trick“ ist legal, solange man das Umwandlungssteuergesetz sauber anwendet. Ein ziemlich cooler Nebeneffekt, wenn Du Liquidität brauchst und ohnehin auf Holding-Struktur umstellen möchtest.

Die 7-jährige Sperrfrist – was Du beachten musst

Der Haken bei der nachträglichen Einbringung: Du hast eine Sperrfrist von 7 Jahren. Das bedeutet, wenn Du innerhalb dieser 7 Jahre Deinen Anteil an der Tochtergesellschaft verkaufst (also die Holding die Tochter verkauft), kann dir das Finanzamt rückwirkend den Steuervorteil wieder entziehen – zumindest teilweise. Pro Jahr, das Du durchhältst, sinkt die Nachversteuerung anteilig.

Zusätzlich musst Du jedes Jahr (bis 31. Mai) dem Finanzamt schriftlich bestätigen, dass Du die Anteile noch hältst. Vergisst Du das einmal, kann das Finanzamt die komplette Einbringung nachversteuern. Die Meldung kann jedoch auch nachträglich eingereicht werden.  

Rückwirkende Gründung

Ein heißer Tipp aus der Praxis: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du die Umwandlung rückwirkend vornehmen, bis zu 8 Monate ins neue Geschäftsjahr hinein. Das bedeutet: Wenn Du zum Beispiel bis August merkst, dass dieses Jahr ein guter Exit oder hohe Gewinne anstehen, kannst Du mit einer rückwirkenden Einbringung schon für das gesamte Jahr in den Genuss der Holding-Vorteile kommen. Natürlich ist das kein Freifahrtschein – Du brauchst einen Steuerberater, der das wasserdicht strukturiert, damit das Finanzamt mitspielt.

Vorteil: Du sicherst dir sogar rückwirkend Steuervorteile, was gerade für Leute interessant ist, die erst im Laufe des Jahres realisieren, wie hoch der Gewinn sein wird.

Nachteil: Zeitlicher und bürokratischer Aufwand, man muss sorgfältig dokumentieren und die relevanten Stichtage strikt einhalten.

Notariell beglaubigter Vertrag zur Holding-Gründung für steuerliche Gestaltungsspielräume.
Notariell beglaubigter Vertrag zur Holding-Gründung für steuerliche Gestaltungsspielräume.

Praxistipps: So nutzt Du Deine Holding richtig

Jetzt hast Du ein gutes Bild, welche Steuervorteile Dich erwarten und wie Du eine Holdingstruktur aufbaust. Im Alltag gibt es aber ein paar praktische Kniffe und Fallstricke, die Du kennen solltest. Denn so richtig rund läuft Deine „Holding Steuer sparen“-Strategie erst, wenn Du bestimmte Punkte sauber umsetzt. Hier kommen die wichtigsten Praxistipps:

Keine 25 % Quellensteuer dank Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Ein altbekanntes Ärgernis: Wenn Deine Tochtergesellschaft eine Dividende an die Holding ausschüttet, zieht sie zunächst 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag ab und leitet diese an das Finanzamt weiter. Du bekommst den Überschuss (ca. 75 %) auf dem Holdingkonto gutgeschrieben. Die tolle Nachricht, dass Holdings auf Dividenden nur rund 1,5 % zahlen, verpufft erstmal, weil Deine Liquidität blockiert ist.

Die Lösung:

  • Beantrage beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung).
  • So kannst Du brutto ausschütten, ohne den Sofortabzug von 25 % abführen zu müssen.

Zwar musst Du dem Finanzamt gegenüber plausibel machen, dass die Holding dauerhaft geringere Steuern zahlt als die pauschale Kapitalertragsteuer. Bei einer ordentlich strukturierten Holding, die primär von Dividenden lebt und kaum anderen Einkünften unterliegt, klappt das häufig sehr gut.

  • Tipp: Einmal bewilligt, gilt diese NV-Bescheinigung in der Regel für mehrere Jahre. Falls Dein Finanzamt sich querstellt, kannst Du die Gewinne ein Jahr „klassisch“ ausschütten (dann eben mit Kapitalertragsteuer) und den Erstattungsanspruch in der Steuererklärung zeigen. Anschließend lassen sich die Chancen auf die NV-Bescheinigung oft verbessern.

Richtig ausschütten: Wann Gehalt, wann Dividende?

Eine häufige Frage: „Ich bin Gesellschafter-Geschäftsführer – soll ich mir jetzt ein hohes Gehalt zahlen oder lieber Dividende ausschütten?“ Grundsätzlich gilt:

  1. Geschäftsführergehalt reduziert den Gewinn Deiner Tochtergesellschaft. Es ist als Betriebsausgabe voll abzugsfähig, aber Du versteuerst es im persönlichen Einkommensteuersatz (progressiv bis zu 45 %).
  2. Dividende fällt erst in der Holding kaum an (1,5 %), aber sobald Du es für private Zwecke rausnimmst, wird grundsätzlich 25 % Abgeltungsteuer fällig.

Viele Unternehmer wählen ein moderates Geschäftsführer-Gehalt, das den Lebensunterhalt sichert, und lassen die restlichen Gewinne in der Holding, um den Zinseszinseffekt zu nutzen. Du kannst außerdem die jährliche Ausschüttung privat flexibel gestalten und z. B. in einkommensschwächeren Jahren oder im Rentenalter Dividenden beziehen, um Steuern zu optimieren. Das ist eine langfristige Strategie und funktioniert umso besser, je konstanter Du Gewinne oben ansammelst.

Darlehen an die Tochter: Liquidität und Steuer-Arbitrage

Ein großer Vorteil einer Holding: Du kannst die operativen Gewinne nach oben ausschütten – und wenn die Tochtergesellschaft Geld für Investitionen braucht, leiht sich diese das Kapital von der Holding.

  • Steuerlich clever: Die Tochter zahlt Zinsen an die Holding, was den Gewinn der Tochter mindert (sie spart also ~30 % darauf), während die Holding ggf. nur 15–30 % auf die Zinseinnahmen zahlt (je nach genauer Gestaltung).
  • Haftungsrechtlich: Das Darlehen steht zwar im Insolvenzfall nicht an erster Stelle, aber Du verhinderst, dass die große Liquiditätsreserve dauerhaft „unten“ gebunden bleibt.

Wichtig: Richtig verzinsen, schriftlich fixieren. Das Finanzamt versteht keinen Spaß, wenn ein Darlehen ohne klaren Vertrag oder marktübliche Konditionen vergeben wird – Stichwort verdeckte Gewinnausschüttung.

Achtung Wegzug: Die Exit-Steuer schläft nie

Planst Du, irgendwann Deutschland zu verlassen, um beispielsweise an einem sonnigen Ort mit niedrigen Steuern zu leben? Das Außensteuergesetz sieht hier die Wegzugsbesteuerung vor, sobald Du mehr als 1 % an einer Kapitalgesellschaft hältst. Das Finanzamt unterstellt quasi einen fiktiven Verkauf Deiner Anteile an der Holding zum Zeitpunkt des Wegzugs – und will dafür Steuern sehen.

  • Holding schützt nicht vor der Wegzugsteuer. Im Gegenteil: Hast Du 100 % an Deiner Holding, bist Du zu 100 % in der Pflicht.
  • Innerhalb der EU/EWR kannst Du ggf. eine Stundung beantragen, aber die bleibt an Bedingungen geknüpft.

Fazit: Wenn Du ernsthaft darüber nachdenkst, auszuwandern, sprich frühzeitig mit einem Spezialisten. Eine Holding ist nicht der „Problemlöser“ für Wegzugsteuer, vielmehr kann sie den Effekt noch verstärken, falls Du >1 % hältst.

Kein Chaos: Buchhaltung, Jahresabschlüsse und IHK-Beiträge

So schön eine Holding ist, Du führst letztlich zwei separate Gesellschaften (Holding + operative Firma). Heißt konkret:

  1. Zweimal Buchführung: Jede GmbH braucht eine eigene Buchhaltung, wobei sich vieles parallel erledigen lässt, gerade bei vermögensverwaltender Holding mit wenigen Geschäftsvorfällen.
  2. Zwei Jahresabschlüsse: Beide Bilanzen müssen zum Jahresende erstellt und offengelegt werden.
  3. Zwei IHK-Mitgliedschaften: Jede GmbH ist einzeln beitragspflichtig, wobei sich manche IHKs bei minimalen Umsätzen mit geringen Beiträgen begnügen.

Gerade anfangs wirken diese doppelten Pflichten einschüchternd. Doch sobald Du oder Dein Steuerberater eingespielt seid, ist der Extra-Aufwand überschaubar. Die Kosten (Notar, Handelsregister, laufende Buchhaltung) solltest Du natürlich gegeneinander abwägen – in der Regel sind sie schnell durch die Steuervorteile kompensiert.

Atypisch stille Gesellschaft: Gewerbesteuer-Freibetrag nutzen?

Viele wissen nicht, dass es in einer reinen GmbH keinen Freibetrag bei der Gewerbesteuer gibt. Sobald Du aber eine Personengesellschaft hast, kannst Du einen Freibetrag von 24.500 € geltend machen. Eine „atypisch stille Gesellschaft“ kann hier eine Möglichkeit sein:

  • Du gründest quasi eine stille Beteiligung an Deiner GmbH, sodass eine Personengesellschaft entsteht.
  • Dadurch kann – bei geschickter Struktur – ein Freibetrag in Höhe von 24.500 € pro Jahr auf die Gewerbesteuer beansprucht werden.

Allerdings ist das kein Standard; Verträge müssen wasserdicht sein, sonst erkennt das Finanzamt es nicht an. In größeren Holdings wird diese Variante seltener genutzt. Es kann sich aber lohnen, sich dazu beraten zu lassen, wenn Du umfangreiche gewerbliche Einkünfte hast.

Fehler, die Du unbedingt vermeiden solltest

  1. Sperrfrist ignorieren: Bei nachträglicher Einbringung hast Du die 7-Jahres-Regel. Wer das übersieht und zu früh verkauft, riskiert saftige Nachversteuerungen.
  2. Jährliche Meldung vergessen: Hast Du Anteile via § 21 UmwStG eingebracht, musst Du jedes Jahr bis 31. Mai ans Finanzamt melden, dass Du Deine Anteile noch hältst. Versäumnisse können die komplette Einbringung rückabwickeln – sehr teuer!
  3. Umsatzsteuerliche Organschaft „aus Versehen“: Wer Management-Leistungen zwischen Holding und Tochter unsauber abrechnet, kann in eine Organschaft rutschen. Dann haftet die Holding für Umsatzsteuerschulden der Tochter. Das solltest Du nur machen, wenn es dir konkret Vorteile bringt.
  4. Geld privat entnehmen, ohne Steuereffekt zu beachten: Eine Holding macht nur Sinn, wenn Du einen Großteil der Gewinne oben lässt oder gezielt ausschüttest. Wer alles gleich privat rauszieht, spart nichts.

Fazit: Steuerliche Hebel der Holding

Die Holdingstruktur kann ein echter Game-Changer sein, wenn Du Deine Unternehmensstruktur effizienter gestalten willst. Gerade als Gesellschaft mit beschränkter Haftung zahlt sich eine Gmbh Holding aus, um Gewinne nahezu steuerfrei innerhalb des Konzerns zu verschieben und beim Firmenverkauf nur rund 1,5 % zu zahlen.

Der Steuersparmodell Holding bietet also gewaltige Vorteile, wenn Du Dich mit Themen wie Vermögensschutz, Thesaurierung und langfristiger Investitionsplanung befasst. Dank Holding Gmbh Beteiligungen bleibt Dein Vermögen oben und die operativen Risiken unten. Das Modell lohnt sich besonders bei hohen Gewinnen oder bei einem geplanten Exit, da hier im Vergleich zu einer Direktbeteiligung viel mehr Kapital für Wachstum und Krisenzeiten übrigbleibt.

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Gesetzestext zur Körperschaftsteuer bei Holding-Modellen.

FAQ: Häufige Fragen zur Holding und Steuern

Was ist der Nachteil einer Holding?

Der Mehraufwand: Du hast zwei (oder mehrere) Gesellschaften, was doppelte Buchhaltung und doppelte Jahresabschlüsse bedeutet. Das verursacht höhere Kosten und braucht mehr Organisation. Allerdings amortisiert sich dieser Aufwand meist rasch durch die steuerlichen Vorteile.

Kann man mit einer Holding Steuern sparen?

Ja, absolut. In Deutschland ist das durch § 8b KStG und das Schachtelprivileg legal verankert. Dividenden und Veräußerungsgewinne innerhalb eines Steuersparmodell Holding werden stark begünstigt. Wichtig ist nur, die Struktur korrekt aufzusetzen und die gesetzlichen Vorgaben – beispielsweise die Sperrfristen bei nachträglicher Einbringung – einzuhalten.

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Steuerberater David Kasper
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