
Vermögensverwaltende GmbH: Geschäftsführer Gehalt – Fakten und Tipps
Solltest du dir als Geschäftsführer deiner vermögensverwaltenden GmbH überhaupt ein Gehalt zahlen – oder lässt du es besser sein? Diese scheinbar simple Frage stellen sich viele ambitionierte Privatinvestoren und Unternehmer mit eigener Vermögensverwaltungs-GmbH (auch Spardosen GmbH genannt), denn die Antwort ist alles andere als trivial.
Was auf den ersten Blick selbstverständlich klingt (immerhin arbeitest du ja für dein eigenes Unternehmen und könntest dich dafür entlohnen), entpuppt sich bei näherem Hinsehen als knifflige steuerliche Gratwanderung.
Einerseits kann ein ordentliches Geschäftsführergehalt ein legitimer Weg sein, Gewinne aus der GmbH zu entnehmen und deine persönliche Liquidität zu erhöhen.
Andererseits musst du bedenken, dass jedes Gehalt die Unternehmensgewinne mindert – was zwar die Körperschaftsteuer deiner GmbH reduziert, aber auf deiner privaten Seite als Einkommen voll versteuert wird und womöglich zusätzliche Sozialabgaben nach sich zieht.
Die entscheidende Frage lautet also: Was ist unterm Strich vorteilhafter – Gehalt oder Gewinnausschüttung (Dividende)?
Doch damit nicht genug: Bei dieser Entscheidung spielen noch weitere Faktoren eine Rolle. Das Finanzamt schaut genau hin, wenn du Gesellschafter-Geschäftsführer bist – insbesondere, ob dein Gehalt angemessen ist. Ein überhöhtes Geschäftsführergehalt kann als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden und zu unangenehmen Steuernachzahlungen führen. Umgekehrt stellt sich die Frage, ob du überhaupt auf ein Gehalt verzichten darfst (Stichwort Mindestlohn) und wie sich deine Entscheidung auf die Sozialabgaben (z.B. Kranken- und Rentenversicherung) auswirkt. Nicht zuletzt gibt es kreative Gestaltungsmöglichkeiten wie Pensionszusagen, mit denen du Unternehmensgewinne gezielt für deine Altersvorsorge nutzen kannst.
Wie du siehst, ist die optimale Gestaltung deines Geschäftsführer-Gehalts in einer vermögensverwaltenden GmbH kein Selbstläufer. Aber keine Sorge: Wir führen dich Schritt für Schritt durch alle wichtigen Aspekte – klar verständlich und mit Fokus auf praxisnahe Tipps. Am Ende wirst du genau wissen, ob und wie du dir aus deiner vermögensverwaltenden GmbH Geschäftsführer Gehalt zahlen solltest – und wie du dabei die typischen Steuerfallen geschickt umgehst.
Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?
Eine vermögensverwaltende GmbH (kurz: VV-GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, die überwiegend ihr eigenes Vermögen verwaltet – also etwa in Immobilien, Wertpapiere oder andere Assets investiert. Anders als eine „normale“ GmbH betreibt sie im Idealfall keinen aktiven Gewerbebetrieb mit großem operativem Geschäft, Mitarbeitern und laufenden Geschäften.
Typische Merkmale der VV-GmbH
- Passives Einkommen durch Mieteinnahmen, Dividenden, Zinserträge usw.
- Keine gewerbliche Tätigkeit oder nur im geringfügigen Rahmen
- Steuerliche Vorteile gegenüber einer Privatperson oder einer Einzelfirma, vor allem in Bezug auf Körperschaftsteuer und mögliche Befreiungen in der Gewerbesteuer
Gerade vermögende Privatpersonen, Unternehmer und Start-ups nutzen diese Rechtsform gern, um langfristig Vermögen zu schützen, Einkünfte zu bündeln und mögliche Steuervorteile zu realisieren.
Warum Geschäftsführer-Gehalt in einer vermögensverwaltenden GmbH?
Wenn du dein privates Vermögen in eine vermögensverwaltende GmbH einbringst, bist du zwar Unternehmer:in, aber das Unternehmen selbst dient in erster Linie dazu, Vermögen zu halten oder zu vermehren – zum Beispiel durch Mieteinnahmen, Zinserträge oder Wertsteigerungen von Kapitalanlagen.
Im Gegensatz zu einer operativ tätigen GmbH hast du meist keinen großen Stab an Mitarbeitenden oder laufenden Geschäftsabläufen. Das bedeutet allerdings nicht, dass dein eigenes Geschäftsführer-Gehalt eine Nebensache wäre. Ganz im Gegenteil: Wer hier nicht genau plant, stolpert schnell in teure Steuerfallen.
Wenn Du eine vermögensverwaltende GmbH gründest, stellt sich fast immer die Frage: Solltest Du Dich selbst als Geschäftsführer anstellen und ein Gehalt beziehen? Und wenn ja, wie hoch sollte dieses Gehalt ausfallen?
Die Antwort darauf hat weitreichende steuerliche und wirtschaftliche Konsequenzen, die wir uns im folgenden Kapitel genauer ansehen.
Muss ich mir als Geschäftsführer*in einer vermögensverwaltenden GmbH überhaupt ein Gehalt zahlen?
Diese Frage taucht oft auf, wenn man seine privaten Investments in eine vermögensverwaltende GmbH (VV-GmbH) eingebracht hat – schließlich ist das Ziel häufig, das Vermögen innerhalb der GmbH möglichst steueroptimiert wachsen zu lassen und nicht unbedingt privat zu entnehmen. Anders als in einer operativ tätigen Gesellschaft kann hier also schnell der Gedanke entstehen: „Muss ich mir als Geschäftsführer*in wirklich ein Gehalt zahlen, oder kann ich ganz darauf verzichten?“
Gesetzlicher Zwang oder freie Entscheidung?
Rein rechtlich ist ein Geschäftsführer-Gehalt nicht zwingend vorgeschrieben. Wenn du alleiniger Gesellschafterin und Geschäftsführer*in bist – also wirklich alle Fäden in der Hand hältst – hast du große Gestaltungsfreiheit. Das bedeutet:
- Kein kollektiver Zwang: Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das Gesellschafter-Geschäftsführer*innen einer GmbH dazu verpflichtet, einen Mindestlohn oder ein bestimmtes Gehalt zu beziehen.
- Keine klassische Arbeitnehmerposition: Als „Herrin im eigenen Haus“ fällst du in der Regel nicht unter die typischen Arbeitnehmergesetze. Mindestlohn-Regelungen betreffen dich somit normalerweise nicht, sofern du beherrschender Gesellschafter*in bist.
Bist du hingegen nicht alleiniger Eigentümerin der GmbH oder hältst nur eine Minderheitsbeteiligung, kann das Ganze anders aussehen. Hier können Gesellschaftsverträge, Mitgesellschafter*innen oder ein Aufsichtsrat (sofern vorhanden) darauf bestehen, dass du ein angemessenes Gehalt erhältst. Letztlich hängt das also auch davon ab, wie deine Gesellschaftsstruktur aussieht.

Steuerspar-Chance oder Bumerang?
Da eine GmbH als eigenständige juristische Person Steuern zahlt, beeinflusst dein Geschäftsführer-Gehalt gleich mehrere Ebenen:
- Ebene der GmbH: Dein Gehalt mindert den Gewinn, was die Körperschaftsteuer reduziert. Bei vermögensverwaltenden Gesellschaften kann das durchaus ein Vorteil sein, sofern du nicht gleichzeitig eine verdeckte Gewinnausschüttung riskierst (z. B. durch ein unverhältnismäßig hohes Gehalt).
- Private Ebene: Jeder Euro Gehalt unterliegt deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Je nach Höhe deines Gesamteinkommens kann das ein echter Bumerang sein, wenn der Steuersatz in den Spitzenbereich rutscht.
Die Kunst besteht also darin, ein angemessenes Gehalt anzusetzen, das steuerlich anerkannt wird und für dich unterm Strich besser ist als eine reine Dividendenstrategie. Vergisst du die Angemessenheitsprüfung oder überziehst du das Gehalt, kassiert das Finanzamt eventuell nachträglich Steuern – und zwar saftig.
Gehalt oder Gewinnausschüttung – Was lohnt sich mehr?
Auch in der vermögensverwaltenden GmbH hast du natürlich die Möglichkeit, Gewinne über Dividenden auszuschütten.
Der wesentliche Unterschied zum Gehalt: Dividenden werden erst nach Versteuerung auf Gesellschaftsebene ausgezahlt und unterliegen dann i. d. R. der Abgeltungsteuer bzw. dem Teileinkünfteverfahren. Beim Gehalt fließen die Mittel zwar vorab aus dem Gewinn, tauchen aber eins zu eins in deiner privaten Einkommensteuererklärung auf. Beide Wege haben Vor- und Nachteile:
- Dividende:
- Ausschüttung erst nach KSt und ggf. GewSt
- Auf Privatseite meist 25 % Abgeltungsteuer (zzgl. SolZ, ggf. Kirchensteuer)
- Geschäftsführer-Gehalt:
- Minderung der KSt-/GewSt-Bemessungsgrundlage auf Ebene der GmbH
- Auf Privatseite voller Einkommensteuertarif
Welche Variante günstiger ist, hängt stark von Deiner persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Ein Mischmodell aus einem angemessenen Gehalt plus moderate Dividende ist häufig ein guter Mittelweg.
Praxisbeispiel
Angenommen, deine VV-GmbH erwirtschaftet 150.000 Euro Gewinn.
• Variante 1: Du beziehst kein Gehalt, sondern schüttest dir die 150.000 Euro als Dividende aus. Dann unterliegt dieser Betrag erst der Körperschaftsteuer (15 % + SolZ) und ggf. Gewerbesteuer. Was übrig bleibt, versteuerst du als Privatperson noch einmal mit Abgeltungsteuer (25 % + SolZ, ggf. Kirchensteuer) oder nach dem Teileinkünfteverfahren.
• Variante 2: Du zahlst dir ein Geschäftsführer-Gehalt (z. B. die vollen 150.000 Euro). Die GmbH mindert so ihren Gewinn auf 0, was deine Körperschaftsteuerbelastung senkt. Du versteuerst jedoch die 150.000 Euro privat zum persönlichen Einkommenssteuersatz.
In der Realität rechnet man meist verschiedene Kombinationen durch, um den optimalen Mix aus Gehalt und Dividende zu finden.

Sozialversicherung und Co.: Deine Stellung als Geschäftsführer:in
Wer mehr als 50 % an seiner GmbH hält, gilt steuerrechtlich als „beherrschende“ Gesellschafter-Geschäftsführer*in und fällt in der Regel nicht unter die Sozialversicherungspflicht (Ausnahmen bestätigen die Regel!). Das kann bedeuten, dass du weder in die gesetzliche Renten- noch in die Arbeitslosenversicherung einzahlst und damit entsprechende Beitragssätze sparst. Allerdings verzichtest du auch auf die Absicherung dieser Sozialsysteme.
Wenn du aktuell Arbeitslosengeld 1 beziehst, ist besondere Vorsicht geboten: Ein Gehalt über 165 € pro Monat oder mehr als 15–20 Arbeitsstunden pro Woche kann den Anspruch auf ALG1 verringern oder sogar ganz entfallen lassen. Kläre das im Zweifel mit deiner Agentur für Arbeit, bevor du dich als Geschäftsführer*in entlohnen lässt.
Kontrollfrage: Hast du wirklich alle Fäden in der Hand, oder gibt es Mitgesellschafterinnen, die dich blockieren können? Die genaue Prüfung, ob Sozialversicherungspflicht besteht, hat schon manchen überrascht – am besten also direkt mit einer Fachperson (z.B. Steuerberaterin) klären.
Vorsicht vor der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)
Was bedeutet „angemessenes Gehalt“ eigentlich konkret? Je nach Branche, Umsatz, Gewinn und Aufgabenbereich eines Geschäftsführers können andere Maßstäbe gelten.
In einer vermögensverwaltenden GmbH wird das Finanzamt noch kritischer hinschauen, weil der operative Aufwand oft vergleichsweise gering ist. Wer also ein Gehalt oberhalb dessen ansetzt, was man für die Verwaltung weniger Immobilien oder ein Wertpapierportfolio üblicherweise erwarten würde, geht ein hohes Risiko ein.
Merke: Alles, was über das übliche Maß hinausgeht oder schlecht dokumentiert ist, kann das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung einstufen. Dann wird rückwirkend die gesamte Steuerlast korrigiert – inklusive Zinsen und eventuell weiteren Strafzahlungen.
Achte deshalb unbedingt auf die Fremdüblichkeit. Ein objektiver Maßstab ist, ob ein fremder Dritter (ohne Gesellschafterstatus) für dieselbe Tätigkeit ein vergleichbares Gehalt beziehen würde.
Langfristige Planung: Pensionszusagen und andere Extras
Gerade, wenn du langfristig denkst, solltest du das Thema Pensionszusage nicht außer Acht lassen. Damit kann deine vermögensverwaltende GmbH Rückstellungen für deine Altersvorsorge bilden, was den Gewinn mindert und dir im Alter ein Zusatzeinkommen sichert. Später, wenn die Rente ausgezahlt wird, musst Du diese als Einkommen versteuern.
Aber aufgepasst: Auch hier gelten strenge Regeln. Das Finanzamt achtet genau darauf, wann und wie die Pensionszusage vereinbart wurde und ob die Unternehmenssituation dazu passt:
- Strenge Vorgaben: Das Finanzamt prüft Pensionszusagen intensiv auf Angemessenheit.
- Frühzeitige Einrichtung: Eine Pensionszusage kurz vor dem Renteneintrittsalter wird oft nicht anerkannt.
- Versicherungsmathematische Gutachten: Für die Bildung von Pensionsrückstellungen sind umfangreiche Berechnungen nötig.
Wie berechnet man ein angemessenes Geschäftsführer-Gehalt?
Um dir ganz konkret aufzuzeigen, wie du dein Geschäftsführer-Gehalt so festlegst, dass es steuerlich Bestand hat und zu deiner persönlichen Situation passt, schauen wir uns im nächsten Abschnitt bewährte Methoden zur Berechnung an. Dabei geht es unter anderem um:
- Aufgabenprofil und Zeitaufwand: Wieviel Arbeitsleistung steckt tatsächlich hinter deiner VV-GmbH?
- Vergleich mit ähnlichen Unternehmen: Wie findest du eine angemessene „Benchmark“?
- Gewinn- und Vermögenssituation: Warum deine Gehaltshöhe auch zum Erfolg (oder Misserfolg) deiner VV-GmbH passen muss.
- Dokumentation: Wie du mit klaren Verträgen und Protokollen eine potenzielle Betriebsprüfung souverän meisterst.
- Mischkalkulation: Warum oft eine Kombination aus festem Gehalt und Dividende den besten Steuervorteil bietet.
Auf diese Weise kannst du dich Schritt für Schritt an deine individuelle Wohlfühl-Lösung herantasten und sicherstellen, dass deine VV-GmbH langfristig sowohl rechtssicher als auch steueroptimal aufgestellt ist.
Ein kleiner Ausblick: Neben der reinen Zahlenfrage lohnt es sich, schon frühzeitig an weitere Gestaltungsoptionen zu denken. Ob du später eine Holding-Struktur aufsetzen, eine Familiengesellschaft gründen oder mit Pensionszusagen arbeiten möchtest – diese Aspekte solltest du bestenfalls schon jetzt im Hinterkopf behalten, um dein Geschäftsführer-Gehalt und deine Gesellschafter-Strategie rundum stimmig zu gestalten.
Formale Anforderungen für das Geschäftsführer-Gehalt
- Geschäftsführervertrag: Schließe unbedingt einen formalen Anstellungsvertrag ab, in dem dein Gehalt, Boni und ggf. Sachbezüge (Dienstwagen etc.) geregelt sind. Ohne diesen Vertrag läufst du Gefahr, dass das Finanzamt rückwirkend von einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgeht.
- Lohnabrechnung: Auch wenn nur du selbst Gehalt beziehst, benötigst du jeden Monat eine Lohnabrechnung. Sie stellt sicher, dass deine Vergütung sauber in der Buchhaltung erfasst und elektronisch ans Finanzamt gemeldet wird.
- Keine Rückwirkenden Vereinbarungen: Stimme das Gehalt nicht rückwirkend ab. Wenn du erst am Jahresende „nachträglich“ ein hohes Gehalt beschließt, um Gewinne zu minimieren, ist Ärger mit dem Finanzamt vorprogrammiert.
Beratung frühzeitig in Anspruch nehmen
Das Thema "vermögensverwaltende GmbH Geschäftsführer Gehalt" kann schnell komplex werden, und da jeder Fall individuell beurteilt wird, lohnt sich der Gang zu einem Steuerberater. Er kann Dir helfen, den optimalen Aufbau Deiner vermögensverwaltenden GmbH zu planen und das optimale Verhältnis zwischen Geschäftsführer-Gehalt und Dividenden festzulegen.
Merke: Jede VV-GmbH tickt etwas anders. Bleib flexibel und passe dein Gehalt an, wenn sich deine Lage ändert (z. B. wenn deine GmbH wächst oder du mehr Zeit investierst).
- Rechtsanwalt/Rechtsanwältin: Hilft dir, einen wasserdichten Geschäftsführervertrag zu erstellen und unterstützt dich bei Sozialversicherungsfragen.
- Steuerberater*in: Prüft, ob dein geplantes Gehalt realistisch ist, wie es sich auf deine Gesamtsteuerlast auswirkt und hilft dir bei der richtigen Deklaration.
Möchtest du dich tiefer in das Thema einarbeiten oder benötigst du Unterstützung bei der Gründung bzw. steuerlichen Konzeption Deiner vermögensverwaltenden GmbH, dann sprich uns gerne direkt an. Zusammen erarbeiten wir den optimalen Fahrplan, damit du von den steuerlichen Vorteilen profitieren kannst, ohne böse Überraschungen zu erleben.
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Fazit: Gut geplant ist halb gewonnen
Der Weg zu einer perfekt auf dich zugeschnittenen vermögensverwaltenden GmbH führt über eine klare Zielformulierung, das richtige Setup der Gesellschaftsverträge, eine saubere Buchführung und – falls erforderlich – den passenden Expertenrat. Die Mühe lohnt sich: Mit einer soliden VV-GmbH-Struktur hast du nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch den Freiraum, deine Vermögenswerte nachhaltig zu vermehren und an deine Nachkommen weiterzugeben.
Die vermögensverwaltende GmbH kann ein mächtiges Instrument sein, um Vermögen zu schützen, Steuern zu optimieren und langfristig Erträge zu erwirtschaften. Das Geschäftsführer-Gehalt spielt dabei eine zentrale Rolle und muss sowohl steuerlich als auch sozialversicherungsrechtlich gut durchdacht sein.
- Prüfe genau, ob du ein Gehalt beziehen willst (und wenn ja, in welcher Höhe).
- Vergleiche die Steuerbelastung auf verschiedene Arten der Gewinnentnahme (Gehalt vs. Dividende).
- Achte auf die Angemessenheitsprüfung durch das Finanzamt, um verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden.
- Kläre frühzeitig, ob deine Position als Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist oder nicht.
- Denke auch an langfristige Gestaltungsoptionen wie Pensionszusagen.
Für dich kann eine vermögensverwaltende GmbH in Kombination mit einem durchdachten Geschäftsführer-Gehalt ein echter Steuer- und Vermögensvorteil sein – vorausgesetzt, du planst sauber und holst dir im Zweifel professionellen Rat.
Zusammenfassung & Checkliste
- GmbH-Zweck definieren: Rein vermögensverwaltend oder doch anteilig gewerblich?
- Geschäftsführergehalt kalkulieren: Angemessen, klar dokumentiert, vertraglich geregelt.
- Vergleich: Gehalt vs. Dividende: Prüfe deine Steuersätze und persönliche Situation.
- Sozialversicherungsstatus: Beherrschende Stellung oder nicht? Prüfen, um teure Nachzahlungen zu vermeiden.
- Dokumentation & Verträge: Beschlüsse, Verträge und eventuelle Tantiemen- oder Bonusregelungen genau festhalten.
- Erweiterte Gestaltung: Von Pensionszusagen bis Holding-Strukturen – nur nach professioneller Beratung.

Wer die richtigen Weichen stellt und sein Geschäftsführer-Gehalt durchdacht plant, macht aus der vermögensverwaltenden GmbH eine echte Steueroase – und legt den Grundstein für eine erfolgreiche und nachhaltige Vermögensstrategie.
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