Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zu den einzelnen allgemeinen Mandatsbedingungen:
- Allgemeine Mandatsbedingungen der KASPER & KÖBERPartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
- Allgemeine Mandatsbedingungen der OK Legal & Tax GmbH
- AGB für die Veranstaltungen der KASPER & KÖBERPartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Allgemeine Mandatsbedingungen der KASPER & KÖBERPartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Gustav-Weißkopf-Straße 5, 90768 Fürth (im Folgenden „Steuerberater“ oder „Sozietät“)
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Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Hauptangebot. Die konkrete Beauftragung erfolgt durch Einzelvereinbarung entsprechend diesem Angebot in Schrift- oder Textform.
(2) Die Sozietät berät den Mandanten in Angelegenheiten des deutschen Steuerrechts. Ausländisches Steuerrecht sowie sonstige rechtliche Beratung sind nicht umfasst.
(3) Die Sozietät legt die vom Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde. Eine Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen erfolgt nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.
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Verschwiegenheit
(1) Die Sozietät ist nach den gesetzlichen Vorgaben zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(2) Zur Auftragserfüllung kann die Sozietät Informationen und Unterlagen an Partnerkanzleien weitergeben, namentlich an die TAXPERTEN Deutschland Steuerberatungsgesellschaft mbH sowie an die OK Legal & Tax GmbH. Diese Partnerkanzleien sind als Berufsgeheimnisträger gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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Mitwirkung Dritter
(1) Die Sozietät ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen, die berufsmäßig oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(2) Die Einschaltung der Partnerkanzleien TAXPERTEN Deutschland Steuerberatungsgesellschaft mbH und OK Legal & Tax GmbH erfolgt zur Auftragserfüllung.
(3) Im Fall ihrer Bestellung kann die Sozietät allgemeinen Vertretern nach § 69 StBerG sowie Praxistreuhändern nach § 71 StBerG Einsicht in Handakten verschaffen.
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Haftung
(1) Die Haftung der Steuerberater für ihre jeweils erbrachten Leistungen ist entsprechend den Haftpflichtversicherungsbedingungen des § 67a Abs. 1 Nr. 2 StBerG auf eine Höchstsumme von 4.000.000,00 EUR (in Worten: vier Millionen Euro) für den einzelnen Schadensfall begrenzt, der aus einer oder bei einheitlicher Schadensfolge aus mehreren Pflichtverletzungen anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert.
(2) Diese Haftungsbegrenzung gilt für jeden Schadensfall, der durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurde, nicht hingegen für solche Fälle, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie für schuldhaft verursachte Schadensfälle wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
(3) Die Haftungsbeschränkung gilt von Beginn des Auftragsverhältnisses an und wirkt auf den Zeitpunkt der Mandatsübernahme zurück. Die Sozietät versichert, dass ihr im Zeitpunkt der Mandatierung entstandene Haftungsansprüche nicht bekannt sind.
(4) Die Haftungsbeschränkung gilt auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des zwischen der Sozietät und dem Mandanten bestehenden Rechtsverhältnisses fallen. § 334 BGB wird nicht abbedungen.
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Pflichten des Mandanten
(1) Der Mandant übergibt alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig und informiert die Sozietät über alle wesentlichen Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des jeweiligen Auftrags von Bedeutung sein können.
(2) Der Mandant nimmt die Mitteilungen der Sozietät zur Kenntnis und hält bei Zweifelsfragen Rücksprache.
(3) Setzt die Sozietät beim Mandanten Datenverarbeitungsprogramme ein, befolgt der Mandant die Hinweise der Sozietät zur Installation und Anwendung. Die Nutzungsrechte an diesen Programmen verbleiben bei der Sozietät. Der Mandant unterlässt alles, was der Ausübung dieser Nutzungsrechte durch die Sozietät entgegensteht.
(4) Überlässt der Mandant der Sozietät Daten aus von ihm eingesetzten Vorsystemen, insbesondere aus Kassen-, Warenwirtschafts-, Fakturierungs-, Lohn-, Debitoren- oder Kreditorensystemen, stellt er die Ordnungsgemäßheit dieser Vorsysteme sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten sicher. Die Prüfung der Ordnungsgemäßheit der Vorsysteme sowie der übermittelten Daten ist, soweit nicht durch Einzelvereinbarung anders festgelegt, nicht vom Mandat umfasst.
(5) Unterlässt der Mandant eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von der Sozietät angebotenen Leistung in Verzug, ist die Sozietät nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Anspruch der Sozietät auf Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen und Schäden bleibt unberührt.
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Beendigung des Vertrags
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet nicht durch Tod, Eintritt der Geschäftsunfähigkeit, Gesamtrechtsnachfolge oder Auflösung des Mandanten.
(2) Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner jederzeit mit sofortiger Wirkung, außer zur Unzeit, in Schrift- oder Textform gekündigt werden.
(3) Bei einer Kündigung durch die Sozietät nimmt diese zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Mandanten diejenigen Handlungen vor, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.
(4) Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses stellt die Sozietät die ihr übergebenen Unterlagen bereit und der Mandant holt diese am Sitz der Sozietät ab. Elektronisch geführte Handakten können in maschinenlesbarer Form auf einem verkehrsüblichen Datenspeicher, in Papierform oder durch elektronische Datenübergabe über den Softwareanbieter, sofern hierzu die technische Möglichkeit besteht, übergeben werden.
(5) Mit Beendigung des Vertrags gibt der Mandant die bei ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich heraus oder löscht sie von der Festplatte.
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Aufbewahrung und Herausgabe
(1) Die Sozietät bewahrt Handakten und Mandantendaten nach Beendigung des Auftrags gemäß den gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben auf.
(2) Auf Anforderung des Mandanten stellt die Sozietät die Handakten vorbehaltlich eines gesetzlichen Zurückbehaltungsrechts innerhalb einer angemessenen Frist zur Abholung bereit.
(3) Die Sozietät darf von Unterlagen, die sie an den Mandanten zurückgibt, Abschriften oder Kopien anfertigen und zurückbehalten.
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Datenschutz
(1) Verantwortliche Stelle ist die KASPER & KÖBERPartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit den vorstehenden Kontaktdaten. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Durchholz, erreichbar per E-Mail unter datenschutz@steuernsteuern.de.
(2) Im Rahmen der Mandatierung und Mandatsbearbeitung verarbeitet die Sozietät die personenbezogenen Daten, die für die Identifizierung des Mandanten, die sachgerechte steuerliche Beratung und Vertretung, die Korrespondenz und die Abrechnung erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere Stammdaten wie Anrede, Name, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum, Kontaktdaten wie E-Mail-Adressen, Anschrift und Telefonnummern, gegebenenfalls besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO, soweit dies für das Mandat erforderlich ist, sowie weitere mandatsrelevante Informationen.
(3) Die Verarbeitung der Daten ist zur Durchführung und Verwaltung des Mandats erforderlich und erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Soweit gesetzliche Pflichten zur Aufbewahrung und Dokumentation bestehen, erfolgt die Verarbeitung zusätzlich auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO. Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten betroffen sind, erfolgt die Verarbeitung nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist, insbesondere nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO, etwa zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Im Übrigen kann eine Datenverarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO oder aufgrund eines berechtigten Interesses gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erfolgen.
(4) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Abwicklung des Mandats notwendig ist. Hierzu zählen insbesondere die in Ziffer 2 genannten Partnerkanzleien sowie Gerichte, Notare, Behörden und Verfahrensbeteiligte zur Korrespondenz sowie zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechten.
(5) Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
(6) Betroffene Personen haben die Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung. Sie haben das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten einschließlich einer Kopie (Artikel 15 DSGVO). Sie haben das Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger Daten (Artikel 16 DSGVO). Sie haben das Recht auf Löschung der Daten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Artikel 17 DSGVO), und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO). Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format und auf Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Artikel 20 DSGVO). Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, die auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO gestützt ist, Widerspruch einzulegen (Artikel 21 DSGVO). Zudem haben sie das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO). Hinweise zu den Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Internetseite der Sozietät verfügbaren Datenschutzerklärung.
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Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Die Sozietät ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist der Sitz der Sozietät ausschließlicher Gerichtsstand.
(4) Ansprüche des Mandanten aus dem Mandatsverhältnis können nicht an Dritte abgetreten werden.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mandatsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam und anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.
(6) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: 31. Oktober 2025
Allgemeine Mandatsbedingungen der Kanzlei OK Legal & Tax GmbH
Gustav-Weißkopf-Straße 5
90768 Fürth
(im Folgenden „Rechtsanwälte“)
Die Bearbeitung von Aufträgen, die den Rechtsanwälten erteilt wurden, erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeine Mandatsbedingungen:
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Gebührenhinweis
Die für die anwaltliche Tätigkeit zu erhebenden Gebühren richten sich nicht nach Betragsrahmen oder Festgebühren sondern nach dem Gegenstandswert. Etwas anders gilt in Straf- und Bußgeldsachen sowie in sozialrechtlichen und sozialgerichtlichen Angelegenheiten; ferner dann, wenn eine hiervon abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Der Mandant ist vor Übernahme des Auftrages hierauf hingewiesen worden. Insofern wird der Mandant darauf hingewiesen, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle einer Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.
Die Rechtsanwälte sind berechtigt, dem Mandanten die im Rahmen der Mandatsbearbeitung angefallenen Auslagen, insbesondere für Abschriften, Ablichtungen, großflächige Lichtpausen, Lichtbilder und Datenbankabfragen, gesondert in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt für die Weitergabe von Abschriften und Ablichtungen an Dritte, sofern dies im Interesse einer ordnungsgemäßen Mandatsbearbeitung zweckdienlich erscheint.
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Gegenstand der Rechtsberatung
Die Rechtsberatung der Rechtsanwälte bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit nicht explizit vereinbart, ist Gegenstand des Mandatsvertrages nicht die steuerliche Beratung. Steuerliche Fragen und Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) auf eigene Verantwortung prüfen zu lassen.
Die Rechtsanwälte sind berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sie sind ferner befugt, ihnen erteilte Vollmachten ganz oder teilweise auf andere zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Personen zu übertragen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Mandatsbearbeitung erforderlich ist. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichten sich die Rechtsanwälte, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.
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Pflichten der Rechtsanwälte
3.1 Rechtliche Prüfung
Die Rechtsanwälte werden die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten. Die Rechtsanwälte sind nur dann verpflichtet, Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe einzulegen, wenn sie hierzu ausdrücklich beauftragt und der Auftrag angenommen wurde.
3.2 Verschwiegenheit
Die Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt geworden ist, und bestehen nach Beendigung des Mandats fort.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung der Rechtsanwälte in eigener Sache die Offenbarung erfordern.
Die Rechtsanwälte haben ihre Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
3.3 Verwahrung von Geldern
Fremdgelder und sonstige Vermögenswerte, insbesondere Wertpapiere und andere geldwerte Urkunden, werden vorbehaltlich Ziffer 8 unverzüglich an den Berechtigten weitergeleitet. Solange dies nicht möglich ist, sind Fremdgelder auf Anderkonten zu verwalten
3.4 Datenschutz
Die Rechtsanwälte werden alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.
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Pflichten des Mandanten
Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet:
4.1 Umfassende Information
Der Mandant wird die Rechtsanwälte über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.
4.2 Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung
Der Mandant wird die Rechtsanwälte unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse etc. wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist.
4.3 Sorgfältige Prüfung von Schreiben der Rechtsanwälte
Der Mandant wird die ihm von den Rechtsanwälten übermittelten Schreiben und Schriftsätze der Rechtsanwälte sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
4.4 Rechtsschutzversicherung
Soweit die Rechtsanwälte auch beauftragt sind, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, werden diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände bestehen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.
Der Mandant ist dahingehend unterrichtet worden, dass die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung und die in diesen Zusammenhang geführte Korrespondenz eine separate Angelegenheit im Sinn des § 17 RVG darstellt, die gesondert zu vergüten ist. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und werden nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
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Speicherung und Verarbeitung von Daten des Mandanten
Wegen aller Fragen im Zusammenhang mit der Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten wird auf die Hinweise zur Datenverarbeitung/Datenschutzerklärung verwiesen.
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Unterrichtung des Mandanten per Fax
Soweit der Mandant den Rechtsanwälten einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass die Rechtsanwälte ihm ohne Einschränkungen über dieses Fax mandatsbezogene Informationen zusenden. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, die Rechtsanwälte darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.
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Unterrichtung des Mandanten per E-Mail
Soweit der Mandant den Rechtsanwälten eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Rechtsanwälte ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusenden. Im Übrigen gilt Ziff. 6 entsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies den Rechtsanwälten mit.
Der Mandant wurde darauf hingewiesen, dass E-Mails auch dann in den Spam-Ordner verschoben werden können, wenn sie von seriösen Absendern stammen. Er wird daher auch diesen Ordner regelmäßig auf Eingänge prüfen und die Einstellungen seines E-Mail Programms anpassen
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Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung; Kostenerstattung
Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung der Rechtsanwälte einen angemessenen Vorschuss und nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung der Rechtsanwälte zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung der Rechtsanwälte hiermit an diese ab. Diese nehmen die Abtretung an.
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
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Aktenaufbewahrung und Vernichtung
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung des Mandats ( § 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei der Rechtsanwälte vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.
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Hinweise nach VSBG
Der Mandant wurde nach § 36 VSBG darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwälte nicht dazu bereit sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Haftung
Die Haftung der Rechtsanwälte ist entsprechend den Haftpflichtversicherungsbedingungen des § 52 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) auf eine Höchstsumme von 4.000.000,00 EUR (in Worten: vier Million Euro) für den einzelnen Schadensfall, der aus einer oder – bei einheitlicher Schadensfolge – aus mehreren Pflichtverletzungen anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert, begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt für jeden Schadensfall, der durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurde, nicht hingegen für solche Fälle, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie für schuldhaft verursachte Schadensfälle wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
Die Haftungsbeschränkung hat Gültigkeit von Beginn des Auftragsverhältnisses an, wirkt insoweit also auf den Zeitpunkt der Mandatsübernahme zurück. Die Rechtsanwälte versichern, dass im Zeitpunkt der Mandatierung entstandene Haftungsansprüche nicht bekannt sind.
Die Haftungsbeschränkung gilt auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des zwischen der Sozietät und des Mandanten bestehenden Rechtsverhältnisses fallen. § 334 BGB wird nicht abbedungen.
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Schlussbestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.
Wegen der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung meiner Daten im Rahmen der Mandatsbearbeitung wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung hingewiesen.
Stand: 31. Oktober 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen der KASPER & KÖBERPartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft für Veranstaltungen
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Leistungen des Veranstalters
- Vertragsschluss
- Widerrufsrecht für Verbraucher
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung
- Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
- Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
- Kursbegleitendes Material
- Haftung
- Anwendbares Recht
- Alternative Streitbeilegung
1) Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des KASPER & KÖBERPartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft (nachfolgend "Veranstalter"), gelten für alle Verträge zur Teilnahme an Kursen / Seminaren (nachfolgend „Veranstaltung“), die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters dargestellten Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Leistungen des Veranstalters
2.1 Der Veranstalter bietet sowohl Online-, als auch Präsenzveranstaltungen an. Der Inhalt der Veranstaltung ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung auf der Website des Veranstalters.
2.2 Bei Online-Veranstaltungen erbringt der Veranstalter seine Leistungen ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Übertragung unter Einsatz entsprechender technischer Mittel. Hierzu stellt der Veranstalter dem Kunden vor Beginn einer Video-Übertragung eine passende Anwendungssoftware bereit, wobei er sich hierfür auch der Dienste Dritter bedienen kann. Zur fehlerfreien Teilnahme an der Online-Video-Übertragung muss das System des Kunden bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, die dem Kunden auf der Website des Veranstalters mitgeteilt werden. Für die Einhaltung der Systemvoraussetzungen trägt der Kunde die Verantwortung. Der Veranstalter haftet nicht für technische Probleme, die auf mangelhafte Systemvoraussetzungen beim Kunden zurückzuführen sind.
2.3 Bei Präsenzveranstaltungen erbringt der Veranstalter seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Kunden und in von ihm hierzu ausgewählten Räumlichkeiten. Sofern sich aus der Kursbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.
2.4 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Veranstalter auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Kursbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.
2.5 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Veranstalter aber nicht. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, dass sich beim Kunden ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dass der Kunde ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Kunden abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.
3) Vertragsschluss
3.1 Die auf der Website des Veranstalters beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Veranstalters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
3.2 Der Kunde kann sein Angebot über das auf der Website des Veranstalters bereitgestellte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er seine Daten in das Anmeldeformular eingetragen hat, durch Klicken des den Anmeldevorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte Veranstaltung ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch per E-Mail, postalisch oder telefonisch gegenüber dem Veranstalter abgeben.
3.3 Der Veranstalter kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem er dem Kunden eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine Anmeldebestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Vertragserklärung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Veranstalter das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die vom Kunden ausgewählte Veranstaltung schon vor Ablauf der Annahmefrist beginnt und der Veranstalter das Angebot des Kunden nicht bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung annimmt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
3.4 Bei einer Anmeldung über die Website des Veranstalters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Veranstalter gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Veranstalter erfolgt nicht.
3.5 Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über das Online-Anmeldeformular des Veranstalters kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
3.6 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
3.7 Meldet der Kunde weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.
4) Widerrufsrecht für Verbraucher
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
5) Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern sich aus dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
5.2 Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung bei Präsenzveranstaltungen sind nicht im Preis inbegriffen und vom Kunden zu tragen, sofern sich aus der Kursbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt.
5.3 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden auf der Website des Veranstalters mitgeteilt.
5.4 Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via Stripe ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: „Stripe“). Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
6) Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung
6.1 Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.
6.2 Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ein, so haften er und der Kunde dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Teilnahmepreis und die durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.
7) Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
7.1 Der Veranstalter kann für seine Kurse eine Mindestteilnehmerzahl bestimmen. Bei Bestimmung einer Mindestteilnehmerzahl wird der Veranstalter hierauf im Rahmen der Kursbeschreibung ausdrücklich hinweisen.
7.2 Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis spätestens sieben Tage vor Kursbeginn durch Erklärung gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter wird dem Kunden seine Rücktrittserklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis sieben Tage vor Kursbeginn zugehen lassen.
7.3 Macht der Veranstalter von seinem Rücktrittsrecht gemäß vorstehender Ziffer Gebrauch, so kann der Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat sein Verlangen unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
7.4 Macht der Kunde nicht von seinem Recht gemäß vorstehender Ziffer Gebrauch, so wird der Veranstalter dem Kunden ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt unverzüglich zurückerstatten.
8) Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
8.1 Der Veranstalter behält sich vor, Zeit, Ort, Kursleiter und/oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Veranstalter wird den Kunden im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Kursleiter und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren.
8.2 Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
8.3 Die Rechte gemäß vorstehender Ziffer hat der Kunde unverzüglich nach der Information des Veranstalters über die Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen.
8.4 Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Kursleiters kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits gezahlten Teilnahmeentgelts abzusagen. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen.
9) Kursbegleitendes Material
9.1 Der Veranstalter ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Unterlagen, die dem Kunden gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Veranstaltung überlassen werden.
9.2 Der Kunde darf die Inhalte der Veranstaltung einschließlich gegebenenfalls bereitgestellter Unterlagen lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte Erlaubnis des Veranstalters ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, die Veranstaltung oder Teile daraus aufzuzeichnen oder Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
9.3 Bei Online-Veranstaltungen wird dem Kunden kursbegleitendes Material (z. B. Unterlagen) ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf Überlassung des Materials in körperlicher Form.
10) Haftung
Der Veranstalter haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
10.1 Der Veranstalter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Verletzt der Veranstalter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
10.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Veranstalters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
11) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
12) Alternative Streitbeilegung
Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

