
Viele Unternehmer stehen vor der zentralen Herausforderung, wie sie ihren GmbH Gewinn versteuern und dabei die Steuerlast legal minimieren können. Die komplexe Besteuerung mit Ertragsteuern kann schnell zur Belastung werden – insbesondere wenn Du nicht weißt, welche legalen Gestaltungsmöglichkeiten Dir zur Verfügung stehen.
In Deutschland unterliegen die Gewinne einer GmbH einer kombinierten Steuerbelastung von rund 30 % auf Ebene der Gesellschaft. Diese setzt sich aus der Körperschaftsteuer von 15 %, dem darauf anfallenden Solidaritätszuschlag von 5,5 % und der Gewerbesteuer zusammen, die je nach Gemeinde im Schnitt bei etwa 14 % liegt.
Doch das ist nur die erste Stufe. Schüttest Du Gewinne an Dich als Gesellschafter aus, greift der Staat erneut zu: mit der Abgeltungsteuer von 25 % (plus Soli) auf Deine Dividende. Das führt zu einer Doppelbesteuerung, die viele Unternehmer frustriert.
Ohne durchdachte Steuerstrategie zahlst Du möglicherweise Jahr für Jahr zu viel an den Fiskus und verschenkst wertvolles Kapital, das Du für Wachstum und Investitionen nutzen könntest. Gleichzeitig riskierst Du bei falscher Gestaltung teure Nachzahlungen und Konflikte mit dem Finanzamt. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Wissen und einer strategischen Herangehensweise kannst Du die Besteuerung Deiner GmbH-Gewinne optimieren und dabei völlig legal erhebliche Summen sparen. In diesem umfassenden Leitfaden zeige ich Dir, wie Du die verschiedenen Steuerarten verstehst, welche Optimierungsmöglichkeiten Dir offenstehen und wie Du typische Fallstricke vermeidest.
Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick
- Steuerbelastung von rund 30 % auf GmbH-Ebene: Deine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zahlt auf ihren Gewinn effektiv etwa 30 % Steuern – das setzt sich zusammen aus 15 % Körperschaftsteuer, rund 14 % Gewerbesteuer (je nach Gemeinde) und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer. Deutschland liegt damit im OECD-Vergleich auf Platz 6 der höchsten Unternehmenssteuersätze.
- Doppelbesteuerung bei Gewinnausschüttung: Schüttest Du Gewinne an Dich als Gesellschafter aus, fallen zusätzlich 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag an.
- Thesaurierung als Steuersparmodell: Belässt Du Gewinne in der GmbH, werden sie nur mit etwa 30 % besteuert. Diese Strategie eignet sich besonders für Wachstumsphasen und langfristige Investitionsvorhaben.
- Legale Steuerstrategien: Von der Holding-Struktur über Verlustverrechnung bis zur Forschungszulage – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Deine Steuerlast legal zu reduzieren.
Steuern auf den GmbH-Gewinn: Die Grundlagen verstehen
Als Gesellschafter einer GmbH musst Du verstehen, welche Steuern auf Unternehmensebene anfallen. Die Besteuerung Deiner GmbH erfolgt dreistufig, und jede Stufe hat ihre eigenen Regeln und Optimierungspotenziale.
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
Die Körperschaftsteuer bildet das Fundament der GmbH-Besteuerung. Mit einem bundeseinheitlichen Steuersatz von 15 % gemäß § 23 KStG wird das zu versteuernde Einkommen Deiner GmbH belastet. Die Bemessungsgrundlage ermittelt sich aus der Handelsbilanz, angepasst um steuerliche Korrekturen.
Auf die festgesetzte Körperschaftsteuer kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % hinzu. Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Belastung: Bei 100.000 € Gewinn beträgt die Körperschaftsteuer 15.000 €, der Solidaritätszuschlag darauf weitere 825 €. Anders als bei Privatpersonen wurde der Soli für Kapitalgesellschaften nicht reduziert – Deine GmbH zahlt weiterhin ab dem ersten Euro Gewinn den vollen Zuschlagssatz.
Die Körperschaftsteuer wird quartalsweise vorauszahlbar (jeweils zum 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.) und mittels jährlicher Körperschaftsteuer-Erklärung erklärt.
Gewerbesteuer: Der variable Kostenfaktor
Unabhängig von ihrer Tätigkeit gilt eine GmbH kraft Rechtsform immer als Gewerbebetrieb und unterliegt damit der Gewerbesteuer. Die Berechnung erfolgt mehrstufig und kann je nach Standort erheblich variieren.
Der Gewerbeertrag wird ausgehend vom steuerlichen Gewinn ermittelt, wobei bestimmte Hinzurechnungen (beispielsweise 25 % der Finanzierungsaufwendungen wie Zinsen und Mieten gemäß § 8 GewStG) und Kürzungen (etwa 1,2 % des Einheitswerts bei Grundbesitz nach § 9 GewStG) vorgenommen werden. Dieser Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet und mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert.
Der entscheidende Faktor ist der Hebesatz Deiner Gemeinde, der im deutschen Durchschnitt bei etwa 400 % liegt. In Großstädten kann er deutlich höher ausfallen – München verlangt 490 %, Berlin 410 %. Bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 400 % ergibt sich auf 100.000 € Gewinn eine Gewerbesteuer von 14.000 € (entspricht 14 % vom Gewinn).
Wichtig für Deine Planung: Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar, was die effektive Steuerlast von Kapitalgesellschaften erhöht hat. Zudem gibt es für GmbHs keinen Freibetrag bei der Gewerbesteuer – im Unterschied zu Einzelunternehmen, die von einem Freibetrag von 24.500 € profitieren.
Die effektive Gesamtbelastung
Die Kombination aus Körperschaftsteuer (15 %), Solidaritätszuschlag (0,825 %) und Gewerbesteuer (~14 %) ergibt eine Gesamtsteuerbelastung von ungefähr 30 % auf GmbH-Ebene. Dieser kombinierte Steuersatz ist seit 2008 weitgehend stabil, liegt aber im internationalen Vergleich deutlich über dem Durchschnitt. Österreich senkte seinen Körperschaftsteuersatz bis 2024 auf 23 %, Irland besteuert mit nur 12,5 %, und der OECD-Durchschnitt liegt bei etwa 22 %.

Gewinnausschüttung vs. Thesaurierung: Die strategische Weichenstellung
Die Entscheidung zwischen Gewinnausschüttung und Thesaurierung ist eine der wichtigsten strategischen Überlegungen für jeden GmbH-Gesellschafter. Sie bestimmt maßgeblich, wie hoch Deine tatsächliche Steuerbelastung ausfällt.
Besteuerung der GmbH : Gewinnausschüttungen
Wenn Du Dir als Gesellschafter Gewinne ausschütten lässt, greift die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 %. Diese wird direkt von der GmbH an das Finanzamt abgeführt – bekannt als Abgeltungsteuer. Zusätzlich fällt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Kapitalertragsteuer an, was den effektiven Steuersatz auf 26,375 % erhöht. Mit Kirchensteuer kann die Belastung auf bis zu 27,99 % steigen.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Doppelbesteuerung: Von 100.000 € Gewinn bleiben nach Unternehmenssteuern etwa 70.000 € in der GmbH. Werden diese als Dividende ausgeschüttet, gehen davon nochmals rund 18.500 € an Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ab. Dir als Gesellschafter verbleiben somit nur etwa 51.500 € netto – die Gesamtsteuerbelastung beträgt also knapp 48,5 %.
Der Vorteil der Gewinnthesaurierung
Thesaurierung bedeutet, Gewinne im Unternehmen zu belassen statt sie auszuschütten. In diesem Fall unterliegen die Gewinne nur der Körperschaft- und Gewerbesteuer von zusammen etwa 30 % – keine weitere Besteuerung, solange sie nicht entnommen werden.
Die Kapitalgesellschaft ist steuerlich nur dann günstiger als die Personengesellschaft , wenn hohe Gewinne nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet, sondern im Unternehmen belassen werden. Dieses Steuerstundungsmodell kann erheblich zur Vermögensbildung beitragen, insbesondere wenn Du die Gewinne für Wachstumsvorhaben oder den Aufbau von Reserven nutzen möchtest.
Der Clou dabei: Du arbeitest mit einem größeren Kapitalstock und profitierst vom Zinseszinseffekt der Steuerstundung. Allerdings ist zu beachten, dass bei späterer Ausschüttung die Abgeltungsteuer nachgeholt wird. Du sparst also keine Steuern endgültig, verschiebst aber die zweite Steuerphase zeitlich nach hinten.
Das Teileinkünfteverfahren als Alternative
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du anstelle der Abgeltungsteuer das Teileinkünfteverfahren wählen. Dies ist relevant, wenn Du Deine GmbH-Beteiligung im Betriebsvermögen hältst oder zu mindestens 25 % an der GmbH beteiligt bist (alternativ: 1 % Beteiligung bei gleichzeitiger beruflicher Tätigkeit für die GmbH).
Beim Teileinkünfteverfahren werden 60 % der Dividende mit Deinem individuellen Einkommensteuersatz versteuert, 40 % bleiben steuerfrei. Werbungskosten können entsprechend zu 60 % abgezogen werden. Für Kapitalgesellschaften als Gesellschafter gilt eine noch großzügigere Regel: Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften sind zu 95 % steuerfrei gemäß § 8b KStG. Die Holding muss lediglich 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgabe versteuern, was einer effektiven Belastung von nur etwa 1,5 % entspricht.
Steueroptimierung für GmbH-Gewinne: Deine legalen Gestaltungsmöglichkeiten
Als strategischer Steuerberater zeige ich Dir nun konkrete Maßnahmen, mit denen Du die Steuerlast Deiner GmbH legal und nachhaltig reduzieren kannst. Jede dieser Strategien ist gesetzlich verankert und wird von erfolgreichen Unternehmern regelmäßig genutzt.
Verlustverrechnung gezielt einsetzen
Nicht jedes Geschäftsjahr verläuft erfolgreich – doch steuerlich sind Verluste wertvoll. Deine GmbH kann einen Verlustvortrag unbegrenzt in zukünftige Jahre übertragen und mit künftigen Gewinnen verrechnen. Allerdings greift ab einer bestimmten Höhe die Mindestbesteuerung: Verlustvorträge können bis 1 Million Euro vollständig genutzt werden, darüber hinaus nur bis zu 60 % des den Freibetrag übersteigenden Gewinns.
Ein Beispiel: Verlust 2023: 2 Millionen Euro; Gewinn 2024: 5 Millionen Euro. Eine Million kann voll verrechnet werden, von den restlichen 4 Millionen Gewinn nur 60 % (2,4 Millionen). Der Rest (1,6 Millionen) wird besteuert, der verbleibende Verlustvortrag steht für Folgejahre zur Verfügung.
Zusätzlich ermöglicht der Verlustrücktrag, einen aktuellen Jahresverlust ins Vorjahr zurückzutragen und dort eine Steuererstattung zu erhalten. Dies gilt nur für die Körperschaftsteuer, nicht für die Gewerbesteuer. Hier ist nur der Verlustvortrag möglich.
Optimales Verhältnis von Gehalt und Gewinnausschüttung
Für Gesellschafter-Geschäftsführer ist die Frage "Gehalt oder Dividende?" entscheidend. Ein angemessenes Geschäftsführergehalt mindert als Betriebsausgabe den Gewinn der GmbH und spart damit Körperschaft- und Gewerbesteuer. Gleichzeitig unterliegt es auf Deiner Seite der regulären Einkommensteuer.
Achtung vor verdeckten Gewinnausschüttungen: Das Gehalt muss "fremdüblich" sein. Überhöhte Vergütungen werden vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft und rückwirkend nicht anerkannt – mit der Folge von Nachversteuerung und möglichen Strafzuschlägen.
Die optimale Strategie: Zahle Dir nur aus, was Du für den privaten Konsum benötigst. Darüber hinausgehende Gewinne belässt Du im Unternehmen oder schüttest sie moderat aus. Im Spitzensteuersatz können Ausschüttungen steuerlich günstiger sein (26 % Abgeltungsteuer vs. 45 % Einkommensteuer), während im mittleren Einkommensbereich ein Gehalt attraktiver sein kann.
Investitionsabzugsbetrag und Abschreibungen voll ausschöpfen
Für kleine und mittlere GmbHs (max. 200.000 € Gewinn) kann bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts bis zu 3 Jahre vor der Investition als Betriebsausgabe abgezogen werden. Dieser Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG senkt im Jahr der Rücklagenbildung den Gewinn erheblich.
Beispiel aus der Praxis: Du planst 2025 den Kauf einer Maschine für 100.000 €. Bereits 2024 kannst Du einen IAB von 50.000 € gewinnmindernd bilden und sparst damit etwa 15.000 € an Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Diese Liquidität steht Dir bis zum tatsächlichen Kauf zur Verfügung.

Die Holding-Struktur als Steuersparmodell
Die Gründung einer Holding ist eine der wirkungsvollsten Strategien zur Steueroptimierung. Gewinnausschüttungen von der operativen GmbH an die Holding-GmbH sind zu 95 % steuerbefreit. Die Holding versteuert nur 5 % der Zuflüsse mit 15 % Körperschaftsteuer, was einer effektiven Steuer von etwa 1,5 % entspricht.
Die Steuervorteile im Detail:
- 98,5 % des Tochtergewinns gelangen steuerfrei auf Holding-Ebene
- Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Tochtergesellschaften sind ebenfalls zu 95 % steuerfrei
- Interne Gewinnverlagerung zwischen Konzerngesellschaften möglich
- Haftungs- und Vermögensschutz durch Trennung von operativem Risiko und Anlagevermögen
Eine Holding lohnt sich typischerweise ab einer gewissen Unternehmensgröße oder wenn regelmäßig Überschüsse erwirtschaftet werden, die nicht privat benötigt werden. Die zusätzlichen Kosten (Gründung, laufende Buchhaltung, doppelter Jahresabschluss) von einigen tausend Euro jährlich stehen oft in keinem Verhältnis zur Steuerersparnis.
Profi-Tipp: Aktive Gewinnverlagerung zur Holding
Eine Holding kann mehr sein als nur eine passive Beteiligungsgesellschaft. Durch geschickte Vertragsgestaltung kannst Du Gewinne aktiv von Deiner operativen GmbH in die Holding verlagern und so die Gesamtsteuerlast von 30 % auf 15 % senken. Beliebte Modelle sind:
- Lizenzmodelle: Die Holding besitzt Marken- oder Patentrechte und lizenziert diese gegen eine Gebühr an die operative GmbH.
- Dienstleistungsverträge: Die Holding erbringt Management- oder Beratungsleistungen für die Tochtergesellschaft.
- Vermögensüberlassung: Die Holding besitzt wichtige Wirtschaftsgüter (z. B. den Fuhrpark oder teure Maschinen) und vermietet diese an die operative GmbH.
Wichtig: Alle diese Vereinbarungen müssen einem Fremdvergleich standhalten, um nicht als verdeckte Gewinnausschüttung zu gelten.
Steuerliche Förderungen konsequent nutzen
Der Staat unterstützt bestimmte Unternehmensaktivitäten durch attraktive steuerliche Förderungen, wie beispielsweise Geldwerte Vorteile: Sachzuwendungen an Mitarbeiter sind bis 50 € monatlich steuerfrei (Sachbezugsfreigrenze). Firmenwagen zur Privatnutzung, Jobtickets oder Essenszuschüsse bieten weitere Optimierungsmöglichkeiten. Für Gesellschafter-Geschäftsführer gelten diese Benefits ebenfalls, wenn sie wie für jeden Mitarbeiter gewährt werden.
Typische Steuerfallen vermeiden
Bei aller Optimierung musst Du die Spielregeln des Steuerrechts einhalten. Die häufigsten Fehler betreffen die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Eine vGA liegt vor, wenn Vermögensvorteile an Gesellschafter gewährt werden, die ein fremder Dritter so nicht erhalten hätte.
Typische vGA-Fälle:
- Überhöhte Gesellschafter-Gehälter
- Private Nutzung von Firmenvermögen ohne angemessene Versteuerung
- Zinslose Darlehen an Gesellschafter
- Überhöhte Mieten für Immobilien des Gesellschafters
Die Konsequenzen sind erheblich: Die Aufwendungen werden der GmbH als nicht abzugsfähig hinzugerechnet (Nachversteuerung), und beim Gesellschafter wird der Vorteil als Kapitaleinkünfte versteuert. Zusätzlich drohen Ordnungswidrigkeiten oder Steuerstrafverfahren.
Mein Praxistipp: Dokumentiere alle Transaktionen zwischen GmbH und Gesellschaftern sauber und orientiere Dich am Fremdvergleich. Im Zweifel sind Gutachten (Gehaltsstudien, Immobilienwertgutachten) ratsam.

Fazit: Deine Steuerstrategie macht den Unterschied
Die Besteuerung einer GmbH mag komplex erscheinen, lässt sich aber mit strategischem Vorgehen zu Deinen Gunsten gestalten. Mit rund 30 % Steuer auf Unternehmensebene und zusätzlicher Abgeltungsteuer bei Ausschüttung liegt die Belastung zwar hoch – doch durch geschickte Planung kannst Du erhebliche Beträge sparen.
Die wichtigsten Hebel für Deine Steueroptimierung:
- Thesauriere Gewinne, wenn Du sie nicht privat benötigst
- Nutze Verlustvorträge und Investitionsabzugsbeträge konsequent
- Gestalte das Verhältnis von Gehalt und Dividende optimal
- Prüfe eine Holding-Struktur für nachhaltiges Wachstum
- Schöpfe staatliche Förderungen und Freibeträge voll aus
- Vermeide verdeckte Gewinnausschüttungen durch saubere Dokumentation
Die Frage "Wie kann ich mit meiner GmbH Steuern sparen?" lässt sich nach der Lektüre dieses Leitfadens mit klaren Maßnahmen beantworten. Entscheidend ist, dass Du die Regeln kennst, proaktiv gestaltest und aktuelle Gesetzesänderungen im Blick behältst.
Meine Handlungsempfehlung: Analysiere Deine GmbH-Situation mindestens jährlich neu. Passen Deine Entnahmepläne zur steuerlichen Strategie? Nutzt Du alle Freibeträge aus? Stehen größere Veränderungen an, für die eine Umstrukturierung sinnvoll wäre? Die Antworten darauf entscheiden über potenzielle Steuerersparnisse im fünf- oder sechsstelligen Bereich.
Als strategischer Steuerberater weiß ich: Eine regelmäßige Optimierung Deiner Steuerstrategie ist kein Luxus, sondern unternehmerische Pflicht. Sie sichert Deiner GmbH mehr Netto vom Brutto für zukünftiges Wachstum.
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Häufig gestellte Fragen zur GmbH-Besteuerung
Wie werden Gewinne einer GmbH versteuert?
Gewinne einer GmbH unterliegen folgender Besteuerung: Zunächst zahlt die GmbH auf der Gesellschaftsebene Körperschaftsteuer (15%) und Gewerbesteuer (etwa 7-17% je nach Gemeinde), zusammen etwa 30%. Diese Steuerbelastung gilt unabhängig von der Gewinnhöhe als „Flat-Tax-Besteuerung". Bei anschließender Gewinnausschüttung fallen auf Gesellschafterebene grundsätzlich 25% Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag an.
Wie viel Steuern bei 100.000 Gewinn?
Bei einem Gewinn von 100.000 Euro zahlt eine GmbH etwa 30.000 Euro Steuern: 15.000 Euro Körperschaftsteuer, 825 Euro Solidaritätszuschlag darauf und etwa 14.000-17.000 Euro Gewerbesteuer (je nach Hebesatz der Gemeinde). Nach Steuern bleiben etwa 70.000 Euro übrig. Bei Vollausschüttung kommen noch 25% Kapitalertragsteuer auf die Dividende hinzu, was die Gesamtsteuerbelastung auf etwa 48-50% erhöht.
Wie wird der Gewinn einer GmbH ausgezahlt?
Der Gewinn kann entweder ausgeschüttet oder thesauriert (im Unternehmen belassen) werden. Eine Ausschüttung erfordert einen Gewinnausschüttungsbeschluss der Gesellschafterversammlung. Der nach Steuern verbleibende Gewinn wird entsprechend den Gesellschaftsanteilen verteilt, sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung vorsieht. Die Ausschüttung unterliegt der Kapitalertragsteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag.
Was passiert mit den Gewinnen einer GmbH?
GmbH-Gewinne können thesauriert (im Unternehmen belassen) oder an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Thesaurierte Gewinne stärken die Eigenkapitalbasis, verbessern die Bonität und stehen für Investitionen zur Verfügung. Bei Thesaurierung entfällt die zusätzliche Besteuerung auf Gesellschafterebene, weshalb die Steuerbelastung bei nur etwa 30% liegt. Nicht ausgeschüttete Gewinne erhöhen das Eigenkapital und können später für Unternehmenswachstum oder strategische Investitionen genutzt werden.
Welche Steuern muss eine GmbH in Deutschland zahlen?
Eine GmbH zahlt Körperschaftsteuer (15 %) auf ihren Gewinn, Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Körperschaftsteuer) und Gewerbesteuer (je nach Gemeinde etwa 7-17 % vom Gewinn). Zusätzlich fallen Umsatzsteuer auf Umsätze und Lohnsteuer für Mitarbeitergehälter an. Bei Gewinnausschüttung kommt Kapitalertragsteuer hinzu.
Wie wird der Gewinn einer GmbH versteuert, wenn er ausgeschüttet wird?
Bei Ausschüttung führt die GmbH 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Dividende ans Finanzamt ab. Der Gesellschafter erhält somit 72,5 % der Brutto-Dividende.
Kann eine GmbH Verluste mit Gewinnen verrechnen?
Ja, Verluste werden als Verlustvortrag in die Folgejahre übertragen. Künftige Gewinne können damit verrechnet werden, allerdings gibt es eine Mindestbesteuerung: Verlustvorträge über 1 Million Euro dürfen pro Jahr nur zu 60 % ausgenutzt werden.
Wann lohnt sich eine GmbH aus steuerlicher Sicht?
Eine GmbH lohnt sich steuerlich vor allem bei höheren Gewinnen, die nicht vollständig entnommen werden. Viele Experten nennen einen Richtwert ab etwa 100.000 € Jahresgewinn. Entscheidend ist, dass thesaurierte Gewinne mit nur 30 % besteuert werden, während hohe private Einkommen bis zu 45 % plus Solidaritätszuschlag unterliegen.
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