Exklusiv für Abonennten
Dein Steuerleitfaden für smarten Vermögensaufbau

In unserem Steuerleitfaden lernst Du, wie Du mit den richtigen Strategien Deine Steuern legal minimierst und Dein Vermögen gezielt aufbaust. Entdecke die optimalen Wege, um das deutsche Steuersystem zu Deinem Vorteil zu nutzen!

Jetzt eintragen und Sofortzugang zum Steuerleitfaden erhalten.
Your subscription could not be saved. Please try again.
Your subscription has been successful.
Das Feld TELEFON muss zwischen 6 und 19 Ziffern enthalten und die Landesvorwahl ohne +/0 umfassen (z.B. 491xxxxxxxxx für Deutschland).
?

Steuern sparen Einzelunternehmen: 7 effektive Steuertipps für Selbstständige

Teammeeting mit Fokus auf Steuertipps und Strategien für Selbstständige.

Als Einzelunternehmen in Deutschland wird Dein Gewinn direkt in die persönliche Einkommensteuer einbezogen. Bereits ab mittleren fünfstelligen Gewinnen rutschst Du dadurch schnell in einen Grenzsteuersatz von 42 %, bei sehr hohen Gewinnen sogar 45 %. Ein häufiger Grund für unerwartet hohe Nachzahlungen sind vermeidbare Fehler in der Buchführung und fehlendes Wissen über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Viele Unternehmer verschenken Geld, indem sie zum Beispiel keine konsequente Übersicht über Betriebsausgaben (z. B. Homeoffice, Fahrtkosten) führen oder Investitionen ungeschickt platzieren. Wer hingegen den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) nutzt und Ausgaben richtig plant, kann die Steuerlast erheblich senken. Ebenso summieren sich kleinere Optimierungen wie Bewirtungskosten oder Geschenke (bis 35 €) über ein Geschäftsjahr hinweg schnell zu beachtlichen Beträgen.

In diesem Ratgeber zum Thema "Steuern sparen Einzelunternehmen" lernst Du nicht nur klassische Sparmaßnahmen – wie Abschreibungen oder Kleinunternehmerregelungen – kennen, sondern auch weitere Strategien und Steuertipps. Außerdem zeigen wir dir, wann eine andere Rechtsform – zum Beispiel eine GmbH – sinnvoll ist und weshalb Holding- oder Stiftungsmodelle beim langfristigen Vermögensaufbau eine Rolle spielen. Mit diesem Überblick kannst Du typische Fehler vermeiden und Deinen Gewinn effektiver sichern.

Steuerliche Grundlagen für Einzelunternehmer

Wenn Du Dein Geschäft als Einzelunternehmer führst, fließt Dein Gewinn vollständig in Deine persönliche Einkommensteuererklärung ein. Doch wie entsteht dieser Gewinn eigentlich, und welche Steuerarten sind für Dich relevant?

Unterschied zwischen Gewinn und zu versteuerndem Einkommen

Dein Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Was Du an Umsätzen erzielst, zählt zu Deinen Einnahmen – davon ziehst Du alle betrieblich veranlassten Kosten ab (zum Beispiel Materialkosten, Fahrtkosten, Miete für ein separates Büro). Der verbleibende Betrag gilt als steuerpflichtiger Gewinn und wird in Deiner persönlichen Einkommensteuer berücksichtigt.

Hier kann zudem die sogenannte „Zehn-Tage-Regel“ relevant sein, falls Du kurz vor dem Jahreswechsel regelmäßig Ausgaben oder Einnahmen hast. Damit kannst Du steuern, ob bestimmte Zahlungen noch dem alten Jahr oder schon dem neuen Jahr zugeordnet werden. So lässt sich Deine Steuerlast unter Umständen optimieren.

Welche Steuern zahlen eigentlich Einzelunternehmen?

Einkommensteuer (ESt)

• Du versteuerst den Gewinn Deines Einzelunternehmens in Deiner privaten Steuererklärung. Alle weiteren Einkünfte (z. B. aus Vermietung oder Kapitalerträgen) werden dazugerechnet.

• Bei sehr hohen Gewinnen kommen zusätzlich Solidaritätszuschlag und, sofern Du Mitglied bist, Kirchensteuer hinzu.

Bei jeder Steuervorauszahlung solltest Du im Auge behalten, ob sich Dein Gewinn deutlich ändert. Das Finanzamt kann die Vorauszahlungen anpassen, um spätere Nachzahlungen zu vermeiden. Für viele Selbstständige und Freiberufler ist das ein häufiger „Knackpunkt“, da sich die Liquidität schlagartig verringern kann.

Gewerbesteuer (GewSt)

• Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Künstler) sind davon ausgenommen.

• Gewerbetreibende (z. B. Händler, Handwerker) haben einen Freibetrag von 24.500 €. Liegt Dein Gewinn darunter, fällt keine Gewerbesteuer an. Überschreitest Du ihn, musst Du GewSt zahlen, deren Höhe vom örtlichen Hebesatz abhängt.

Umsatzsteuer (USt)

• Auf Deine Rechnungen schlägst Du in der Regel 19 % oder 7 % Umsatzsteuer auf. Gleichzeitig kannst Du die Vorsteuer aus Deinen Eingangsrechnungen geltend machen.

Kleinunternehmerregelung: Wenn Du ein Umsatz im Vorjahr nicht über 25.000 Euro netto lag und Du im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro netto bleibst, kannst Du auf die Umsatzsteuerausweisung verzichten. Dann entfällt zwar die Pflicht zur USt-Voranmeldung, aber auch der Vorsteuerabzug. Bei Überschreitung der 100.000 Euro Grenze im laufenden Jahr musst Du sofort auf die Regelbesteuerung umstellen.

Für digitale Dienstleistungen an Geschäftskunden kann sich zudem die Abgabe einer jährlichen Umsatzsteuererklärung vereinfachen, vor allem wenn Du die elektronische Rechnungsstellung („E-Rechnung“) nutzt. E-Rechnungen erleichtern den Nachweis von Vorsteuerbeträgen erheblich.

Nur wer versteht, wie sein Gewinn zustande kommt, welche Freibeträge verfügbar sind und wann die Abgabe welcher Steuererklärung nötig wird, kann seine Geschäftsentwicklung und Steuerlast effektiv planen.

Experte erläutert steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch Holding- und Stiftungsmodelle.
Experte erläutert steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch Holding- und Stiftungsmodelle.

Wie kann man als Einzelunternehmen Steuern sparen?

7 Top-Steuertipps für Einzelunternehmen

Nicht jede Sparstrategie passt zu jedem Business – ob und wann Du sie anwendest, hängt von Deiner Umsatzgröße, der Branche und Deinen Zielen ab. Im Folgenden zeigen wir dir sieben wichtige Ansätze, mit denen Du in Deinem Einzelunternehmen ordentlich Steuern sparen kannst.

1. Betriebsausgaben konsequent nutzen

a) Arbeitsmittel & Homeoffice
  • Homeoffice-Pauschale: Wenn Du regelmäßig von zu Hause aus arbeitest, kannst Du bis zu 6 € je Arbeitstag (max. 210 Tage/Jahr) als Pauschale ansetzen.
  • Separates Arbeitszimmer: Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. abgetrennter Raum, kein anderer Arbeitsplatz vorhanden) sind anteilige Miet- und Nebenkosten sogar vollständig abziehbar.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Alles, was netto bis 800 € kostet (z. B. Monitor, Drucker), kann sofort und in voller Höhe als Betriebsausgabe verbucht werden.
  • Abschreibung: AfA für digitale Wirtschaftsgüter, Sonderabschreibungen und degressive Abschreibungen können genutzt werden
b) Fahrtkosten & Bewirtungskosten
  • Fahrtenbuch vs. 1 %-Regel: Ein akribisches Fahrtenbuch lohnt sich, wenn Du Deinen PKW überwiegend geschäftlich nutzt. Andernfalls könntest Du für den privaten Nutzungsanteil die 1 %-Regel anwenden.
  • Bewirtung: 70 % der tatsächlichen Bewirtungskosten für Geschäftspartner sind absetzbar, sofern der geschäftliche Anlass belegt wird (Rechnung, Teilnehmerliste).
  • Geschenke: Auch Präsente an Geschäftspartner*innen bis zu 35 € netto pro Person und Jahr können betrieblich abgesetzt werden. Der Betrag ist zwar überschaubar, in Summe kann er sich aber lohnen (Details in Steuertipp 7).
c) Fortbildungen und Fachliteratur
  • Alles, was beruflich veranlasst ist (z. B. Seminare, Webinare, Bücher), kannst Du in der Regel als Betriebsausgaben abziehen.
  • Achtung bei gemischter Nutzung (privat/geschäftlich): Hier ist ggf. nur eine anteilige Absetzung zulässig.

Denke auch an Deine persönliche „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ (EÜR). Dort listest Du sämtliche Einnahmen und Ausgaben auf, um Deinen zu versteuernden Gewinn zu ermitteln. So kannst Du alle betrieblichen Kosten wie Arbeitsmittel, Telefon und Internet steuerlich geltend machen

2. Kleinunternehmerregelung (Vor- und Nachteile)

  • Umsatzgrenze: Wenn Dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € netto lag und im laufenden Jahr  unter 100.000 € netto liegt, kannst Du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Dann stellst Du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und gibst keine Voranmeldungen ab.
  • Vorteil: Weniger Bürokratie, besonders attraktiv für Privatkunden, weil Du keinen Aufschlag von 19 % oder 7 % hast.
  • Nachteil: Du kannst selbst keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen. Bei größeren Investitionen geht dir damit eine wichtige Sparmöglichkeit verloren.

3. Investitionen clever planen

a) Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG
  • Laut Gesetz kannst Du bis zu 40 % (in neueren Fassungen sogar bis zu 50 %) der geplanten Anschaffungskosten im Voraus als Betriebsausgabe geltend machen, sofern Du innerhalb der nächsten drei Jahre eine entsprechende Investition tätigst.
  • Wahlrecht: Du musst den IAB nicht zwingend nutzen, kannst ihn aber strategisch einsetzen, um in Jahren mit hohem Gewinn Deine Steuerlast zu drücken.
  • Achtung: Wird die Investition nicht fristgerecht oder nur in geringer Höhe getätigt, kommt es zu einer Nachversteuerung. Man sollte also sicher sein, dass die Ausgabe tatsächlich ansteht.
b) Steuerfreistellung bei Reinvestitionen in Immobilien
  • Wenn Du eine betriebliche Immobilie verkaufst und daraus einen Veräußerungsgewinn erzielst, gibt es normalerweise keine Steuerfreiheit.
  • Ausnahme: Kaufst Du innerhalb einer bestimmten Frist eine „Ersatzimmobilie“, kannst Du den Veräußerungsgewinn auf diese neue Immobilie übertragen. Damit bleibt er zunächst steuerfrei.
  • Nachteil: Dadurch sinkt im Gegenzug die Abschreibungsbasis bei der Ersatzimmobilie. (Kaufpreis – übertragener Veräußerungsgewinn = geringere Grundlage für Abschreibungen.)

4. Steuerfreistellung in der Gewerbesteuer

  • Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG kann unter gewissen Umständen Dein steuerpflichtiger Ertrag so gekürzt werden, dass keine Gewerbesteuer anfällt.
  • Voraussetzung: Das Unternehmen verwaltet und verwendet eigenen Grundbesitz oder neben diesem eigenes Kapitalvermögen (z. B. Vermietung von Immobilien, Finanzanlagen).
  • Dieser Vorteil wird häufig übersehen oder ist vielen gar nicht bekannt, da er nur für bestimmte Konstellationen gilt (z. B. Immobilienvermietung).
  • Hier lohnt es sich oft, professionellen Rat in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt und Formalien korrekt beachtet werden.

Für „Selbstständige“ mit reinem Dienstleistungsgeschäft ist diese Möglichkeit eher nicht relevant. Doch wenn Du parallel zum aktiven Geschäft auch Vermögenswerte verwaltest (z. B. Immobilien), kannst Du so unter Umständen erhebliche Steuererleichterungen erzielen.

5. Nettolohnoptimierung für Mitarbeitende

  • Funktionsweise: Steuerbegünstigte Bausteine wie Tankgutscheine, Einkaufsgutscheine, Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel oder Handykosten.
  • Vorteil: Das sozialversicherungspflichtige Brutto erhöht sich nicht, wodurch sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile für Sozialversicherungen sinken. Mitarbeitende haben somit mehr Netto in der Tasche, ohne dass Du als Arbeitgeber*in mehr zahlen musst.
  • Konkrete Umsetzung: Oft übernehmen darauf spezialisierte Dienstleister (z. B. Probonio) die Einrichtung und Abwicklung.

6. Familienmitglieder im Unternehmen anstellen

  • Lohnverlagerung: Beschäftigst Du Deinen Ehepartner oder Dein Kind offiziell, senkt ein angemessenes Gehalt Deinen betrieblichen Gewinn.
  • Dokumentationspflicht: Arbeitsvertrag, Stundenerfassung und branchenübliche Vergütung sind Pflicht, damit das Finanzamt diese Personalkosten anerkennt.
  • Vorteil: Die Gesamtsteuerbelastung innerhalb der Familie kann sinken, wenn zum Beispiel Dein Ehepartner einen niedrigeren Steuersatz hat.

7. Geschenke an Geschäftspartner

  • Geschenke bis 35 € netto pro Person und Jahr sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Aber: Alles, was darüber hinausgeht, wird nicht anerkannt und kann schnell zu Streitigkeiten bei einer Prüfung führen.
  • Begrenzter Effekt: Da die Summen relativ klein sind, ist das Sparpotenzial begrenzt. Dennoch können solche Aufmerksamkeiten über Jahre hinweg eine nützliche „Kleinvieh-macht-auch-Mist“-Strategie darstellen – vor allem, wenn man die Nachweise sorgfältig führt.
Unternehmer arbeitet konzentriert am Computer an steuerlichen Optimierungen.
Unternehmer arbeitet konzentriert am Computer an steuerlichen Optimierungen.

Solche „Steuertricks für Selbstständige“ werden oft überschätzt. Verlasse Dich nicht allein auf Kleinstbeträge, sondern setze auf ein systematisches Konzept (z. B. Abschreibung größerer Wirtschaftsgüter)

Mit diesen sieben wesentlichen Wegen und Wahlmöglichkeiten hast Du einen vielseitigen Werkzeugkasten, um die Steuerlast in Deinem Einzelunternehmen spürbar zu reduzieren.

Doch selbst bei optimaler Ausschöpfung der genannten Punkte stößt Du irgendwann an Grenzen: Etwa, wenn Deine Gewinne so stark steigen, dass Dein persönlicher Steuersatz merklich über 30 % liegt und Du zudem mehr Haftungsschutz benötigst. Warum dann ein Wechsel in eine GmbH oder eine andere Rechtsform Sinn machen kann, erfährst Du im nächsten Abschnitt.

Grenzen des Einzelunternehmens: Wann lohnt sich die GmbH?

Auch wenn das Einzelunternehmen für viele Gründungen und kleine Betriebe die zunächst naheliegendste Rechtsform ist, stößt sie insbesondere bei höheren Gewinnen, größer werdendem Haftungsrisiko oder wachsendem Kapitalbedarf an ihre Grenzen. Bevor Du dauerhaft im Spitzensteuersatz feststeckst oder privat für potenzielle Unternehmensverluste haften musst, lohnt es sich, über alternative Rechtsformen wie die GmbH nachzudenken. Im Folgenden erfährst Du, in welchen Situationen und aus welchen Gründen ein Wechsel sinnvoll sein kann.

Hohe Steuerlast vs. Körperschaftsteuer

  • Progressive Einkommensteuer vs. konstante Steuerbelastung: Als Einzelunternehmer fällt Dein Gewinn unter die persönliche Einkommensteuer mit progressivem Tarif (bis zu 42 % bzw. 45 % Grenzsteuersatz). Eine GmbH versteuert ihre Gewinne dagegen mit rund 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich Gewerbesteuer, was zusammen meist auf ca. 30 % hinausläuft.
  • Steuerersparnis durch Thesaurierung: Reinvestierst Du Gewinne in der GmbH, bleibt die Steuer auf Unternehmensebene. Erst bei Ausschüttung an Gesellschafter fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) an. Das kann gerade bei hohen Gewinnen und geringen privaten Entnahmen deutlich günstiger sein als die direkte Versteuerung mit dem Spitzensteuersatz in einem Einzelunternehmen.

Für viele „Unternehmer“ ist die Thesaurierung in der GmbH ein zentraler Schritt zum Vermögensaufbau. Statt die Steuerabgaben jedes Jahr hochzuschrauben, kannst Du die Mittel im Betrieb belassen und Deine Liquidität wahren.

Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen

  • Haftungsschutz: Ein grundlegender Unterschied besteht in der Haftung. Im Einzelunternehmen haftest Du für betriebliche Schulden in unbegrenzter Höhe mit Deinem Privatvermögen. Eine GmbH ist hingegen eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Das bedeutet, Du riskierst als Gesellschafter*in in der Regel nur das eingelegte Stammkapital (mindestens 25.000 €, wovon 12.500 € bar eingebracht werden müssen).
  • Bessere Außenwirkung: Für Kreditinstitute, Geschäftspartner oder potenzielle Investor*innen kann eine GmbH seriöser wirken als ein Einzelunternehmen. Das schafft oft mehr Vertrauen und eröffnet finanzielle Spielräume.

Flexibilität bei der Entnahme von Gewinnen

  • Geschäftsführergehalt: In der GmbH kannst Du dir als Geschäftsführer*in ein angemessenes Gehalt zahlen, das in der Gesellschaft als Betriebsausgabe gilt und auf Deiner persönlichen Ebene als Einkommensteuer anfällt. Dadurch hast Du direkten Einfluss auf die Höhe Deiner Steuerbelastung.
  • Ausschüttungen und Rücklagenbildung: Statt Deinen gesamten Gewinn jedes Jahr zu entnehmen, kannst Du in der GmbH über die Gewinnverwendung entscheiden. Möchtest Du Kapital für Investitionen aufbauen, kann ein Teil in der GmbH verbleiben und wird somit nur mit der Körperschaftsteuer-/Gewerbesteuerbelastung belegt. Das schafft größere Rücklagen für größere Projekte oder Wachstumsschritte.

Wann lohnt sich konkret der Wechsel?

  • Gewinne deutlich über dem persönlichen Bedarf: Wenn Deine jährlichen Gewinne ein Niveau erreichen, bei dem Du den privaten Konsum bereits decken kannst und noch signifikante Überschüsse bleiben, werden diese Überschüsse im Einzelunternehmen mit hohen Steuersätzen belastet. In einer GmbH hingegen fallen auf die nicht entnommenen Gewinne „nur“ rund 30 % an.
  • Planung langfristiger Expansion: Wer ein steigendes Umsatzvolumen oder geplante Investitionen vor sich hat, kann mit einer GmbH leichter externe Kapitalgeber einbinden (z. B. durch Anteilsverkäufe) und genießt bei Kreditgebern oft bessere Konditionen.
  • Haftungsrisiken minimieren: Bei beratungsintensiven, technischen oder risikoreichen Tätigkeiten kann die beschränkte Haftung ein entscheidender Vorteil sein. Gerade in Krisenzeiten schützt das die eigene Existenz.

Was ist zu beachten?

  • Gründungsaufwand: Eine GmbH setzt ein Stammkapital von 25.000 € voraus (davon mindestens 12.500 € eingezahlt), erfordert einen Notartermin, die Eintragung ins Handelsregister und eine strengere Buchführung (doppelte Buchführung, Jahresabschluss).
  • Laufende Kosten: Höhere Steuerberatungskosten, mehr Verwaltungsaufwand (z. B. Bilanzierungspflicht, regelmäßige Gesellschafterversammlungen).
  • Umwandlungsvarianten : Es gibt verschiedene Optionen für den Rechtsformwechsel: eine Einbringung des Einzelunternehmens in eine GmbH (ggf. rückwirkend), eine Neugründung der GmbH parallel zum Einzelunternehmen oder eine Verschmelzung (Umwandlung nach dem Umwandlungssteuergesetz). Die Wahl hängt von Deiner individuellen Situation ab.
Zwei Kollegen besprechen steuerliche Tipps für Selbstständige im Einzelunternehmen.
Zwei Kollegen besprechen steuerliche Tipps für Selbstständige im Einzelunternehmen.

Ein Einzelunternehmen ist ideal für einen unkomplizierten Start, kommt aber bei höheren Gewinnen und steigendem Haftungsbedarf schnell an seine Grenzen. Mit einer GmbH profitierst Du nicht nur von kalkulierbaren Steuersätzen, sondern auch von einer klaren Trennung zwischen Privat- und Betriebsvermögen. Ob sich ein solcher Schritt für Dich lohnt, ist in erster Linie eine Frage Deiner geschäftlichen Perspektive und Deines Privatbedarfs.

Denke daran, dass ein Wechsel nicht von heute auf morgen erfolgen sollte. Sprich frühzeitig mit einem Steuerberater, um alle Schritte und Kosten detailliert zu planen. So vermeidest Du Probleme beim Finanzamt und sicherst dir mögliche Steuererleichterungen optimal.

Die beste Steuerstrategie für Dein Einzelunternehmen

  • Individuelle Steuerstrategie finden
    Jedes Einzelunternehmen ist anders: Ob Investitionsabzugsbetrag (IAB), Entgeltumwandlung oder ein Wechsel der Rechtsform sinnvoll ist, entscheidet Deine persönliche Situation. Plane Deine Umsatzentwicklung, Ausgaben und Zukunftsziele und wähle danach die passenden Optionen aus.
  • Keine Pauschallösung
    Was für den einen Einzelunternehmer zum größten Steuervorteil führt (z. B. Leasing statt Kauf), kann für andere unter Umständen teurer oder aufwändiger sein. Prüfe daher genau, wie hoch Dein Gewinn ist, wie viel Du privat entnehmen möchtest und welche Art von Ausgaben in Deinem Betrieb regelmäßig anfällt.
  • Kosten-Nutzen-Abwägung
    Manche Sparmaßnahmen lohnen sich nur, wenn sie in Relation zum Aufwand stehen. Ein detailliertes Fahrtenbuch kann effektiv Steuern sparen, ist jedoch zeitintensiv. Auch eine Umwandlung in eine GmbH bringt hohe Vorteile, aber auch höhere Verwaltungskosten und mehr Bürokratie mit sich.
  • Langfristig Steuern optimieren
    Gesetze und Bestimmungen ändern sich stetig. Wer seine Steuerstrategie regelmäßig überprüft und anpasst, vermeidet böse Überraschungen und sichert sich langfristig mehr Netto vom Brutto. Ob Du schrittweise kleine Anpassungen (z. B. Homeoffice-Pauschale, Betriebsaufspaltung) vornimmst oder größere Schritte planst (GmbH-Gründung, Unternehmenskauf), eine durchdachte Planung ist das A und O.
  • Expertenrat einholen
    Ein versierter Steuerberater oder eine kompetente Steuerberatung kennt die Feinheiten des Steuerrechts und kann Dich bei komplexen Entscheidungen unterstützen – von der Wahl der Rechtsform über das Ausschöpfen aller Betriebsausgaben bis hin zu langfristigen Gestaltungen wie Holding- oder Stiftungsmodellen. So vermeidest Du teure Fehler und bleibst auf dem aktuellen Stand.

Sichere dir jetzt deine KOSTENLOSE Steueranalyse!

Starte jetzt Deinen Weg zum Steuersparen! Trage Dich für ein kostenloses Erstgespräch ein.

So einfach geht's:

  1. Klicke auf den Button "Jetzt kostenlose Steueranalyse sichern"
  2. Fülle das kurze Formular aus (dauert nur 2 Minuten)
  3. Unser Steuerexperte meldet sich innerhalb von 24 Stunden bei dir

Jetzt kostenlose Steueranalyse sichern

"Ich kann die kompetente und verständliche Beratung von Herrn Kasper und seinem Team eindeutig empfehlen." – Anne Sturm

⚠️ Verpasse nicht diese Chance, deine Steuersituation zu optimieren und dein hart verdientes Geld zu behalten!

Ja, ich möchte Steuern sparen!

Zwei Kollegen diskutieren effektive Steuertipps und Finanzstrategien.
Zwei Kollegen diskutieren effektive Steuertipps und Finanzstrategien.

Es gibt keine „One-size-fits-all“-Lösung für alle Einzelunternehmen. Mit einer gezielten Analyse Deiner Einnahmen und Ausgaben, dem Einsatz durchdachter Steuervorteile und – wenn nötig – fachkundigem Rat entwickelst Du eine Steuerstrategie, die optimal zu Deinem Geschäftsmodell passt. Dabei zählen nicht nur kurzfristige Steuerspartricks, sondern eine ganzheitliche Perspektive auf Deinen Betrieb und seine Zukunft

FAQ zu Steuern sparen Einzelunternehmer

Wie kann ich Steuern als Selbstständiger sparen?

Du kannst Deine Steuerlast und damit auch Deine Steuerzahlungen, indem Du konsequent alle betrieblich veranlassten Kosten geltend machst, zum Beispiel über den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) oder die Homeoffice-Pauschale. Auch die Wahl der richtigen Rechtsform – etwa ein Wechsel von der Einzelunternehmung zur GmbH – kann zu einer günstigeren Steuerbelastung führen, vor allem bei hohen Gewinnen. Plane größere Anschaffungen gezielt vor dem Jahresende, um Abschreibungen noch im selben Jahr zu nutzen oder mittels der Zehn-Tage-Regel Einnahmen und Ausgaben zu verschieben.
Überprüfe außerdem regelmäßig, ob Du Deine Steuervorauszahlungen an Deine tatsächliche Gewinnsituation anpassen solltest, damit keine unnötig hohen Vorauszahlungen anfallen. Ziehe bei komplexeren Entscheidungen wie Familienbeschäftigung oder Holdingstrukturen unbedingt einen Steuerberater hinzu, um rechtssicher und langfristig effektiv zu handeln.

 Darf ich mir selbst einen Arbeitslohn zahlen?

Als Einzelunternehmer kannst Du dir kein Geschäftsführergehalt auszahlen; Entnahmen gelten steuerlich nicht als Betriebsausgabe.  In einer GmbH sieht das anders aus: Du kannst Dich als Geschäftsführer anstellen und ein Gehalt beziehen, das in der GmbH die Steuer mindert. In der Einzelunternehmer-Situation hingegen führt jede Entnahme zu einer Minderung des Betriebsvermögens, ohne die steuerliche Gewinnberechnung zu verringern.

Wie viel Steuern muss ich im Einzelunternehmen zahlen?

Dein Einkommen unterliegt dem progressiven Steuertarif in Deutschland, der je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens zwischen 14 % und 42 % (bzw. 45 % bei sehr hohen Einkünften) schwankt. Zusätzlich können noch der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer anfallen. Sind Deine Gewinne eher niedrig, ist die prozentuale Belastung geringer; steigen Deine Einkünfte, steigert sich auch der Steuersatz. Für Gewerbetreibende kommt gegebenenfalls die Gewerbesteuer dazu, sofern der Freibetrag von 24.500 € überschritten wird. Da jede Situation unterschiedlich ist, empfiehlt sich eine individuelle Steuerberechnung mit einem Steuerberater oder einem Online-Steuerrechner.

Ich zeige Dir, was in Deinen Finanzen steckt

Ich weiß, finanzielle Entscheidungen können überwältigend sein... Deshalb möchte ich Dir helfen, Klarheit zu gewinnen, ohne dass Du irgendein Risiko eingehen musst. Mit unserer kostenlosen Potentialanalyse bekommst Du einen maßgeschneiderten Einblick in Deine Steuer- und Vermögenssituation – und das ganz ohne Verpflichtungen.

Steuerberater David Kasper
Teile diesen Beitrag