
Immer mehr Trader fragen sich, ob die Gründung einer Trading GmbH der Schlüssel zu geringerer Steuerlast und größerem Vermögensaufbau sein kann. Gerade wenn Du regelmäßig an der Börse aktiv bist oder mit Optionen, Futures und anderen Finanzinstrumenten handelst, kann eine Trading GmbH spannende Vorteile bieten – von 95 % steuerfreien Kursgewinnen bei Aktien bis hin zum vollen Abzug Deiner Betriebsausgaben. Doch lohnt sich dieser Schritt wirklich für jede Depotgröße oder jeden Handelsstil? Und welche Voraussetzungen musst Du erfüllen und Deine eigene Trading GmbH gründen?
In diesem Artikel erfährst Du:
- Ab wann sich eine Trading GmbH rechnet und wer von ihr besonders profitiert
- Wie Du bei der Gründung konkret vorgehst, von der Notar-Beurkundung bis zur Handelsregister-Eintragung
- Welche steuerlichen Vorteile (und eventuellen Nachteile) Dich erwarten
- Wie hoch die laufenden Kosten sind und wann sich das Ganze wirklich lohnt
Wenn Du wissen willst, wie Du Deinen Börsenhandel auf das nächste Level heben kannst – und das Ganze auch noch steuerlich optimierst –, dann bist Du hier genau richtig. Lass uns gemeinsam Schritt für Schritt beleuchten, wann eine Trader GmbH Sinn macht, welche Stolperfallen Du vermeiden solltest und wie Du das Maximum aus Deinem Trading herausholst.

Was ist eine Trading GmbH?
Eine Trading GmbH ist im Grunde eine ganz normale Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), deren Geschäftszweck auf den Handel mit Finanzinstrumenten ausgerichtet ist. Das bedeutet: Statt Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen, handelt Deine GmbH vor allem mit Wertpapieren, Derivaten oder anderen Anlageformen. Rechtlich gelten dabei die gleichen Regeln wie für jede andere GmbH: Du brauchst mindestens 25.000 Euro Stammkapital (wovon 12.500 Euro bei Gründung einbezahlt werden müssen), einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag sowie eine Eintragung ins Handelsregister.
Wichtige Punkte:
- Haftungsbeschränkung: Verluste und Risiken bleiben auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Dein Privatvermögen ist also grundsätzlich geschützt.
- Eigenständige Rechtspersönlichkeit: Die Trading GmbH kann Verträge abschließen, Konten eröffnen und selbst vor Gericht klagen oder verklagt werden.
- Kein Sonderrecht für Trading: Trotz des Namens brauchst Du grundsätzlich keine BaFin-Lizenz, solange Du nur auf eigene Rechnung handelst und keine fremden Kundengelder verwaltest.
Kurz gesagt vereint die Trading GmbH die klassischen Vorteile einer Kapitalgesellschaft mit spezifischen Steuervorteilen für Wertpapiergeschäfte. Doch ob sich dieser Aufwand für Dich auszahlt, hängt stark von Deinem Handelsvolumen, Deiner Steuerstrategien und Deiner persönlichen Vermögenssituation ab.

Ab wann lohnt sich eine Trading GmbH?
Eine Trading GmbH bringt zusätzliche Verwaltungskosten und organisatorische Pflichten mit sich – Notar, Handelsregister, Buchführung, Jahresabschlüsse und ggf. eine spezielle Steuerberatung sind nur einige der Posten. Daher lohnt sie sich vor allem dann, wenn Dein Handelsvolumen, Deine Gewinne oder Deine Trade-Frequenz so hoch sind, dass die Steuervorteile und der Betriebsausgabenabzug diesen Mehraufwand rechtfertigen.
Kleines Depot (z. B. unter 50.000 €)
- Hohe Grundkosten können bereits einen großen Teil Deiner Erträge aufzehren.
- Für gelegentliche Trader mit wenig Kapital lohnt sich der Aufwand oft nicht.
Größeres Depot (z. B. ab 100.000 € aufwärts)
- Hier fällt der steuerliche Hebel wesentlich stärker ins Gewicht.
- Die laufenden Kosten relativieren sich, und Du kannst mit einer GmbH schnell mehrere Tausend Euro an Steuern sparen.
Aktiver Options- und Derivatehandel
- In der Trading GmbH sind Verluste aus Termingeschäften grundsätzlich verrechenbar.
- Trotz neuer Gesetzgebung (Wegfall der 20.000 €-Grenze im Privatvermögen) bleibt der volle Kostenabzug für Seminare, Software oder Broker-Gebühren ein weiterer Pluspunkt.
Buy & Hold mit Aktien
- Kursgewinne sind in der GmbH zu 95 % steuerfrei.
- Bei größeren, langfristigen Investments kann sich das massiv auf Deinen Vermögensaufbau auswirken, insbesondere wenn Du Gewinne in der GmbH reinvestierst, statt sie dir sofort auszuschütten.
Letztlich gilt: Je höher Dein Depotvolumen und je intensiver Deine Handelsaktivität, desto eher rechnet sich eine Trading GmbH. Wer hingegen nur ein kleines Depot verwaltet oder selten handelt, fährt oft besser, im Privatvermögen zu bleiben.
Welche Rechtsformen gibt es für Trader?
Wenn Du beschlossen hast, Deine Trading-Aktivitäten auf eine professionelle Basis zu stellen, stellt sich zunächst die Frage nach der optimalen Rechtsform. Neben der klassischen GmbH gibt es noch die UG (haftungsbeschränkt) und die AG als Alternativen. Jede dieser Rechtsformen bringt ihre eigenen Anforderungen, Vorteile und Nachteile mit sich. Doch welche passt zu dir?
UG (haftungsbeschränkt)
Eine UG kann man bereits mit 1 € Mindestkapital gründen – sie ist also für Trader interessant, die möglichst wenig Geld binden wollen. Gleichzeitig genießt man den vollen Haftungsschutz, das heißt, das Privatvermögen bleibt unangetastet, sollte die UG Verluste schreiben.
- Mindestkapital: ab 1 € (theoretisch).
- Haftungsbeschränkung: Wie bei der GmbH ist Dein Privatvermögen geschützt.
Nachteile: Du musst jedes Jahr 25 % Deines Gewinns als Rücklage bilden, bis Du 25.000 € Stammkapital erreicht hast. Zudem wird die UG von Banken und Geschäftspartnern oft weniger seriös wahrgenommen. Bei sehr hohen Handelsvolumina ist sie daher seltener die erste Wahl.
Für wen geeignet? Gründer, die noch kein hohes Startkapital aufbringen möchten oder können, aber nicht auf Haftungsschutz verzichten wollen.
GmbH
- Mindestkapital: 25.000 €, davon mindestens 12.500 € bar einzuzahlen.
- Haftungsbeschränkung: Standard-Kapitalgesellschaft, Dein Privatvermögen ist geschützt.
Vorteile: Etabliert, relativ einfach zu gründen und zu führen, hohes Vertrauen bei Geschäftspartnern und Banken. Hohe Akzeptanz in Bezug auf Brokerage-Konten, da viele Broker die GmbH kennen und als Geschäftskunde akzeptieren.
Für wen geeignet? Trader mit mittlerem bis höherem Kapital, die auf seriöse Außenwirkung setzen und schnell von steuerlichen Vorteilen profitieren möchten (z. B. 95 % steuerfreie Aktiengewinne).
AG (Aktiengesellschaft)
Eine AG setzt 50.000 € Mindestkapital voraus und ist mit deutlich mehr Verwaltungsaufwand verbunden. Vorstand und Aufsichtsrat müssen gegründet, Hauptversammlungen abgehalten werden. In Einzelfällen kann die AG sinnvoll sein, etwa wenn ein späterer Börsengang oder viele Investoren geplant sind. Für den typischen Einzel-Trader ist die AG jedoch meist zu aufwendig und kostenintensiv.
- Mindestkapital: 50.000 €.
- Struktureller Aufwand: Höhere Gründungskosten und komplexere Organe (Vorstand, Aufsichtsrat).
Für wen geeignet? In der Praxis eher für sehr große Trading-Unternehmen mit mehreren Beteiligten oder Planungen, sich am Kapitalmarkt zu beteiligen (z. B. irgendwann selbst Aktien auszugeben). Für einen Einzel-Trader oft zu aufwendig.
Stiftungen und Holding-Strukturen
Neben diesen „klassischen“ Kapitalgesellschaften stehen dir bei entsprechender Vermögensgröße oder speziellen Zielen auch Familienstiftungen und Holding-Modelle offen:
Familienstiftung
Sie bindet Dein Vermögen langfristig und kann hohe Besteuerung beim Wegzug ins Ausland verhindern. Ähnlich wie in der GmbH sind Kursgewinne zu 95 % steuerfrei, allerdings gelten bei Termingeschäften und Werbungskosten erhebliche Einschränkungen (z. B. nur Sparer-Pauschbetrag statt vollem Betriebsausgabenabzug). Wenn Du generationenübergreifend denkst und vor allem auf Buy-&-Hold-Strategien setzt, kann eine Stiftung attraktiv sein – für aktives Derivate-Trading ist sie dagegen oft weniger geeignet.
- Langfristige Vermögensbindung: Eine Stiftung gehört sich quasi selbst. Sie kann nicht einfach aufgelöst werden wie eine GmbH.
- Ähnlich wie bei der GmbH sind Kursgewinne aus Aktienverkäufen zu 95 % steuerfrei.
- Typischerweise ~15 % auf Termingeschäfte und Zinsen, doch der Abzug von Werbungskosten ist stark eingeschränkt (i. d. R. gilt nur der Sparer-Pauschbetrag, keine vollen Betriebsausgaben).
Für wen geeignet? Trader oder Investoren, die ihr Vermögen generationenübergreifend sichern wollen.
Nachteil: Weniger Flexibilität, höhere Anfangskosten, komplexes Stiftungsrecht. Im aktiven Trading (z. B. Terminhandel) sind die nicht abziehbaren tatsächlichen Werbungskosten oft ein Nachteil.
Holding-Strukturen
Hier gründest Du eine Muttergesellschaft, unter der eine oder mehrere Tochtergesellschaften – etwa Deine Trading GmbH – agieren. Das ermöglicht 95 % steuerfreie Dividendenausschüttungen an die Holding. Erst wenn Du Geld privat entnimmst, fällt Kapitalertragsteuer an. Für Trader mit sehr hohen Gewinnen kann diese Struktur extrem steuergünstig sein, insbesondere wenn Gewinne intern reinvestiert werden.
Vorteil: Gewinne aus der Trading-Tochter können meist zu 95 % steuerfrei an die Holding ausgeschüttet werden, wodurch Du in der Holding eine interne „Thesaurierung“ betreiben kannst.
Für wen geeignet? Trader mit sehr hohen Gewinnen, die nicht alles sofort privat verbrauchen wollen.
Im folgenden Abschnitt zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie Du Deine Trading GmbH gründest, welche Steuervorteile Dich erwarten und wann sich der Aufwand wirklich auszahlt.
Gründung einer Trading GmbH: Schritt für Schritt
Nach der Wahl Deiner Rechtsform – in den meisten Fällen wird das die GmbH sein – stellt sich die praktische Frage, wie Du vorgehst, um aus Deiner Idee tatsächlich eine handlungsfähige Trading-Gesellschaft zu machen.
Die Gründung einer Trading GmbH läuft formal ähnlich ab wie jede andere GmbH-Gründung. Jedoch solltest Du einige spezifische Punkte im Blick haben, die für Trader besonders wichtig sind.
1. Planung & Satzung
Zu Beginn legst Du den Gesellschaftervertrag fest, der den Unternehmenszweck konkret umschreibt. Bei einer Trading GmbH sollte dort stehen, dass sie zum „Handel mit Wertpapieren und Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung“ berechtigt ist. Prüfe auch, ob eine UG oder gleich eine GmbH die bessere Wahl ist – oder ob Du sogar eine Holding-Struktur aufbauen möchtest.
Gerade wenn Du langfristig hohe Gewinne erwartest, lohnt sich oft direkt die klassische GmbH (25.000 € Stammkapital). Wer zunächst minimal starten will, entscheidet sich manchmal für die UG, muss aber an den eingeschränkten Ruf und die verpflichtende Gewinnrücklage denken.
Tipp: Viele Trader zahlen genau 25.000 € Stammkapital ein und bringen zusätzliches Handelskapital als Darlehen in die GmbH ein. So lassen sich rasch Gelder wieder entnehmen, ohne Gesellschafterbeschluss zur Kapitalherabsetzung – das verschafft Flexibilität bei Liquiditätsbedarf.
2. Notar und Stammkapital
Sobald der Gesellschaftsvertrag steht, geht’s zum Notar. Hier wird der Vertrag beurkundet. Nach diesem Schritt gilt Deine Gesellschaft formal als „GmbH i. Gr.“. Du musst nun mindestens 12.500 € des Stammkapitals einzahlen, bevor der Notar die Eintragung ins Handelsregister beantragt. Das restliche Kapital (bis 25.000 €) kannst Du später einzahlen, trägst dann jedoch eine Einlageverpflichtung.
3. Handelsregister & Gewerbeanmeldung
Sind die Einzahlungen erfolgt, meldet der Notar Deine GmbH beim Handelsregister an. Sobald sie dort eingetragen ist, kannst Du offiziell als GmbH auftreten und die Haftungsbeschränkung greift voll. Achte auf Fake-Rechnungen – nach der Eintragung verschicken dubiose Firmen häufig irreführende Zahlungsaufforderungen.
Anschließend meldest Du Dein Gewerbe beim Gewerbeamt an. Das Finanzamt vergibt dir eine Steuernummer und prüft ggf. Deinen Umsatzsteuerstatus. Typischerweise sind reine Wertpapiertransaktionen (Kauf/Verkauf von Aktien, Optionen etc.) umsatzsteuerfrei, aber wenn Du zusätzliche Dienstleistungen anbietest, kann Umsatzsteuer anfallen.
4. Bankkonto & LEI-Nummer
Um das Stammkapital einzuzahlen, musst Du ein Geschäftskonto eröffnen. Hier kann es Schwierigkeiten geben, da manche Banken einen bereits existierenden Handelsregisterauszug fordern, was vor der Eintragung nicht immer möglich ist. Mit etwas Recherche findest Du jedoch Banken, die GmbHs in Gründung akzeptieren.
Für den Börsenhandel ist außerdem ein LEI-Code (Legal Entity Identifier) Pflicht. Ohne diesen Code kannst Du in vielen Fällen nicht mit Aktien oder Derivaten handeln.
5. Broker & Buchhaltung
Hast Du Konto und LEI, eröffnest Du ein Firmendepot bei einem Broker, der GmbH-Kunden akzeptiert. Achte dabei auf Kosten und Funktionen (z. B. automatisierte Schnittstellen). Denn gerade bei hoher Handelsfrequenz solltest Du Deine Buchhaltung digitalisieren. Zahlreiche Trades manuell zu verbuchen, würde hohe Steuerberaterkosten nach sich ziehen.
Langfristig ist es sinnvoll, eine Software zu nutzen, die jede Position, jeden Gewinn/Verlust und alle Gebühren direkt in die Finanzbuchhaltung überträgt. So vermeidest Du Fehler und sparst Zeit bei der Jahresabschlusserstellung.
Sobald diese Schritte vollzogen sind, kann Deine Trading GmbH offiziell an den Start gehen – und Du profitierst von den steuerlichen Vorteilen, die das private Depot in dieser Form nicht bieten kann.

Was kostet die Gründung einer Trading GmbH?
Die Kosten einer Trading GmbH setzen sich aus einmaligen Gründungskosten und laufenden Strukturkostenzusammen. Entscheidend ist, ob Deine steuerlichen Vorteile die Fixkosten übersteigen – insbesondere, wenn Du ein kleineres Depot hast.
Einmalige Gründungskosten
- Notar und Handelsregister: Typischerweise 500 € bis 1.200 € (Notar) plus 150 €–200 € (Gerichtsgebühren) – abhängig vom Umfang Deines Vertrags.
- Stammkapital: 25.000 € (mind. 12.500 € Einzahlung sofort). Dieses Geld ist jedoch Kapital der GmbH und kann zum Trading verwendet werden.
Laufende Kosten
- Buchführung und Jahresabschluss: Mind. 3.000 €–5.000 € jährlich (abhängig von Deiner Handelsfrequenz).
- Steuerberatung: Gerade bei großem Trading-Volumen lohnt ein spezialisiertes Büro, das mit automatisierten Tools für Deine Trade-Verbuchung zusammenarbeitet.
- Sonstige Gebühren: IHK-Beiträge (je nach Ort), Geschäftskonto (5 €–20 € monatlich), Trading-Software, ggf. Versicherungen.
Für Kleinanleger kann dieser Kostenblock zu hoch sein, wenn wenig Gewinne anfallen. Viel-Trader oder jene mit größerem Depot gewinnen jedoch durch Steuervorteile (z. B. 95 % steuerfreie Kursgewinne auf Aktien) so viel, dass sich die Strukturkosten schnell lohnen.
Rechenbeispiel: Wenn Du im Privatvermögen 100.000 € Gewinn mit Aktien machst, zahlst Du ca. 25 % Abgeltungsteuer = 25.000 €. In der GmbH sind 95 % des Gewinns steuerfrei, also werden nur 5.000 € versteuert (~30 % = 1.500 €). Du sparst also gut 23.500 € – sofern Du nicht sofort alles ausschüttest, denn dann käme eine zweite Steuerstufe hinzu.
Vorteile und Nachteile einer Trader GmbH
Eine Trading GmbH kann dir als ambitioniertem Trader erhebliche Vorteile verschaffen – allerdings solltest Du auch die Schattenseiten im Blick haben. Im Folgenden erhältst Du eine kompakte Übersicht der wichtigsten Pro- und Contra-Punkte:
Vorteile einer Trading GmbH
Haftungsbeschränkung
Verluste oder Verbindlichkeiten bleiben grundsätzlich in der GmbH. Dein Privatvermögen ist vor direkten Ansprüchen geschützt, etwa wenn stark gehebelte Optionen schieflaufen oder unerwartete Nachschusspflichten entstehen.
2. 95 % steuerfreie Kursgewinne (Aktien)
Veräußerungsgewinne aus Aktien werden in der GmbH nur zu 5 % besteuert. Das führt – je nach Gemeinde-Hebesatz – zu einer effektiven Steuerlast von grob 1,5–2 %. Im Vergleich zur Abgeltungsteuer von 25 % im Privatvermögen ermöglicht das gerade bei größeren Deals eine massive Ersparnis.
3. Unbegrenzte Verlustverrechnung bei Termingeschäften
Anders als im Privatvermögen, wo früher eine 20.000 €-Grenze für Verluste bei Termingeschäften galt (und teils erst kürzlich wieder rückgängig gemacht wurde), kannst Du in der Trading GmbH Deine Options- und Future-Verluste voll mit Gewinnen verrechnen. Das mindert Deine Steuerlast erheblich, besonders bei volatilen Strategien.
4. Voller Betriebskostenabzug
Kosten für Börsenseminare, Fachliteratur, Software-Abonnements oder Reisekosten zu Trader-Treffen sind Betriebsausgaben der GmbH. So kannst Du alle relevanten Aufwendungen geltend machen – weit mehr als nur den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Privatvermögen.
5. Steuerstundung & Thesaurierung
In der GmbH wird nur der Gewinn auf Ebene der Gesellschaft besteuert. Solange Du keine Ausschüttung vornimmst, sparst Du dir die Kapitalertragsteuer (25 %) auf private Entnahmen. Das ermöglicht einen effektiveren Zinseszinseffekt und beschleunigt den Vermögensaufbau, wenn Du Deine Gewinne komplett in der GmbH reinvestierst.
Nachteile
1. Zusätzliche Kosten
Die laufenden Fixkosten einer GmbH liegen schnell bei 3.000–5.000 € pro Jahr. Dazu zählen Steuerberater, Jahresabschlüsse, IHK-Beiträge und gegebenenfalls eine professionelle Buchhaltungslösung.
2. Doppelbesteuerung
Auf Gesellschaftsebene fallen rund 30 % (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer) an. Holst Du anschließend Geld aus der GmbH ins Privatvermögen, kommt in der Regel noch einmal die Abgeltungsteuer von 25 % hinzu. Eine Holding-Struktur kann das teilweise abfedern, erfordert aber zusätzlichen Aufwand.
3. Wegzugsbesteuerung
Planst Du, irgendwann ins Ausland zu ziehen, kann die Trading GmbH ein Hindernis sein: Bei einem steuerlichen Wegzug aus Deutschland drohen zusätzliche Belastungen, sofern Du keine Stiftung oder andere Gestaltungen nutzt, die diese Besteuerung vermeiden.
4. Mehr Verwaltungsaufwand
Im Vergleich zum privaten Depot fallen Pflichten wie doppelte Buchführung, Transparenzregister-Meldung, Gewerbeanmeldung und regelmäßige Meldefristen beim Finanzamt an. Gerade bei hoher Handelsfrequenz wird eine effiziente Buchhaltungssoftware quasi unverzichtbar, um den Aufwand im Zaum zu halten.
Eine Trading GmbH lohnt sich vor allem für Trader mit entsprechendem Kapital, hoher Handelsaktivität oder Spezialisierung auf Termingeschäfte und Aktiengewinne. Die potenziellen Steuerersparnisse können beachtlich sein, doch sind sie an spürbare Mehrkosten und organisatorische Anforderungen geknüpft. Wer diese Hürden gut managt, kann langfristig deutlich profitieren.

Fazit: Mit Profi-Beratung Steuervorteile nutzen – ohne Fallstricke
Eine Trading GmbH kann dir – bei ausreichendem Kapital und reger Handelsfrequenz – enorme Steuerersparnisse bringen. Ob 95 % steuerfreie Kursgewinne bei Aktien oder unbegrenzte Verlustverrechnung für Optionen: Die Vorteile sind verlockend. Gleichzeitig erfordert die GmbH-Form aber strukturellen Aufwand, laufende Kosten und eine durchdachte Planung (Stammkapital, Darlehen, Holding-Struktur usw.). Wer den Prozess nicht sauber aufsetzt, riskiert unerwartete Steuerfallen oder überteuerte Beratungsrechnungen.
Unser Tipp: Jede Situation ist anders – Depotgröße, Handelsstrategie, Wohnsitz und Zukunftspläne (z. B. Wegzug) spielen eine große Rolle. Eine individuelle steuerliche Beratung zahlt sich hier schnell aus. Fehler bei Gründung, Buchführung oder Ausschüttung können sonst teuer werden.
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FAQ zum Trading GmbH gründen
Welches Gewerbe für Trading?
In der Trading GmbH meldest Du grundsätzlich regulär ein Gewerbe an („Eigenhandel mit Finanzinstrumenten“). Keine BaFin-Lizenz nötig, solange Du nur eigenes Kapital einsetzt und keine Finanzdienstleistungen für Dritte anbietest.
Welche Rechtsform als Trader?
Entweder Einzelunternehmen (privates Depot), UG, GmbH oder AG. Meistens ist die GmbH die erste Wahl für ernsthaftes Trading mit größerem Volumen.
Wer kann eine Trading GmbH gründen?
Jede volljährige natürliche oder juristische Person darf Gesellschafter werden. Als Geschäftsführer solltest Du nicht wegen Insolvenzvergehen o. Ä. vorbestraft sein.
Kann man mit Trading selbstständig werden?
Ja. Durch Gründung einer Kapitalgesellschaft (UG, GmbH, AG) oder auch als Einzelgewerbe kannst Du selbstständig traden. Im Privatvermögen wird Trading aber meist nicht als „Gewerbe“ betrachtet, es sei denn, Du handelst extrem oft oder bietest Dienstleistungen an.
Wann wird Trading gewerblich?
Im Privatvermögen meist nur bei extrem hoher Frequenz oder Zusatzleistungen (z. B. Beratung, Management fremder Gelder). In einer GmbH ist Trading automatisch gewerblich; Du meldest ein Gewerbe an und unterliegst Körperschaft- und Gewerbesteuer.
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