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In unserem Steuerleitfaden lernst Du, wie Du mit den richtigen Strategien Deine Steuern legal minimierst und Dein Vermögen gezielt aufbaust. Entdecke die optimalen Wege, um das deutsche Steuersystem zu Deinem Vorteil zu nutzen!

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Vermögensübertragung zu Lebzeiten: Millionen steuerfrei übertragen - so gehts!

Steuerberater David Kasper berät zur steuerfreien Vermögensübertragung zu Lebzeiten.

Stell Dir vor, Du könntest Dein hart erarbeitetes Vermögen komplett steuerfrei an Deine Familie weitergeben – ohne dass der Staat die Hand aufhält. Klingt zu schön, um wahr zu sein? Tatsächlich ist genau das in Deutschland möglich, wenn Du die richtigen Strategien kennst und frühzeitig planst.

Die meisten vermögenden Privatpersonen und Unternehmer wissen nicht, dass sie mit durchdachter Vermögensübertragung zu Lebzeiten Millionenbeträge vollkommen legal am Finanzamt vorbeischleusen können. Während beim klassischen Erben schnell hohe Steuern anfallen, eröffnet Dir die vorweggenommene Erbfolge erstaunliche Möglichkeiten: Mit der richtigen Strategie lassen sich sogar 10 Millionen Euro steuerfrei an die nächste Generation übertragen.

Besonders interessant wird es bei Familienstiftungen – einem oft übersehenen, aber hocheffektiven Instrument der Vermögensplanung. Hier greift die sogenannte Erbersatzsteuer, die bei richtiger Gestaltung sogar Vorteile gegenüber der klassischen Erbschaftsteuer bietet.

Das Wichtigste auf einen Blickw

Hohe Freibeträge nutzen: Ehegatten können sich gegenseitig 500.000 € steuerfrei schenken, Kinder erhalten von jedem Elternteil 400.000 € – diese Beträge gelten alle zehn Jahre erneut

Mehrfachschenkungen als Steuersparmodell: Durch die clevere Nutzung der Zehnjahresregel können Familien über Jahrzehnte verteilt Millionenbeträge komplett steuerfrei übertragen

Progressive Steuersätze bei Überschreitung: Wird der Freibetrag überschritten, fallen je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 7% und 50% Schenkungsteuer an

Betriebsvermögen fast steuerfrei: Unternehmensnachfolgen profitieren von weitreichenden Verschonungsregeln – 85% bis 100% des Firmenwerts bleiben steuerfrei

Aktuelle Rechtslage im Wandel: Seit 2023 sind Immobilienwerte 20-30% höher bewertet, politische Reformen könnten weitere Änderungen bringen

Risiken bedenken: Bei aller Steueroptimierung – Du gibst Kontrolle ab und musst Deinen eigenen Lebensabend trotzdem finanzieren können

Vermögensübertragung zu Lebzeiten: Gründe, Chancen und Risiken

Warum Du schon heute an morgen denken solltest

Die vorweggenommene Erbfolge ist weit mehr als nur ein Steuersparmodell. Sie gibt Dir die Möglichkeit, aktiv zu gestalten, wie Dein Lebenswerk in die nächsten Hände übergeht.

Stell Dir vor, Du siehst noch zu Lebzeiten, wie Deine Kinder mit dem übertragenen Vermögen ihr eigenes Unternehmen gründen oder sich den Traum vom Eigenheim erfüllen. Das ist nicht nur emotional befriedigend – es ermöglicht Dir auch, bei Bedarf noch steuernd einzugreifen.

Die steuerlichen Vorteile sind dabei enorm:

Während bei einer Erbschaft jeder Freibetrag nur einmal zum Todeszeitpunkt gilt, kannst Du durch gestaffelte Schenkungen über die Jahre verteilt deutlich größere Vermögenswerte steuerfrei übertragen. Ein Ehepaar mit zwei Kindern kann alle 10 Jahre insgesamt 1,6 Millionen Euro steuerfrei weitergeben – über 20 bis 30 Jahre summiert sich das auf beeindruckende Summen.

Noch interessanter wird es bei Familienstiftungen. Hier eröffnen sich völlig neue Dimensionen der Vermögensplanung. Eine Stiftung gehört niemandem – und genau das macht sie so attraktiv. Das Vermögen ist dauerhaft vor Erbschaftsteuer geschützt, da eine Stiftung nicht sterben kann. Der Gesetzgeber hat jedoch 1974 die Erbersatzsteuer eingeführt, um diese "Lücke" zu schließen. Doch mit der richtigen Gestaltung wird auch diese zum Vorteil.

Die Kehrseite der Medaille

Doch Vorsicht: Eine Schenkung ist kein Spaziergang. Du gibst Eigentum aus der Hand und verlierst damit auch ein Stück Kontrolle. Was, wenn sich die Lebensumstände ändern? Was, wenn Du selbst unerwartet hohe Pflegekosten hast oder Dein Kind sich nach der Schenkung scheiden lässt?

Bei Familienstiftungen ist die Situation anders: Hier gibst Du zwar auch Kontrolle ab, aber das Vermögen bleibt in einer professionellen Struktur gebündelt. Die Stiftung kann nicht geschieden werden, ist vor Gläubigern geschützt und bietet langfristige Stabilität für Generationen.

Vor- und Nachteile der Vermögensübertragung zu Lebzeiten

Vorteile Nachteile
Mehrfache Nutzung der Freibeträge Kontrollverlust über das Vermögen
Steuerersparnis in Millionenhöhe möglich Risiko bei eigener Finanzplanung
Vermeidung von Erbstreitigkeiten Notar- und Grundbuchkosten
Aktive Gestaltung der Nachfolge Pflichtteils­ergänzungsansprüche bleiben bestehen
Emotionale Befriedigung Unwiderruflichkeit der Übertragung
Familienstiftung: Dauerhafter Schutz Erbersatzsteuer alle 30 Jahre
Haftungsschutz bei Stiftungen Komplexere Verwaltung

Die gute Nachricht: Mit cleveren Gestaltungen wie Nießbrauchsvorbehalten oder Wohnrechten kannst Du viele dieser Nachteile abmildern. Bei Familienstiftungen gibt es sogar vier bewährte Strategien, um die Erbersatzsteuer komplett zu vermeiden.

Steuerberater David Kasper prüft auf dem Tablet Strategien zur steuerfreien Vermögensübertragung.
Steuerberater David Kasper prüft auf dem Tablet Strategien zur steuerfreien Vermögensübertragung.

Steuerliche Grundlagen: Freibeträge und Steuersätze bei Schenkungen

Das Fundament Deiner Steuerplanung

Bevor wir in die ausgefeilten Strategien einsteigen, musst Du die Basics verstehen. Die Schenkungsteuer in Deutschland folgt klaren Regeln – und die sind erstaunlich großzügig, wenn Du sie richtig nutzt.

Die wichtigsten Freibeträge im Überblick:

  • Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 € pro Person – und das Familienheim kannst Du sogar komplett steuerfrei übertragen
  • Kinder: 400.000 Euro von jedem Elternteil – macht zusammen 800.000 € pro Kind
  • Enkelkinder: 200.000 Euro (bei lebenden Eltern) bzw. 400.000 € (wenn sie an die Stelle verstorbener Eltern treten)
  • Nicht verwandte Dritte: Nur 20.000 € – hier wird's schnell teuer

So funktioniert die Besteuerung

Überschreitest Du den Freibetrag, greift die Schenkungssteuer mit progressiven Sätzen. Die gute Nachricht: Als enger Familienangehöriger (Steuerklasse I) zahlst Du die niedrigsten Sätze.

Ein Beispiel macht es deutlich: Schenkst Du als Vater Deinem Sohn 650.000 €, sind 400.000 € steuerfrei. Von den restlichen 250.000 € werden 11% Schenkungsteuer fällig – also 27.500 €. Das bedeutet: Über 95% der Schenkung bleiben steuerfrei!

Bei der Erbersatzsteuer ist es ähnlich: Der Steuersatz beginnt bei 7% und Du bist immer in der günstigsten Steuerklasse I – egal, wer tatsächlich im Destinatärskreis der Stiftung steht.

David Kasper erklärt Unternehmern Strategien zur Schenkung und Steueroptimierung.
David Kasper erklärt Unternehmern Strategien zur Schenkung und Steueroptimierung.

Familienstiftungen und Erbersatzsteuer: Der Geheimtipp für Großvermögen

Was ist die Erbersatzsteuer und warum wurde sie eingeführt?

Die Erbersatzsteuer ist eines der am meisten missverstandenen Themen in der Vermögensplanung. Viele sehen sie als großen Nachteil von Familienstiftungen – dabei kann sie bei richtiger Gestaltung sogar Vorteile gegenüber der normalen Erbschaftsteuer bieten.

Zunächst die wichtigste Klarstellung: Die Erbersatzsteuer ist keine Sondersteuer. Es handelt sich um die ganz normale Erbschaftsteuer, die jedoch speziell für Familienstiftungen erhoben wird. Der Gesetzgeber führte sie 1974 ein, um eine vermeintliche "Lücke" im Erbschaftsteuergesetz zu schließen.

Das Problem aus Sicht des Gesetzgebers: Eine Stiftung kann nicht sterben. Während bei einer GmbH-Beteiligung beim Tod des Gesellschafters Erbschaftsteuer anfällt, würde das in eine Stiftung übertragene Vermögen theoretisch für immer steuerfrei bleiben. Das wäre eine massive Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Unternehmensformen.

Die Lösung: Alle 30 Jahre wird ein fiktiver Erbfall angenommen und die Erbersatzsteuer auf das Stiftungsvermögen erhoben. Der Stichtag ist dabei der Tag der ersten Vermögensübertragung auf die Stiftung – zum Beispiel die erste Überweisung oder die notarielle Übertragung einer Immobilie.

Die steuerlichen Details der Erbersatzsteuer

Hier wird es interessant: Die Erbersatzsteuer hat durchaus attraktive Aspekte, die viele übersehen.

Der Freibetrag beträgt 800.000 Euro – das klingt zunächst nicht viel. Doch dieser Betrag entsteht durch einen fingierten Erbfall an zwei Kinder. Das bedeutet: Du bist immer in der günstigsten Steuerklasse I, egal wer tatsächlich im Destinatärskreis der Stiftung steht. Die Steuersätze beginnen bei nur 7% und sind damit deutlich niedriger als in anderen Steuerklassen.

Ein entscheidender Vorteil: Der Zeitpunkt ist planbar. Während Du bei der normalen Erbschaftsteuer nicht weißt, wann sie anfällt, kennst Du bei der Erbersatzsteuer den exakten Stichtag 30 Jahre im Voraus. Das ermöglicht perfekte steuerliche Gestaltungen.

Vergleich Erbschaftsteuer vs. Erbersatzsteuer

Aspekt Normale Erbschaftsteuer Erbersatzsteuer
Zeitpunkt Unplanbar (Todesfall) Planbar (alle 30 Jahre)
Freibetrag Je nach Erbe unterschiedlich Fix 800.000 €
Steuerklasse Abhängig vom Erben Immer Klasse I (günstigste)
Gestaltungsmöglichkeiten Begrenzt durch Todesfall Umfangreich durch Planbarkeit
Zusätzliche Freibeträge Nein Ja (private Freibeträge bleiben)

Warum der 30-Jahres-Zyklus Sinn macht

Viele kritisieren den 30-Jahres-Rhythmus als willkürlich. Tatsächlich ist er aber durchaus durchdacht. Er orientiert sich an der vorweggenommenen Erbfolge – dem Zeitraum, in dem vermögende Familien typischerweise ihr Vermögen an die nächste Generation übertragen.

Wer steueroptimal plant, wartet nicht bis zum Tod mit der Vermögensübertragung. Stattdessen nutzt er die Freibeträge alle 10 Jahre und überträgt das Vermögen schrittweise. In 30 Jahren können so bereits erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen werden – auch ohne Stiftung.

Der Unterschied: Bei der Familienstiftung hast Du zusätzlich noch die 800.000 Euro Freibetrag alle 30 Jahre. Das sind zusätzliche Freibeträge zu Deinen normalen Schenkungsfreibeträgen, die Du weiterhin nutzen kannst.

Verfassungsrechtliche Bestätigung

Die Erbersatzsteuer war von Anfang an umstritten und wurde bereits zweimal vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Das Ergebnis: Sie ist verfassungsgemäß.

Das bedeutet: Du kannst Deine Vermögensplanung auf dieser Basis aufbauen, ohne befürchten zu müssen, dass die Regeln plötzlich geändert werden.

Die 4 Gestaltungsmöglichkeiten: So vermeidest Du die Erbersatzsteuer komplett

Hier kommt der entscheidende Punkt: Die Erbersatzsteuer mag umstritten sein, aber der Gesetzgeber hat gleichzeitig reichliche Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen. Mit den richtigen Strategien kannst Du sie komplett vermeiden – selbst bei Vermögen weit über dem Freibetrag von 800.000 Euro.

Gestaltung 1: Regelmäßige Ausschüttungen an Destinatäre

Eine elegante und oft übersehene Möglichkeit: Die Stiftung schüttet regelmäßig Vermögen an die Destinatäre aus. Was hindert Dich daran, das Stiftungsvermögen unter dem Freibetrag von 800.000 Euro zu halten?

Praktisches Beispiel: Die Stiftung hat nach 29 Jahren 900.000 Euro angesammelt. Ein Jahr vor dem Stichtag schüttet sie 150.000 Euro an die Destinatäre aus. Am Stichtag liegt das Vermögen bei 750.000 Euro – komplett unter dem Freibetrag, keine Erbersatzsteuer fällig.

Wichtige Überlegungen:

  • Bei den Ausschüttungen kann Schenkungsteuer anfallen – aber die Freibeträge können genutzt werden
  • Timing ist entscheidend: Nicht erst einen Tag vor dem Stichtag ausschütten
  • Regelmäßige Ausschüttungen über die Jahre verteilen das Steuerrisiko

Gestaltung 2: Mehrere Stiftungen mit gestaffelten Stichtagen

Das Parade-Beispiel hierfür ist die Familie Albrecht mit dem Aldi-Imperium. Sie haben nicht eine, sondern drei Familienstiftungen gegründet – und das aus gutem Grund.

Die Vorteile mehrerer Stiftungen:

  • Dreimal 800.000 Euro Freibetrag = 2,4 Millionen Euro steuerfrei
  • Unterschiedliche Stichtage ermöglichen gestaffelte Planung
  • Risikodiversifikation über verschiedene Vermögenswerte
  • Flexibilität bei der Vermögensaufteilung

Strategische Überlegung: Wenn Du weißt, dass Stiftung A in 5 Jahren ihren Stichtag hat, Stiftung B in 15 Jahren und Stiftung C in 25 Jahren, kannst Du die Gestaltungen perfekt aufeinander abstimmen.

Gestaltung 3: Begünstigtes Betriebsvermögen – Der Königsweg

Hier wird es richtig interessant: Begünstigtes Betriebsvermögen kann zu 85% oder sogar 100% von der Erbersatzsteuer befreit werden. Das ist derselbe Mechanismus, der auch bei der normalen Erbschaftsteuer greift.

Das Aldi-Beispiel: Die Albrecht-Stiftungen halten viele GmbHs und GmbH & Co. KGs im Wert von Milliarden Euro. Dieses Betriebsvermögen ist weitgehend von der Erbersatzsteuer befreit – trotz eines Vermögens, das den Freibetrag um das Tausendfache übersteigt.

So funktioniert die Befreiung:

  • 85%-Befreiung: Für qualifiziertes Betriebsvermögen mit 5-jähriger Behaltefrist
  • 100%-Befreiung: Für besonders begünstigtes Betriebsvermögen mit 7-jähriger Behaltefrist
  • Zusätzliche Bedingungen: Lohnsummenregelung und Verwaltungsvermögensgrenze

Die Gestaltungsmöglichkeit: Unbegünstigtes Vermögen (wie Immobilien oder Wertpapiere) kann vor dem Stichtag in begünstigtes Betriebsvermögen umstrukturiert werden. Eine Immobilie wird beispielsweise in eine vermietende GmbH eingebracht – schon greift die Verschonung.

Gestaltung 5: Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG

Für wirklich große Vermögen gibt es noch eine fünfte Option: Die Verschonungsbedarfsprüfung. Ab einem begünstigten Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro kannst Du beim Finanzamt einen Antrag stellen, dass die Erbersatzsteuer gar nicht erhoben wird.

Die Logik dahinter: Bei sehr großen Unternehmen soll die Steuerbelastung nicht zur Gefährdung von Arbeitsplätzen führen. Wenn Du nachweisen kannst, dass die Erbersatzsteuer das Unternehmen in Schwierigkeiten bringen würde, kann sie komplett erlassen werden.

Praktische Bedeutung: Wenn Du es schaffst, 26 Millionen Euro begünstigtes Betriebsvermögen in Deiner Stiftung aufzubauen, kannst Du theoretisch unbegrenzt viel Vermögen steuerfrei halten.

Steuerberater David Kasper erklärt im Teammeeting steuerfreie Strategien zur Vermögensübertragung.
Steuerberater David Kasper erklärt im Teammeeting steuerfreie Strategien zur Vermögensübertragung.

Die Kombination macht's

Das Geniale an diesen Gestaltungen: Du kannst sie kombinieren. Mehrere Stiftungen mit begünstigtem Betriebsvermögen, regelmäßigen Ausschüttungen und perfektem Timing – so wird aus dem vermeintlichen Nachteil der Erbersatzsteuer ein durchdachtes Steuersparmodell.

Die Familie Albrecht macht es vor: Drei Stiftungen, Milliarden-Vermögen, minimale Steuerbelastung. Was für Aldi funktioniert, kann auch für Dein Familienvermögen funktionieren – natürlich in entsprechend angepasster Form.

Die 10-Jahres-Regel vs. 30-Jahres-Zyklus: Dein Schlüssel zu millionenschwerer Steuerersparnis

Der Zaubertrick der Vermögensübertragung

Hier kommt der eigentliche Clou: § 14 ErbStG bestimmt, dass persönliche Freibeträge nach 10 Jahren erneut in voller Höhe zur Verfügung stehen. Das eröffnet Dir erstaunliche Möglichkeiten.

Rechenbeispiel für eine Unternehmerfamilie:

Ein vermögendes Ehepaar mit zwei Kindern nutzt die Freibeträge optimal aus:

  • Jeder Elternteil schenkt jedem Kind 400.000 €
  • Macht zusammen: 1,6 Millionen € alle 10 Jahre – komplett steuerfrei!
  • Über 30 Jahre: 4,8 Millionen € Vermögensübertragung ohne einen Cent Steuern

Aber es geht noch besser: Mit cleveren Gestaltungen wie der Kettenschenkung kannst Du diese Beträge sogar vervielfachen.

Familienstiftungen: Der 30-Jahres-Vorteil

Jetzt wird es interessant: Familienstiftungen ergänzen dieses System perfekt. Während Du alle 10 Jahre Deine persönlichen Freibeträge nutzt, läuft parallel der 30-Jahres-Zyklus der Stiftung.

Das Optimum: Kombination beider Systeme

Stell Dir vor, Du gründest eine Familienstiftung und nutzt gleichzeitig die klassischen Schenkungsfreibeträge:

  • Jahr 0: Gründung der Familienstiftung mit 800.000 € (steuerfrei)
  • Jahr 0-30: Alle 10 Jahre Schenkungen an Kinder (3x 1,6 Mio. € = 4,8 Mio. €)
  • Jahr 30: Stiftung hat wieder 800.000 € Freibetrag
  • Gesamtergebnis: 5,6 Millionen € steuerfrei übertragen!

Und das ist nur der Anfang. Mit begünstigtem Betriebsvermögen in der Stiftung sind auch deutlich höhere Beträge möglich.

SSteuerberater David Kasper im Gespräch mit einem Mitarbeiter über steuerfreie Vermögensübertragung.
Steuerberater David Kasper im Gespräch mit einem Mitarbeiter über steuerfreie Vermögensübertragung.

Steuerfreie Strategien: So gestaltest Du Deine Schenkung optimal

1. Die Kettenschenkung – Freibeträge multiplizieren

Die Kettenschenkung ist der Geheimtipp unter Steuerberatern. Das Prinzip: Du schenkst Vermögen über eine Zwischenperson, um zusätzliche Freibeträge zu nutzen.

Praktisches Beispiel: Großmutter Gertrud möchte ihrem Enkel Erik 300.000 € zukommen lassen. Direkt wären nur 200.000 € steuerfrei. Die Lösung: Sie schenkt das Geld erst ihrer Tochter Tanja (Freibetrag: 400.000 €), die es dann an Erik weitergibt (ebenfalls 400.000 € Freibetrag). Resultat: Die komplette Summe bleibt steuerfrei!

Wichtig: Die Schenkungen müssen rechtlich eigenständig sein. Vereinbarst Du vorab eine Weiterleitungspflicht, versagt das Finanzamt den Steuervorteil.

Kettenschenkung mit Familienstiftungen: Hier eröffnen sich noch weitere Möglichkeiten. Die Stiftung kann als Zwischenstation fungieren oder Destinatäre können Vermögen aus der Stiftung erhalten und es weiter verschenken – immer unter Nutzung der jeweiligen Freibeträge.

2. Nießbrauch und Wohnrecht – Das Beste aus zwei Welten

Bei Immobilien ist der Nießbrauchsvorbehalt Dein bester Freund. Du überträgst das Eigentum, behältst aber das Nutzungsrecht – und senkst dabei noch den Steuerwert.

So funktioniert's:

  • Du schenkst Dein Haus im Wert von 600.000 € an Dein Kind
  • Durch den Nießbrauchsvorbehalt reduziert sich der Steuerwert auf z.B. 400.000 €
  • Das passt genau in den Freibetrag – keine Steuer fällig!
  • Du wohnst weiter mietfrei oder kassierst die Mieteinnahmen

Der Wert des Nießbrauchs richtet sich nach Deinem Alter und den Erträgen der Immobilie – je jünger Du bist, desto höher der Abschlag.

Nießbrauch bei Familienstiftungen: Auch hier ist Nießbrauch möglich. Du überträgst eine Immobilie an die Stiftung, behältst aber den Nießbrauch. Das reduziert den Steuerwert bei der Übertragung und später auch bei der Erbersatzsteuer.

3. Die Güterstandsschaukel – Doppelte Freibeträge nutzen

Ist nur ein Ehepartner vermögend? Dann verschenkst Du Potenzial! Durch geschickte Vermögensaufteilung können beide Partner ihre Freibeträge gegenüber den Kindern ausschöpfen.

Das Modell:

  1. Vermögender Ehepartner schenkt 500.000 € steuerfrei an den anderen
  2. Jetzt kann jeder Elternteil 400.000 € an die Kinder schenken
  3. Statt 400.000 € sind plötzlich 800.000 € pro Kind steuerfrei möglich

Kombination mit Familienstiftung: Beide Ehepartner können gemeinsam eine Stiftung gründen oder sogar separate Stiftungen mit unterschiedlichen Stichtagen – das maximiert die Gestaltungsmöglichkeiten.

4. Familiengesellschaft – Der Profi-Move für Großvermögen

Für Vermögen im zweistelligen Millionenbereich bietet sich die Familiengesellschaft an. Das Vermögen wird in eine GmbH oder Personengesellschaft eingebracht, Anteile können dann gestückelt übertragen werden.

Die Vorteile:

  • Geschäftsanteile lassen sich bewertungstechnisch optimieren
  • Das Vermögen bleibt in der "Familienhülle" gebündelt
  • Kontrolle und Management bleiben professionell
  • Mehrere Nachkommen partizipieren gleichberechtigt

Familiengesellschaft vs. Familienstiftung: Beide haben ihre Berechtigung. Die Familiengesellschaft bietet mehr Flexibilität bei der Gewinnverteilung, die Familienstiftung mehr Schutz vor externen Zugriffen. Oft ist eine Kombination optimal: Die Stiftung hält Anteile an der Familiengesellschaft.

5. Betriebsvermögen – Der Königsweg der Steuerbefreiung

Die größte Steuersparmöglichkeit bietet die Übertragung von Betriebsvermögen. Das deutsche Recht gewährt hier Verschonungen von 85% bis sogar 100% des Unternehmenswerts.

Die Bedingungen:

  • Fortführung des Betriebs für 5-7 Jahre
  • Erhalt der Arbeitsplätze (Lohnsummenregelung)
  • Begrenztes Verwaltungsvermögen

Das Ergebnis ist spektakulär: Zwischen 2021 und 2023 lag der durchschnittliche Steuersatz auf Multi-Millionen-Erbschaften bei nur 2,9%, im Jahr 2023 sogar bei 0,1%.

Betriebsvermögen in Familienstiftungen: Hier zeigt sich die wahre Stärke der Stiftungsgestaltung. Während bei persönlichen Schenkungen die Behaltefristen individuell gelten, kann eine Stiftung als dauerhafte Struktur diese Fristen problemlos einhalten. Das macht sie zum idealen Vehikel für die Übertragung von Betriebsvermögen.

David Kasper erklärt Mandanten steueroptimierte Möglichkeiten der Schenkung und Vermögensweitergabe.
David Kasper erklärt Mandanten steueroptimierte Möglichkeiten der Schenkung und Vermögensweitergabe.

6. Die Familienstiftung – Der ultimative Gestaltungsbaustein

Alle bisherigen Strategien lassen sich mit einer Familienstiftung kombinieren und optimieren. Die Stiftung wird damit nicht nur zu einem zusätzlichen Instrument, sondern zum zentralen Baustein einer durchdachten Vermögensplanung.

Die Vorteile im Überblick:

  • Zusätzliche Freibeträge: 800.000 € alle 30 Jahre zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen
  • Planbare Besteuerung: Du weißt genau, wann die Erbersatzsteuer anfällt
  • Günstige Steuerklasse: Immer Steuerklasse I, unabhängig vom Destinatärskreis
  • Haftungsschutz: Das Stiftungsvermögen ist vor Gläubigern geschützt
  • Generationenübergreifend: Die Stiftung kann ewig bestehen
  • Professionelles Management: Vermögen wird professionell verwaltet

Mit den fünf Gestaltungsmöglichkeiten zur Erbersatzsteuer-Vermeidung wird die Familienstiftung zu einem nahezu steuerfreien Vehikel für Großvermögen

Aktuelle Entwicklungen 2025: Was sich geändert hat und was kommen könnte

Die Immobilienfalle seit 2023

Aufgepasst bei Immobilienschenkungen! Durch das Jahressteuergesetz 2022 sind die steuerlichen Werte von Grundstücken seit 2023 um 20-30% gestiegen.

Was bedeutet das für Dich? Ein Haus, das 2022 noch mit 500.000 € bewertet wurde, kann heute schnell bei 650.000 € liegen – und schon reicht der Freibetrag nicht mehr aus.

Die Reaktion der Vermögenden war eindeutig: 2023 stiegen die Schenkungen um 44,7% gegenüber den Erbschaften– viele zogen ihre Übertragungen vor, bevor weitere Verschärfungen kommen.

Auswirkungen auf Familienstiftungen: Auch bei der Erbersatzsteuer werden Immobilien nach den neuen Bewertungsregeln bewertet. Das macht die Gestaltung mit begünstigtem Betriebsvermögen noch attraktiver – denn hier greifen die Verschonungsregeln unabhängig von der Bewertung.

Politische Reformpläne auf dem Radar

Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell zwei wegweisende Verfahren:

  1. Sind die seit 2009 unveränderten Freibeträge noch zeitgemäß?
  2. Ist die Privilegierung von Betriebsvermögen verfassungskonform?

Was droht:

  • Die SPD fordert eine Mindestbesteuerung für Großvermögen
  • Die Grünen wollen die 10-Jahres-Regel abschaffen
  • Stattdessen: Einmaliger Lebensfreibetrag von 1 Million Euro

Auswirkungen auf die Erbersatzsteuer: Bisher sind konkrete Reformpläne für die Erbersatzsteuer nicht bekannt. Da sie bereits zweimal verfassungsgerichtlich bestätigt wurde, ist sie vermutlich stabiler als die normale Schenkungsteuer. Das macht Familienstiftungen in unsicheren Zeiten noch attraktiver.

Mein Rat: Nutze die aktuellen Regelungen, solange sie noch gelten. Was heute möglich ist, könnte morgen schon Geschichte sein.

Vertrauensvoller Empfang: David Kasper heißt Mandanten zur steuerlichen Beratung willkommen.
Vertrauensvoller Empfang: David Kasper heißt Mandanten zur steuerlichen Beratung willkommen.

Dein Fahrplan zur steuerfreien Vermögensübertragung

Schritt 1: Bestandsaufnahme

  • Ermittle Dein Gesamtvermögen
  • Identifiziere die Vermögensarten (Immobilien, Wertpapiere, Betriebsvermögen)
  • Kläre Deine persönlichen Ziele und Zeiträume
  • Prüfe, ob eine Familienstiftung für Dich sinnvoll ist

Schritt 2: Freibeträge kartieren

  • Liste alle potentiellen Beschenkten auf
  • Berechne die verfügbaren Freibeträge
  • Plane die zeitliche Staffelung über 10-Jahres-Perioden
  • Berücksichtige zusätzliche Stiftungsfreibeträge (30-Jahres-Zyklus)

Schritt 3: Strategie wählen

  • Einfache Direktschenkung für kleinere Beträge
  • Kettenschenkung für erweiterte Freibeträge
  • Nießbrauchmodelle für Immobilien
  • Familiengesellschaft für Großvermögen
  • Familienstiftung für generationenübergreifende Planung
  • Kombination mehrerer Strategien

Schritt 4: Professionell umsetzen

  • Steuerberater für die Gestaltung
  • Notar für die rechtssichere Abwicklung
  • Regelmäßige Überprüfung der Strategie

Jetzt handeln

Die Vermögensübertragung zu Lebzeiten ist keine Raketenwissenschaft – aber sie erfordert Weitsicht und professionelle Planung. Mit den richtigen Strategien kannst Du tatsächlich Millionenbeträge steuerfrei an die nächste Generation weitergeben.

Die Zahlen sprechen für sich: Der Großteil der Vermögensübertragungen in Deutschland bleibt komplett steuerfrei. Wer die Regeln kennt und clever nutzt, kann selbst bei einem Vermögen von 10 Millionen Euro die Steuerlast auf null reduzieren.

Familienstiftungen sind dabei ein oft übersehener, aber hocheffektiver Baustein. Die Erbersatzsteuer mag auf den ersten Blick abschreckend wirken, aber mit den fünf Gestaltungsmöglichkeiten wird sie zum Vorteil. Keine andere Rechtsform bietet eine so planbare, langfristige und steueroptimierte Vermögensübertragung.

Mein Rat als Dein strategischer Steuerberater: Warte nicht auf den perfekten Moment – er kommt nie. Starte jetzt mit der Planung Deiner Vermögensnachfolge. Jede ungenutzte 10-Jahres-Periode ist eine verpasste Chance auf steuergünstige Vermögensübertragung. Und jeder ungenutzte 30-Jahres-Zyklus bei Familienstiftungen ist eine verpasste Chance auf generationenübergreifenden Vermögensschutz.

Die Werkzeuge liegen auf dem Tisch. Die Frage ist nur: Nutzt Du sie?

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FAQ: Die häufigsten Fragen zur Vermögensübertragung

Was ist eine Vermögensübertragung?

Vermögensübertragung bezeichnet den rechtlichen Vorgang der Übertragung von Vermögenswerten, Gütern oder Rechten von einer Person auf eine andere. Dies kann sowohl zu Lebzeiten (durch Schenkung oder Verkauf) als auch im Todesfall (durch Erbschaft) erfolgen. Bei der lebzeitigen Vermögensübertragung, auch vorweggenommene Erbfolge genannt, überträgt der Vermögensinhaber bewusst Teile seines Vermögens an seine Nachkommen oder andere Begünstigte. Ziel ist meist die Steueroptimierung, die Vermeidung von Erbstreitigkeiten oder die aktive Gestaltung der Vermögensnachfolge.

Wie kann ich mein Vermögen zu meinem Lebzeiten übertragen?

Es gibt verschiedene Wege der lebzeitigen Vermögensübertragung: Die klassische Schenkung nach § 516 BGB ist die häufigste Form, bei der Vermögen unentgeltlich übertragen wird. Alternativ können Sie Immobilien mit Nießbrauchsvorbehalt übertragen, wodurch Sie das Nutzungsrecht behalten. Weitere Möglichkeiten sind die Gründung einer Familienstiftung, die Einrichtung einer Familiengesellschaft oder gestaffelte Schenkungen über mehrere Jahre zur optimalen Nutzung der Freibeträge.

Kann man Vermögen überschreiben?

Ja, Vermögen kann rechtlich "überschrieben" werden, wobei dieser umgangssprachliche Begriff verschiedene rechtliche Vorgänge umfasst. Bei Immobilien erfolgt die Überschreibung durch notariellen Schenkungsvertrag und Eintragung im Grundbuch, bei anderen Vermögenswerten durch entsprechende Übertragungsverträge. Eine Überschreibung ist grundsätzlich unwiderruflich, weshalb Sicherungsklauseln wie Nießbrauchsvorbehalte, Wohnrechte oder Rückforderungsrechte sinnvoll sein können. Wichtig zu beachten sind dabei die steuerlichen Konsequenzen (Schenkungsteuer) und die Auswirkungen auf Pflichtteilsansprüche anderer Erben.

Wie viel darf man steuerfrei verschenken?

Nahe Verwandte können sehr hohe Beträge steuerfrei schenken: Ehegatten bis 500.000 €, jedes Elternteil an ein Kind 400.000 € (macht 800.000 € pro Kind). Für Enkel gelten 200.000 €, Urenkel 100.000 €. All diese Freibeträge dürfen alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Wie umgehe ich die 10. Jahresfrist bei Schenkung?

Die 10-Jahresfrist bei Schenkungen kann grundsätzlich nicht umgangen werden. Alternativ können Kettenschenkungen genutzt werden, bei denen Vermögen über Zwischenpersonen übertragen wird, um zusätzliche Freibeträge zu nutzen. Eine weitere Möglichkeit ist die Aufteilung größerer Schenkungen auf mehrere Familienmitglieder, um deren jeweilige Freibeträge optimal auszunutzen.

Ist jede Schenkung meldepflichtig?

Ja, grundsätzlich ist nach § 30 ErbStG jede Schenkung beim Finanzamt meldepflichtig – und zwar sowohl für den Schenker als auch für den Beschenkten innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung. Auch wenn keine Steuern anfallen, dient die Meldung der Dokumentation für spätere Schenkungen oder Erbfälle innerhalb der 10-Jahresfrist.

Wie hoch ist die Schenkungssteuer bei 10.000 €?

Bei einer Schenkung von 10.000 € fällt grundsätzlich keine Schenkungssteuer an, da dieser Betrag deutlich unter den Freibeträgen liegt.

Muss man eine Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja. Jeder Erwerb durch Schenkung ist innerhalb von 3 Monaten beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Dies erfolgt formlos schriftlich durch Schenker oder Beschenkten.

Ich zeige Dir, was in Deinen Finanzen steckt

Ich weiß, finanzielle Entscheidungen können überwältigend sein... Deshalb möchte ich Dir helfen, Klarheit zu gewinnen, ohne dass Du irgendein Risiko eingehen musst. Mit unserer kostenlosen Potentialanalyse bekommst Du einen maßgeschneiderten Einblick in Deine Steuer- und Vermögenssituation – und das ganz ohne Verpflichtungen.

Steuerberater David Kasper
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