
Immer mehr Unternehmer, Gesellschafter und Investoren zieht es ins Ausland – sei es aus steuerlichen Gründen, zur Lebensqualitätssteigerung oder als Teil einer internationalen Wachstumsstrategie. Doch ein steuerlicher Stolperstein kann den Wegzug teuer machen: die sogenannte Wegzugsbesteuerung.
Diese greift, wenn Du als steuerpflichtiger Unternehmerin mit mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bist und deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst. Der deutsche Fiskus unterstellt dann einen fiktiven Verkauf deiner Anteile und erhebt darauf Einkommensteuer gemäß § 17 EStG – selbst wenn du gar nichts verkauft hast.
Mit der Reform 2022 und dem Jahressteuergesetz 2024 wurde diese Regelung nochmals verschärft. Doch es gibt legale Wege, diese Besteuerung zu vermeiden oder zumindest aufzuschieben.
In diesem Leitfaden stellen wir Dir sieben Strategien vor, mit denen Du die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG umgehen kannst. Alle Optionen sind legal, praxisbewährt und werden von Steuerberatern empfohlen – aber sie erfordern vorausschauende Planung.
Key Takeaways
- Die Wegzugsbesteuerung greift bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland, wenn Du > 1 % an einer Kapitalgesellschaft hältst.
- Sie betrifft nur bestimmte Vermögenswerte, insbesondere Anteile an Kapitalgesellschaften wie z. B. einer GmbH.
- Gültig ist sie, wenn Du in den letzten 12 Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland warst.
- Das Finanzamt unterstellt einen fiktiven Verkauf der Anteile – obwohl kein Geld fließt.
- Seit 2022 ist die zinslose Stundung bei EU-Wegzug entfallen. Die Steuer ist innerhalb von 7 Jahren zu zahlen.
- Mit durchdachter Planung lässt sich die Steuer vermeiden, z. B. durch Schenkung, Stiftung oder Wohnsitzmanagement.
- Wer innerhalb von 7 Jahren zurückkehrt, kann die Wegzugsbesteuerung rückwirkend vermeiden.

Was ist die Wegzugsbesteuerung und wen betrifft sie?
Die Wegzugsbesteuerung gem. § 6 Außensteuergesetz (AStG) ist eine besondere Steuerregelung, die beim dauerhaften Wegzug ins Ausland greifen kann. Sie soll verhindern, dass Wertzuwächse auf Unternehmensbeteiligungen im Inland unversteuert bleiben, nur weil der Eigentümer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.
Die Voraussetzungen im Detail: Für wen gilt die Wegzugsbesteuerung?
Du bist von der Wegzugsbesteuerung betroffen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Steuerpflicht in Deutschland: Du warst während der letzten 12 Jahre mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt).
- Wesentliche Beteiligung: Du hältst direkt oder indirekt mindestens 1% der Anteile an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft.
- Privatvermögen: Die Anteile befinden sich in deinem Privatvermögen (bei Betriebsvermögen gelten andere Regeln).
- Wegzug: Du gibst deinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland auf.
Reine Privatauswanderer ohne solche Beteiligungen (oder mit < 1 % Anteil) sind nicht betroffen.
Steuerberechnung: So wird die Wegzugsteuer ermittelt
Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Veräußerungsgewinn ermittelt, als ob die Anteile am Wegzugsdatum zum Marktwert verkauft worden wären. Die Differenz zwischen dem gemeinen Wert und den Anschaffungskosten der Anteile unterliegt der Einkommensteuer nach § 17 EStG.
Gemeiner Wert der Anteile zum Wegzugszeitpunkt - Anschaffungskosten = Fiktiver Veräußerungsgewinn
Dieser Gewinn wird nach § 17 EStG besteuert. Durch das Teileinkünfteverfahren sind 60% des Gewinns steuerpflichtig. Bei einem Spitzensteuersatz von 45% plus Solidaritätszuschlag ergibt sich eine effektive Belastung von etwa 26-30% des gesamten Wertzuwachses.
So wird die Steuer berechnet:
- GmbH-Anteile ursprünglich für 25.000 € erworben
- Aktueller Firmenwert beim Wegzug: 1 Million €
- Fiktiver Gewinn: 975.000 €
- Davon 60 % steuerpflichtig (Teileinkünfteverfahren): 585.000 €
- Bei 45 % Spitzensteuersatz: ca. 263.000 € Wegzugsteuer
Es erfolgt keine tatsächliche Liquidation – die Steuer wird fällig, obwohl kein Verkaufserlös fließt, was zu erheblichen Finanzierungsproblemen führen kann.
Die wichtigsten Fakten zur Wegzugsbesteuerung auf einen Blick
- Wann greift die Wegzugsbesteuerung? Die Wegzugsbesteuerung trifft Dich, wenn Du mindestens 7 der letzten 12 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig warst und beim Wegzug ins Ausland mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft hältst.
- Wie hoch ist die Steuer? Der fiktive Veräußerungsgewinn unterliegt der regulären Einkommensteuer. Durch das Teileinkünfteverfahren werden 60% des Gewinns mit deinem persönlichen Steuersatz (bis zu 45%) besteuert – plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Was hat sich 2022 geändert? Bis Ende 2021 konntest Du bei Wegzug innerhalb der EU die Steuer unbegrenzt und zinslos stunden. Seit der Verschärfung zum 01.01.2022 musst Du die Steuer jedoch bezahlen – auf Antrag in maximal sieben jährlichen Raten(zinsfrei, gegen Sicherheiten)
- Gibt es eine Rückkehr-Option? Ja! Wenn Du innerhalb von 7 Jahren (auf Antrag maximal 12 Jahre) nach Deutschland zurückkehrst, kannst Du die Wegzugsbesteuerung rückwirkend vermeiden. Der Bundesfinanzhof hat 2022 entschieden, dass keine explizite Rückkehrabsicht beim Wegzug notwendig ist. Während der Abwesenheit dürfen die Anteile allerdings nicht verkauft oder größtenteils ausgeschüttet werden
- Welche Ausnahmen existieren? Die Steuer greift nicht, wenn Deine Beteiligung unter 1% liegt oder Du weniger als 7 Jahre in Deutschland steuerpflichtig warst.
- Was kommt 2025? Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde die Wegzugsbesteuerung ab 2025 auf Anteile an Investmentfonds erweitert, um Umgehungen via Fondsstrukturen zu verhindern.
- Ist das EU-rechtskonform? Diese Frage ist umstritten. Der EuGH hat in mehreren Urteilen strenge Wegzugsteuern als potenzielle Verletzung der EU-Freizügigkeit eingestuft.
7 legale Strategien zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung
Die gute Nachricht: Es gibt bewährte, legale Wege, um die Wegzugsbesteuerung zu umgehen oder zumindest zu reduzieren. Im Folgenden stellen wir Dir die 7 wichtigsten Strategien vor.
1. Wohnsitzmanagement: Unbeschränkte Steuerpflicht beibehalten
Die einfachste Möglichkeit, die Wegzugsbesteuerung zu umgehen, ist, sie gar nicht erst entstehen zu lassen – indem man offiziell gar nicht vollständig wegzieht.
Die Wohnsitzmanagement-Strategie bedeutet, die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beizubehalten. Konkret kann ein Unternehmer etwa seinen Wohnsitz bzw. eine Wohnung in Deutschland nicht komplett aufgeben, sondern diese weiterhin (zumindest gelegentlich) nutzen.
Dadurch bleibt formell ein Wohnsitz im Inland bestehen (§ 8 AO) und Deutschland verliert nicht das Besteuerungsrecht. Infolgedessen greift § 6 AStG nicht, da kein vollständiger Wegzug vorliegt.
Vorteile:
- Die Wegzugsteuer wird vermieden, weil die Person für den Fiskus ein Inländer bleibt
- Risikoärmste Lösung, da gar kein steuerlicher Wegzugsfall entsteht
Nachteile:
- Der Betroffene bleibt damit natürlich voll steuerpflichtig in Deutschland
- Insbesondere Dividenden oder Gewinnausschüttungen aus der GmbH unterliegen weiterhin der deutschen Besteuerung
- Die erhoffte Steuerersparnis durch Auswandern wird teilweise vereitelt
- Man muss faktisch Zeit und Lebensmittelpunkt teilweise in Deutschland behalten
Praxis-Tipp: Diese Strategie eignet sich besonders, wenn Du ohnehin regelmäßig nach Deutschland zurückkehrst oder hier noch geschäftliche Aktivitäten hast.
2. Schenkung vor dem Wegzug: Anteile an deutsche Angehörige übertragen
Eine weitere bewährte Strategie besteht darin, die betreffenden Anteile rechtzeitig vor Auswanderung abzugeben, sodass man beim Wegzug keine wesentliche Beteiligung mehr hält.
Funktionsweise: Der Unternehmer schenkt seine GmbH-Anteile vor dem Wegzug z.B. seinem Ehepartner oder erwachsenen Kind, die ihren Wohnsitz in Deutschland behalten. Damit hält der Wegziehende selbst bei Auswanderung 0 % Anteile – er fällt nicht mehr unter § 6 AStG.
Steuerliche Behandlung: Die Schenkung ist steuerlich keine Veräußerung, sondern unentgeltlich, sodass keine Einkommensteuer auf stille Reserven anfällt. Allerdings kann Schenkungssteuer anfallen. Für nahe Angehörige gibt es jedoch hohe Freibeträge:
So funktioniert's: Du schenkst deine GmbH-Anteile beispielsweise Deinem Ehepartner oder Deinen volljährigen Kindern, die ihren Wohnsitz in Deutschland behalten. Die Schenkung selbst löst keine Einkommensteuer auf stille Reserven aus.
Gestaltungstipp: Vorbehaltsnießbrauch Oft wird ein Nießbrauchsvorbehalt vereinbart: Du behältst Dir das Recht auf künftige Gewinne vor, während das Eigentum übertragen wird. Das reduziert den schenkungsteuerlichen Wert erheblich.
Vorteile:
- Wegzugsbesteuerung wird vollständig vermieden
- Das Unternehmen bleibt im Familienbesitz
- Bei richtiger Gestaltung fällt Schenkungsteuer dank Freibeträgen gering aus
Nachteile:
- Man gibt Eigentum und unternehmerische Kontrolle (teilweise) aus der Hand
- Die Angehörigen müssen dem Plan vertrauen – rechtliches Risiko bei familiären Streitigkeiten
- Die Beschenkten müssen ihren Wohnsitz in Deutschland behalten
3. Familienstiftung als Holding-Struktur: Langfristige Vermögenssicherung
Eine Familienstiftung kann ein äußerst effektives Instrument sein, um die Wegzugsbesteuerung zu umgehen. Die Idee dahinter: Nicht die Person, sondern eine Stiftung hält die Anteile.
Grundprinzip: Eine Stiftung ist eine juristische Person, die keine Gesellschafter hat – sie „gehört sich selbst". Wird das Unternehmen also in eine Stiftung eingebracht, ist der auswandernde Unternehmer anschließend weder direkt noch indirekt an der Kapitalgesellschaft beteiligt. Damit fehlt eine wesentliche Voraussetzung der Wegzugsteuer.
Praxis-Umsetzung: Man gründet rechtzeitig vor dem Wegzug eine rechtsfähige Familienstiftung (nach deutschem Recht §§ 80 ff. BGB). In diese Stiftung überträgt der Unternehmer seine Firmenanteile durch Schenkung. Ab dann ist die Stiftung Eigentümerin der GmbH-Anteile.
Steuerliche Aspekte:
- Die Vermögensübertragung auf die Stiftung unterliegt der Schenkungsteuer
- Freibetrag: bis zu 200.000 € bei Ehegatten sind schenkungssteuerfrei bei Errichtung
- Eine inländische Familienstiftung zahlt nur 15 % Körperschaftsteuer auf Erträge
- Alle 30 Jahre wird die Erbersatzsteuer fällig (30 % vom Stiftungskapital), aber es gibt einen Freibetrag von 800.000 €
Vorteile:
- Wegzugsteuer wird vermieden, da kein Privatanteil mehr besteht
- Langfristiger Vermögensschutz (keine Zerschlagung im Erbfall)
- Steuerliche Vorteile bei Gewinnausschüttungen und Verkäufen (Holdingfunktion)
- Der Stifter kann als Vorstand weiterhin Einfluss nehmen
Nachteile:
- Gründung und Verwaltung sind komplex und erfordern rechtliche Expertise
- Man verliert formal das Eigentum – die Stiftung ist verselbständigt
- Laufende Kosten und Pflichten der Stiftung
4. Flucht ins Betriebsvermögen: Die Holding-Lösung
Unter Betriebsvermögen versteht man Vermögenswerte, die zu einem betrieblichen Unternehmen gehören. Die Wegzugsteuer zielt primär auf Anteile im Privatvermögen ab. Daher kann man versuchen, die Anteile vor dem Wegzug ins Betriebsvermögen zu überführen.
Konkrete Umsetzung: Der Unternehmer gründet beispielsweise eine GmbH & Co. KG mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland. In diese Personengesellschaft bringt er seine GmbH-Anteile ein (ggf. per Sachgründung oder mittels § 21 UmwStG unter Buchwertfortführung).
Ergebnis: Die Anteile werden nun von der KG gehalten und gehören damit zum Betriebsvermögen dieser Gesellschaft. Wenn der Unternehmer jetzt ins Ausland zieht, bleiben die wertgesteigerten Anteile in Deutschland – es findet keine Wegzugsbesteuerung statt, da das Besteuerungsrecht Deutschlands an diesen Werten nicht verlorengeht.
Voraussetzungen: Diese Gestaltung funktioniert nur, wenn die neu geschaffene Gesellschaft auch tatsächlich inländisch steuerpflichtig bleibt. Die KG muss gewerblich aktiv sein, da rein vermögensverwaltende Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht weniger geschützt sind.
Vorteile:
- Der Unternehmer kann persönlich wegziehen, ohne die sofortige Steuerlast tragen zu müssen
- Das Vermögen bleibt in der Gesellschaft, die in Deutschland besteuert wird
- Ermöglicht eine Art Steueraufschub
Nachteile:
- Sorgfältige steuerliche Planung erforderlich
- Man verlagert die Steuerlast nur – wenn die KG später die Anteile verkauft, fällt Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer an
- Die Struktur ist aufwändig und sollte nur mit Expertenrat umgesetzt werden
5. Rechtsformwechsel: Umwandlung in eine Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft (z.B. offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GbR) unterliegt nicht § 6 AStG – die Wegzugsbesteuerung greift laut Gesetzeswortlaut nur bei Anteilen an Kapitalgesellschaften.
Strategie: Die Rechtsform des Unternehmens vor dem Wegzug ändern: Umwandlung der Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft.
Beispiel: Eine GmbH wird vor der Auswanderung des Gesellschafters in eine GmbH & Co. KG oder eine Partnerschaftsgesellschaft umgewandelt (mögliche Verfahren: Formwechsel oder Ausgliederung nach UmwG). Nach der Umwandlung hält der Unternehmer keine GmbH-Anteile mehr, sondern ist Mitunternehmer einer Personengesellschaft.
Steuerliche Folge: Verlässt er nun Deutschland, existiert kein Tatbestand nach § 6 AStG, da die Beteiligung an der Personengesellschaft nicht erfasst ist. Die stillen Reserven würden erst bei einer späteren Veräußerung des Betriebs oder Ausscheiden des Gesellschafters besteuert.
Vorteile:
- Kann eine dauerhafte Befreiung von der Wegzugsteuer bedeuten
- Der Wegzug an sich bleibt steuerneutral
- Das Unternehmen kann in Deutschland verbleiben
Nachteile:
- Umwandlung ist ein komplexer Vorgang und muss steuerneutral gestaltet werden
- Wenn der Unternehmer aus dem Ausland heraus die Personengesellschaft führt, könnte das Finanzamt eine Verlagerung von Funktionen ins Ausland sehen (Entstrickungsbesteuerung)
- Persönliche Haftung in Personengesellschaften bleibt bestehen
6. Rechtzeitig auswandern: Vor Erfüllung der 7-Jahres-Bedingung
Eine präventive Strategie richtet sich an Unternehmer, die noch nicht lange in Deutschland steuerpflichtig sind: Frühzeitig auswandern. Die Wegzugsbesteuerung greift nur, wenn man in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war.
Anwendungsfall: Ein ausländischer Gründer, der vor fünf Jahren nach Deutschland kam und hier eine Startup-GmbH gegründet hat, überlegt den Standort ins Ausland zu verlegen. Da er erst fünf Jahre in Deutschland steuerpflichtig war, würde bei sofortigem Wegzug keine Wegzugsteuer anfallen – die 7-Jahres-Voraussetzung ist nicht erfüllt.
Vorteile:
- Vermeidet die Wegzugsbesteuerung vollständig, ohne komplizierte Gestaltungen
- Einfache Lösung, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind
- Gerade für Neuankömmlinge oder junge Unternehmer relevant
Nachteile:
- Nur möglich, wenn die Lebensplanung es zulässt
- Nicht jeder kann oder will „überstürzt" auswandern
- Diese Strategie ist eher ein Timing-Aspekt für ohnehin Auswanderungswillige
7. Temporärer Wegzug mit geplanter Rückkehr
Die letzte Strategie nutzt eine eingebaute Rückfallklausel des Gesetzes: Wenn der Wegzug nur vorübergehend ist und der Steuerpflichtige binnen sieben Jahren zurückkehrt (auf Antrag verlängerbar auf 12 Jahre), wird die Wegzugsbesteuerung erlassen bzw. rückgängig gemacht.
Vorgehen: Man meldet dem Finanzamt vor dem Wegzug an, dass man beabsichtigt zurückzukehren (etwa aus beruflichen Gründen für einige Jahre im Ausland tätig). Daraufhin wird die Wegzugsteuer zunächst gestundet und nur vorläufig festgesetzt.
Rückkehr und Erlass: Kehrt man innerhalb von 7 Jahren ins Inland zurück ohne die Anteile zwischendurch verkauft oder übertragen zu haben, entfällt die Steuer endgültig. Auf Antrag kann man die Frist um fünf Jahre erwirken, wenn plausible Gründe vorliegen.
Wichtige Bedingungen: Während der Abwesenheit darf keine schädliche Veräußerung oder Ausschüttung stattfinden. Das heißt, die GmbH-Anteile müssen im Wesentlichen unverändert im Besitz bleiben; hohe Dividenden (>25 % des Unternehmenswerts kumuliert) oder Anteilsverkäufe würden die Steuerpflicht doch auslösen.
Vorteile:
- Ermöglicht es, einige Jahre im Ausland zu leben und Steuern zu sparen
- Quasi ein „Testauswandern" ohne endgültigen Schnitt
- Bei rechtzeitiger Rückkehr keine Wegzugsteuer
Nachteile:
- Man muss tatsächlich zurückkehren – verstreicht die Frist, wird die Steuer fällig
- Die Beibehaltung der Anteile bindet Liquidität
- Erfordert konkrete Lebensplanung mit Rückkehrabsicht

Aktuelle Entwicklungen und internationale Trends
Verschärfungen in Deutschland (2022-2025)
Deutschland hat zum 01.01.2022 die Regelungen verschärft. Früher konnten Wegzügler in EU/EWR-Staaten die Steuer unbegrenzt zinslos stunden. Seit der Reform durch das ATAD-Umsetzungsgesetz 2021 ist jedoch nur noch eine Ratenzahlung möglich – auf Antrag darf die festgesetzte Steuer in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden.
Weitere Verschärfung ab 2025: Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wurde eine weitere Verschärfung ab 1. Januar 2025 beschlossen: Die Wegzugsbesteuerung wird nun auch auf Investmentfonds-Anteile ausgeweitet. Hintergrund ist, dass findige Steuerzahler bisher Beteiligungen an schnell wachsenden Start-ups in Fonds einbringen konnten, um einen späteren Wegzug steuerfrei zu gestalten.
Internationale Auswanderungstrends
Laut Henley Global verlagerten 2022 weltweit ~128.000 Millionäre ihren Wohnsitz; für 2025 wird ein weiterer Anstieg erwartet. Dubai/VAE und Singapur gelten als Top-Ziele mit steuerlichen Vorteilen (0 % Einkommensteuer bzw. Territorialbesteuerung).
Deutsche Unternehmer zieht es vermehrt dorthin – was auch die hiesigen Wegzugsfälle erhöht. Innerhalb der EU sind Ziele wie Zypern, Portugal beliebt. Viele, die nach Dubai gehen, nehmen die einmalige Wegzugsteuer in Kauf – oder setzen die genannten Strategien ein, um sie zu mindern.
EU-rechtliche Bedenken
Auf EU-Ebene gab es in der Vergangenheit Druck, Wegzugsbesteuerungen abzumildern, um die Freizügigkeit zu wahren. Frankreich musste nach einem EuGH-Urteil 2004 seine Wegzugsteuer lockern. Deutschland reagierte 2012 mit zinsloser Stundung für EU-Fälle, verschärfte aber 2022 wieder – was womöglich neue Verfahren nach sich ziehen wird.
Experten kritisieren, dass die ständig wachsende Reichweite der Wegzugsteuer die EU-Freizügigkeit unverhältnismäßig beschränken könnte. Es bleibt abzuwarten, ob die deutschen Verschärfungen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Risiken und Warnhinweise
Bei allen Gestaltungen ist äußerste Vorsicht geboten: Unsachgemäße Gestaltungen können als Steuerumgehung gewertet werden. Ohne frühzeitige Planung können bei Wegzug erhebliche steuerliche Fallstricke drohen.
Wichtige Grundsätze:
- Jede Gestaltung muss auf Missbrauchsfreiheit geprüft sein (§ 42 AO)
- Die Schenkungsvariante muss echt sein (kein versteckter Rückkauf)
- Der Wohnsitz muss real bestehen
- Frühzeitige und professionelle Beratung ist unverzichtbar

Fazit: Mit der richtigen Strategie zur steueroptimierten Auswanderung
Die Wegzugsbesteuerung stellt für auswanderungswillige Unternehmer eine erhebliche Hürde dar – sie kann zu hohen Steuern auf nicht realisierte Gewinne führen und damit Auswanderungspläne finanziell gefährden.
Doch wie dieser Artikel gezeigt hat, gibt es legale Gestaltungsmöglichkeiten, um diese Steuer zu vermeiden oder zu reduzieren. Von der Beibehaltung eines Wohnsitzes in Deutschland über familieninterne Übertragungen bis hin zu komplexeren Strukturen wie Stiftungen stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung.
Wichtig ist:
- Frühzeitig planen – die Maßnahmen müssen vor dem Wegzug umgesetzt werden
- Individuelle Beratung – es gibt keine Einheitslösung
- Rechtssicherheit – alle Gestaltungen müssen missbrauchsfrei sein
- Kombination – oft ist ein Mix aus Strategien sinnvoll
Mit dem richtigen Vorgehen kannst Du die Wegzugsteuer entweder vollständig vermeiden oder zumindest auf einen günstigeren Zeitpunkt verschieben. Lass dich vom "Steuerpreis der Freiheit" nicht abschrecken – betrachte ihn als planbaren Posten auf dem Weg zu deinem Traum vom Leben im Ausland.
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FAQ: Die häufigsten Fragen zur Wegzugsbesteuerung
Wen betrifft die Wegzugsbesteuerung?
Betroffen sind natürliche Personen, die in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland waren und mehr als 1 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft besitzen. Typische Fälle sind GmbH-Gesellschafter oder AG-Aktionäre mit bedeutenden Beteiligungen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.
Wie hoch ist die Wegzugssteuer aus Deutschland?
Die Höhe hängt vom Wertzuwachs deiner Anteile und deinem persönlichen Steuersatz ab. Durch das Teileinkünfteverfahren werden 60% des fiktiven Gewinns besteuert. Bei einem Spitzensteuersatz von 45% plus Solidaritätszuschlag ergibt sich eine effektive Belastung von etwa 27% des gesamten Wertzuwachses.
Kann ich die Wegzugsteuer legal vermeiden?
Es gibt mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, um die Wegzugsteuer zu umgehen:
- Einen Wohnsitz in Deutschland beibehalten (so bleibt man unbeschränkt steuerpflichtig)
- Die Anteile vor Wegzug an Angehörige in Deutschland übertragen (mittels Schenkung)
- Eine inländische Familienstiftung gründen
- Umwandlung in eine Personengesellschaft
Wichtig ist, dass die Gestaltungen rechtzeitig und korrekt erfolgen, am besten mit Expertenrat.
Gilt die Wegzugsteuer trotz Doppelbesteuerungsabkommen?
Ja, die Wegzugsteuer wird von Deutschland erhoben, unabhängig vom Doppelbesteuerungsabkommen mit dem neuen Wohnsitzstaat. Das DBA verhindert nur die doppelte Besteuerung laufender Einkünfte, nicht aber die einmalige Wegzugsbesteuerung.
Ist die deutsche Wegzugsbesteuerung EU-rechtskonform?
Das ist umstritten. Der EuGH hat in mehreren Urteilen strenge Wegzugsteuern als potenzielle Verletzung der EU-Freizügigkeit eingestuft. Die deutsche Verschärfung 2022 wird von Experten kritisch gesehen und könnte zu neuen Verfahren führen.
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