
Du möchtest Deine Aktien verkaufen, aber die hohe Steuerbelastung schreckt Dich ab? Du bist nicht allein. Viele Anleger in Deutschland ärgern sich über die Abgeltungssteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf Aktiengewinne. Das Gute ist: Es gibt legale Wege, um Deine Steuerlast beim Verkauf von Aktien erheblich zu senken – teilweise sogar auf nahezu null.
Als strategische Steuerberater von Steuern steuern zeigen wir Dir in diesem Ratgeber, wie Du Deine Aktiengewinne steueroptimiert realisieren kannst. Ob Du aktiver Trader bist, langfristig in Fonds und Wertpapiere investierst oder vermögendes Privatvermögen verwaltest – wir erklären Dir die wichtigsten Strategien, rechtlichen Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten.
Key Takeaways: Das Wichtigste auf einen Blick
- Aktien steuerfrei verkaufen ist seit 2009 nur noch in Ausnahmefällen möglich
- Die Spekulationsfrist für Aktien wurde abgeschafft – Kursgewinne unterliegen immer der Steuer
- Der Freibetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Paaren) ermöglicht steuerfreie Kapitalerträge
- Bei Aktiengewinnen fallen Abgeltungssteuer (25 Prozent), Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer, entspricht 1,375 Prozent) und ggf. Kirchensteuer an
- Eine GmbH reduziert die Steuer auf Aktiengewinne von 26,375% auf ca. 1,5%
- Eine Familienstiftung ermöglicht Kursgewinne zu 95% steuerfrei – nicht 100%
- Die Übertragung Deines Depots auf eine Familienstiftung kann Steuern beim späteren Verkauf erheblich reduzieren
- Banken und Depotbanken führen die Kapitalertragsteuer automatisch ans Finanzamt ab
Grundlagen: Wie werden Aktiengewinne in Deutschland versteuert?
Seit 2009 unterliegen alle Gewinne aus Aktien, Fonds, ETFs, Anleihen und anderen Wertpapieren der pauschalen Abgeltungssteuer. Diese beträgt einheitlich 25% auf alle Kapitalerträge – unabhängig davon, wie hoch Dein sonstiges Einkommen ist.
Die tatsächliche Steuerbelastung bei Aktiengewinnen
Wenn Du Aktien oder andere Wertpapiere mit Gewinn verkaufst, musst Du folgende Steuern zahlen:
- Abgeltungssteuer: 25 Prozent auf den Gewinn
- Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer (= 1,375% zusätzlich)
- Kirchensteuer: 8-9% je nach Bundesland (falls Mitglied)
Effektive Gesamtbelastung: Etwa 26,4% ohne Kirchensteuer, bis zu 28% mit Kirchensteuer.
Ein wichtiger Vorteil dieser Pauschalbesteuerung: Selbst wenn Dein persönlicher Einkommensteuersatz bei 42% liegt, zahlst Du auf Kapitalerträge maximal die genannten Sätze. Für Gutverdiener ist das eine steuerliche Entlastung – für Kleinanleger hingegen oft eine Belastung, da auch geringe Einkünfte aus Aktiengeschäften mit 25 Prozent besteuert werden.
Abschaffung der Spekulationsfrist: Warum gibt es keine steuerfreien Aktienverkäufe mehr?
Hier liegt ein häufiges Missverständnis: Viele Anleger glauben, dass sie Aktien nach einer Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei verkaufen können. Das ist falsch.
Die Spekulationsfrist für Aktien wurde mit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 ersatzlos gestrichen. Vor 2009 galt: Wer eine Aktie länger als ein Jahr hielt, konnte sie komplett steuerfrei verkaufen. Diese Spekulationssteuer-Regelung entfiel jedoch – heute fallen bei jedem Verkauf Steuern an, egal ob Du die Aktie drei Monate oder zehn Jahre gehalten hast.
Wichtige Ausnahme: Für Kryptowährungen gilt die Spekulationsfrist. Bitcoin und Co. sind nach über einem Jahr Haltedauer komplett steuerfrei – ein erheblicher Vorteil.
Wann musst Du beim Verkauf von Aktien Steuern zahlen?
Das Finanzamt fordert Steuern auf Kapitalerträge in verschiedenen Situationen:
1. Bei Kursgewinnen und Veräußerungsgewinnen
Jeder Verkauf von Aktien mit Gewinn ist steuerpflichtig. Deine deutsche Bank oder Depotbank berechnet automatisch den Gewinn und führt die Abgeltungssteuer ab.
2. Bei Dividenden und Ausschüttungen
Auch Dividenden aus Aktien sowie Ausschüttungen aus Fonds und ETFs unterliegen der Abgeltungssteuer. Deutsche Banken führen diese Kapitalertragsteuer direkt an den Fiskus ab.
Bei ausländischen Dividenden wird oft eine Quellensteuer im Ausland einbehalten, die teilweise auf die deutsche Steuer angerechnet werden kann.
3. Bei Zinsen und anderen Kapitalerträgen
Auch Zinsen aus Anleihen, Tagesgeld oder Festgeld sowie Gewinne aus Zertifikaten zählen zu den Kapitalerträgen und werden pauschal mit 25 Prozent besteuert.
4. Automatischer Steuerabzug durch deutsche Banken
Ein wichtiger Unterschied: Deutsche Banken führen die Abgeltungssteuer automatisch als Quellensteuer ab. Du erhältst nur die Netto-Auszahlung nach Steuern. Bei ausländischen Brokern erfolgt keine automatische Besteuerung – Du musst die Gewinne selbst in der Steuererklärung (in der Anlage KAP) angeben, hast unterjährig aber den Vorteil die noch nicht einbehaltenen Steuern zu reinvestieren.
Der Sparer-Pauschbetrag: So nutzt Du den Freibetrag optimal
Der Sparer-Pauschbetrag ist Dein wichtigstes Instrument, um Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen. Seit 2023 beträgt dieser Freibetrag:
- 1.000 Euro pro Person
- 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung (Ehepartner)
Bis zu dieser Höhe bleiben alle Kapitalerträge – also Aktiengewinne, Dividenden und Zinsen – komplett steuerfrei. Die Abgeltungssteuer greift erst auf den Betrag, der über diesem Freibetrag liegt.
Freistellungsauftrag richtig einsetzen
Damit Deine Bank den Freibetrag automatisch berücksichtigt, musst Du einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank auch auf die ersten 1.000 Euro die Steuer ein – Du musst sie Dir dann über die Steuererklärung zurückholen.
💡 Praxis-Tipp für Anleger mit mehreren Depots: Verteile Deine Freistellungsaufträge intelligent auf verschiedene Banken. Wenn Du z.B. bei drei Banken Depots hast, teile die 1.000 Euro entsprechend Deiner erwarteten Kapitalerträge auf.
Strategische Nutzung des Freibetrags
Für Kleinanleger ist der Freibetrag oft ausreichend, um gar keine Steuern zu zahlen. Doch auch vermögende Anleger können strategisch profitieren:
- Realisiere Gewinne zum Jahresende, um den Freibetrag auszuschöpfen
- Verschiebe größere Verkäufe ins neue Jahr, wenn der Freibetrag bereits aufgebraucht ist
- Bei Paaren: Nutzt beide Freibeträge durch geschickte Depotverteilung
Verlustverrechnung: Wie Aktienverluste Deine Steuerlast senken
Ein oft unterschätzter Hebel zum Steuern sparen: die Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen.
Unbegrenzte Verlustverrechnung seit 2024 (Rückwirkend für 2021)
Aktienverluste können mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Seit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die verfassungswidrige Obergrenze für Verluste aus Termingeschäften und wertlosen Kapitalanlagen aufgehoben – Du kannst nun unbegrenzt diese Verluste mit Gewinnen verrechnen.
Wichtiger Hinweis: Verluste aus Aktienverkäufen können weiterhin nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden – hier gilt die Beschränkung auf die Gattung noch.
Beispiel: Du hast Aktiengewinne von 20.000 €, Aktienverluste von 30.000 €, Gewinne aus Termingeschäften von 50.000 € und Verluste aus Termingeschäften von 100.000 € (nach Sparerpauschbetrag).
Du kannst die Aktienverluste bis 0 € mit den Aktiengewinnen verrechnen. 10.000 € noch nicht verrechneter Verlust können auf die Folgejahre vorgetragen werden und dort mit künftigen Aktiengewinnen verrechnet werden. Auch die Verluste aus Termingeschäften können voll mit den Gewinnen verrechnet werden. Hieraus hast du einen Verlustvortrag von 50.000 €. Dieser kann dann mit künftigen Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen (auch Aktien!) verrechnet werden .
Im Folgejahr erzielst du Aktiengewinne von 100.000 € (nach Sparerpauschbetrag). Du kannst die Verlustvorträge voll verrechnen und somit verbleibt ein zu versteuernder Betrag von 40.000 €.
Vor dem Jahressteuergesetz war die Verrechnung der Verluste aus Termingeschäften mit anderen Verlusten noch nicht möglich, was dahingehend erhebliche Nachteile mit sich brachte.
Tax-Loss-Harvesting: Gezielt Verluste realisieren
Professionelle Anleger betreiben sogenanntes "Tax-Loss-Harvesting": Sie verkaufen zum Jahresende gezielt Positionen mit Verlusten, um Gewinne zu neutralisieren. Die Aktien können sogar am nächsten Tag zurückgekauft werden – steuerlich zählt nur, dass der Verlust im laufenden Jahr realisiert wurde.
⚠️ Wichtig: Verluste verfallen nicht! Wenn Du in einem Jahr mehr Verluste als Gewinne hast, werden die überschüssigen Verluste ins nächste Jahr vorgetragen und können dort genutzt werden.
Steuern sparen mit der Trading-GmbH: Nur 1,5% statt 26%
Für vermögende Anleger und aktive Trader im Aktienhandel ist die GmbH eine gute Struktur zur Steueroptimierung.
Warum die GmbH steuerlich überlegen ist
Statt privat zu investieren, gründest Du eine GmbH, die Dein Kapitalvermögen verwaltet. Der entscheidende Vorteil: Nach § 8b Körperschaftsteuergesetz sind Kursgewinne aus Aktienverkäufen für eine GmbH zu 95% steuerfrei.
Das bedeutet: Die GmbH muss nur 5% des Gewinns versteuern. Bei etwa 30% Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer ergibt das eine effektive Steuerbelastung von nur ca. 1,5% auf Aktiengewinne. Im Privatdepot zahlst Du dagegen über 26%.
Für wen lohnt sich eine GmbH?
Die GmbH-Lösung hat auch Kosten:
- Gründungskosten (Notar, Stammkapital 25.000 €)
- Jährliche Fixkosten für Buchhaltung und Steuerberatung: 3.000-5.000 €
- Strikte Buchführungspflicht
Faustregel: Unter 20.000 € Jahresgewinnen lohnt sich der Aufwand meist nicht.
Die GmbH ist ideal für:
- Aktive Trader mit regelmäßig hohen Gewinnen aus Aktienverkäufen
- Trader mit hohen Kosten, die nur innerhalb der Trading GmbH steuerlich geltend gemacht werden können
- Vermögende mit langfristigem Horizont
- Investments über 100.000 €

Familienstiftung: Der ultimative Weg zu fast komplett steuerfreien Aktiengewinnen
Bei der Familienstiftung werden Kursgewinne aus Aktien effektif ebenfalls zu 95% steuerfrei vereinnahmt.
Wie die Stiftung funktioniert
Bei einer Familienstiftung greift ebenfalls § 8b des Körperschaftsteuergesetzes. Bei Kursgewinnen aus Aktienverkäufen sind 95% steuerfrei (§ 8b Absatz 2 KStG). Die verbleibenden 5% gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben.
Da die Familienstiftung keine Gewerbesteuer zahlt, liegt die effektive Steuerlast bei ca. 0,75% (nur Körperschaftsteuer von 15% auf die 5%).
Während Du in der GmbH ca. 1,5% Steuern zahlst (wegen Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer), sind Aktiengewinne in der Familienstiftung mit nur ca. 0,75% noch günstiger besteuert.
Weitere Vorteile der Familienstiftung
- Vermögensschutz: Das Vermögen ist vor Gläubigern und Kursschwankungen geschützt
- Generationenübergreifend: Keine Erbschaftsteuer bei jedem Generationenwechsel
- Flexibilität: Du bestimmst die Regeln für Destinatäre
- Langfristiger Vermögensaufbau: Ideal für Geldanlage über Generationen
Deutscher vs. ausländischer Broker: Was ist steuerlich besser?
Die Wahl zwischen einem deutschen und ausländischen Broker hat direkte Auswirkungen auf Deine Liquidität.
Deutsche Banken: Automatischer Steuerabzug
Deutsche Banken und Depotbanken führen die Abgeltungssteuer automatisch ab. Du erhältst nur die Netto-Auszahlung. Das ist bequem, kostet aber Liquidität – 25 Prozent fließen sofort ans Finanzamt.
Ausländische Broker: Liquiditätsvorteil
Ausländische Broker zahlen alle Gewinne brutto aus – ohne Steuerabzug. Du musst die Steuern erst im Folgejahr via Steuererklärung abführen.
Vorteil: Die einbehaltenen 25 Prozent bleiben bis zur Steuererklärung auf Deinem Konto und können weiter investiert werden. Bei wöchentlich 1.000 € Gewinn summiert sich so ein zusätzlich investierbares Kapital von ca. 13.000 € pro Jahr.
Wichtig: Du bist verpflichtet, alle Kapitalerträgen in der Anlage KAP anzugeben. Das ist legal – nur eine zeitliche Verschiebung der Steuerzahlung.

Weitere Strategien: Günstigerprüfung, Immobilien und mehr
Günstigerprüfung für Geringverdiener
Liegt Dein persönlicher Steuersatz unter 25%, kannst Du eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob die Besteuerung zum individuellen Steuersatz günstiger ist.
Relevant für: Studenten, Rentner, Teilzeitbeschäftigte mit niedrigen Einkünften.
Immobilien vs. Aktien: Steuerliche Unterschiede
Im Vergleich zu Immobilien haben Aktien steuerliche Nachteile: Bei Immobilien gilt nach 10 Jahren Haltedauer Steuerfreiheit beim Verkauf – diese Spekulationsfrist existiert für Aktien nicht mehr.
Wer langfristig Vermögen aufbauen will, sollte daher eine Mischung aus Immobilien, Aktien, Fonds und anderen Investments in Betracht ziehen – idealerweise in optimierten Strukturen wie GmbH oder Familienstiftung.
Aktienfonds und ETFs: Besonderheiten bei der Besteuerung
Bei Fonds und ETFs gibt es seit 2018 die Vorabpauschale – eine kleine jährliche Steuer auf thesaurierte Gewinne. Diese fiel in Niedrigzinsphasen minimal aus. Die Hauptsteuer zahlst Du erst beim Verkauf.
Fazit: So minimierst Du Deine Steuerlast beim Aktienverkauf
Aktien steuerfrei verkaufen im klassischen Sinne ist für Anleger in Deutschland nicht mehr möglich – doch Du hast zahlreiche Hebel, um Deine Steuerlast erheblich zu senken:
✅ Für alle Anleger:
- Freibetrag von 1.000 Euro konsequent nutzen
- Freistellungsauftrag bei allen Banken einrichten
- Verluste mit Gewinnen verrechnen (seit 2024 unbegrenzt)
- Langfristiges Halten für Steuerstundung
✅ Für aktive Trader:
- Ausländischen Broker für Liquiditätsvorteil erwägen
- Tax-Loss-Harvesting betreiben
- Günstigerprüfung bei niedrigen Einkünften
✅ Für vermögende Anleger:
- Trading-GmbH (1,5% statt 26% Steuer)
- Familienstiftung (100% steuerfreie Kursgewinne)
- Depot-Übertragung auf Stiftung zur Steuerfreistellung
- Strukturierung über Holding oder Stiftungskonstrukte
Der entscheidende Unterschied
Während Kleinanleger mit dem Freibetrag und geschickter Verlustverrechnung arbeiten, haben vermögende Anleger durch GmbH und Familienstiftung Zugang zu Strukturen, die Aktiengewinne praktisch steuerfrei ermöglichen.
Wichtig: Alle genannten Strategien sind legal und vom Gesetzgeber so vorgesehen. Es geht nicht um Steuerhinterziehung, sondern um kluge Gestaltung im Rahmen des Steuerrechts.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie kann man Aktien steuerfrei verkaufen?
Vollständig steuerfrei verkaufen kannst Du Aktien in Deutschland nur in wenigen Ausnahmefällen:
- Innerhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung)
- Altbestände (vor 2009 gekauft): Für nach 2017 erzielte Kursgewinne gilt ein einmaliger Freibetrag von 100.000 € für vor 2009 erworbene Fonds
- Bei sehr niedrigem Einkommen via Günstigerprüfung unter dem Grundfreibetrag
- Kryptowährungen nach über 1 Jahr Haltedauer (gilt nicht für Aktien!)
Für normale, nach 2009 gekaufte Aktien gibt es keine Spekulationsfrist mehr – jeder Verkauf löst 25% Abgeltungssteuer aus.
Kann ich Aktien verkaufen, ohne Steuern zu zahlen?
Nein, nicht komplett. Aber Du kannst die Steuerlast stark minimieren: Nutze den Freibetrag; Verrechne Verluste mit Gewinnen; Nutze eine Trading-GmbH (effektiv ~1,5% statt 26% Steuer); Wähle einen ausländischen Broker für Liquiditätsvorteil (Steuer wird verzögert fällig)
Wie viel Steuern muss ich zahlen, wenn ich Aktien verkaufe?
Die Standard-Besteuerung in Deutschland: 25% Abgeltungssteuer auf den Gewinn; + 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Steuer (= 1,375% zusätzlich); + ggf. 8-9% Kirchensteuer (je nach Bundesland). Effektive Gesamtbelastung: Etwa 26,375% ohne Kirchensteuer bzw. bis zu 27,995% mit Kirchensteuer.
Wie kann ich Aktiengewinne mit 0,75% versteuern?
Das ist nur durch hochkomplexe Strukturen wie Familienstiftungen möglich, die meist nur bei sehr großem Vermögen Sinn machen. Die realistischste Option für normale Anleger ist die Trading-GmbH, die eine effektive Besteuerung von etwa 1,5% ermöglicht (statt 26% privat). Allerdings lohnt sich das erst ab etwa 20.000 € Jahresgewinn und mindestens 5-10 Jahren Anlagehorizont sowie hohen Kosten, die bei der GmbH abzugsfähig sind.
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