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Umwandlung UG in GmbH: Steuerneutral in 7 Schritten – Kosten, Ablauf & Fallstricke

Steuerberater David Kasper während eines Workshops zu Unternehmensstruktur und Rechtsformwechsel

Du hast Deine UG (haftungsbeschränkt) gegründet, erste Gewinne erwirtschaftet – und fragst Dich jetzt, ob der Wechsel zur GmbH sinnvoll ist? Dann bist Du nicht allein. Die Umwandlung UG in GmbH gehört zu den häufigsten Rechtsformfragen im deutschen Mittelstand.

Doch Vorsicht: Was umgangssprachlich als „Umwandlung" bezeichnet wird, ist rechtlich in den meisten Fällen keine echte Umwandlung im Sinne des Umwandlungsgesetzes, sondern eine Kapitalerhöhung mit anschließender Umfirmierung.

Sobald das Stammkapital Deiner Unternehmergesellschaft das gesetzliche Mindeststammkapital von 25.000 Euro erreicht, gelten die UG-Sonderregeln aus § 5a Abs. 1–4 GmbHG nicht mehr. Bis dahin musst Du den Rechtsformzusatz „UG (haftungsbeschränkt)" führen und eine gesetzliche Rücklage bilden – ein Viertel des Jahresüberschusses, angepasst um einen etwaigen Verlustvortrag. Diese Rücklage darf unter anderem zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln genutzt werden (§ 57c GmbHG).

Praktisch zwingend für die Umfirmierung sind ein Gesellschafterbeschluss mit Dreiviertelmehrheit, eine notarielle Beurkundung (§ 53 GmbHG) sowie die Handelsregisteranmeldung (§ 57 GmbHG). Wer per Rücklagenumwandlung erhöht, muss zusätzlich die formalen Anforderungen aus § 57c und § 57i GmbHG beachten – inklusive der Vorgabe, dass der Bilanzstichtag bei Anmeldung höchstens acht Monate zurückliegen darf. Und die Kosten? Die sind nicht frei verhandelbar: Notarkosten folgen dem GNotKG, Registergebühren der HRegGebV.

In diesem Artikel zeige ich Dir Schritt für Schritt, wie Du Deine UG in eine GmbH umwandelst, welche steuerlichen Fallstricke lauern und wie Du die Kosten realistisch kalkulierst.

Key Takeaways

  • Die UG ist im GmbH-Recht über § 5a GmbHG geregelt; bei einer Kapitalerhöhung auf mindestens 25.000 Euro entfallen die UG-Sonderregeln.
  • Satzungsänderungen (inkl. Kapitalerhöhung und Umfirmierung) benötigen eine Dreiviertelmehrheit und notarielle Beurkundung (§ 53 GmbHG).
  • Die Kapitalerhöhung ist zum Handelsregister anzumelden; § 57 GmbHG fordert unter anderem eine Einlagen-Versicherung und bestimmte Anlagen.
  • Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln muss ein festgestellter Jahresabschluss vorliegen, und die Bilanz darf bei Registeranmeldung höchstens acht Monate alt sein (§ 57i GmbHG).
  • Notarkosten sind gesetzlich geregelt (GNotKG; Tabellen in Anlage 2); Registergebühren werden nach der HRegGebV erhoben.
  • Steuerlich regelt § 28 KStG die Rücklagenumwandlung in Nennkapital – inklusive Sonderausweis und Einlagekonto-Logik.

Was „Umwandlung" bei UG → GmbH tatsächlich bedeutet

Viele Gründer sprechen von der „Umwandlung einer UG in eine GmbH". Juristisch ist das unpräzise. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Sonderkonstellation innerhalb des GmbH-Rechts.

§ 5a GmbHG definiert die UG über zwei Merkmale: ein Stammkapital unterhalb des GmbH-Mindeststammkapitals und den Pflicht-Rechtsformzusatz „UG (haftungsbeschränkt)" bzw. „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)".

Erreicht die Gesellschaft durch eine Kapitalerhöhung das Mindeststammkapital von 25.000 Euro, gelten die Absätze 1–4 des § 5a GmbHG nicht mehr.

Ein wichtiges Detail, das viele Artikel übersehen: Die bisherige Firma darf grundsätzlich beibehalten werden – der rechtliche Status ändert sich automatisch, die Umfirmierung zum „GmbH"-Zusatz ist ein separater Schritt. Eine IHK-Publikation zur UG stellt klar: Erst nach Kapitalerhöhung, Notar und Handelsregistereintragung darf der Zusatz ersetzt werden.

Die Umwandlung der UG zur GmbH ist also keine echte Umwandlung, sondern eine Kombination aus Kapitalerhöhung und Umfirmierung. Und: Die UG kann auch dauerhaft als solche bestehen bleiben – die Umfirmierung ist freiwillig.

Visualisierung der wichtigsten Schritte zur GmbH-Umwandlung inklusive Kapitalerhöhung und Eintragung
Visualisierung der wichtigsten Schritte zur GmbH-Umwandlung inklusive Kapitalerhöhung und Eintragung

Voraussetzungen und Entscheidungslogik – welcher Weg passt zu Deiner UG?

Bevor Du den Prozess startest, musst Du eine zentrale Frage klären: Wie finanzierst Du die Erhöhung des Stammkapitals auf mindestens 25.000 Euro? Es gibt drei Wege – und jeder hat eigene Voraussetzungen.

Weg 1: Bareinlagen

Du zahlst frisches Geld in die Gesellschaft ein. Bei Bargründung müssen nach der Kapitalerhöhung mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein. Für die volle Enthaftung sollten die 25.000 Euro jedoch komplett eingezahlt sein, da eine Eintragung ab 12.500 Euro zu persönlicher Differenzhaftung führt.

Weg 2: Sacheinlagen

Du bringst Sachwerte (z. B. Maschinen, Immobilien, Patente) ein. Dieser Weg erfordert eine Sacheinlagenbewertung und ist aufwendiger, kann sich aber lohnen, wenn Liquidität knapp ist.

Weg 3: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Die gesetzliche Rücklage der UG wird in Stammkapital umgewandelt. Dieser Weg ist besonders attraktiv, wenn Deine UG über Jahre die Rücklagenpflicht erfüllt hat – ein Viertel des Jahresüberschusses muss eingestellt werden, und die Rücklage darf ausdrücklich für Zwecke des § 57c GmbHG verwendet werden (§ 5a Abs. 3 GmbHG).

Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln kann jedoch erst beschlossen werden, nachdem der letzte Jahresabschluss festgestellt und über die Ergebnisverwendung beschlossen wurde (§ 57c Abs. 2 GmbHG). Außerdem muss eine Bilanz zugrunde gelegt werden – und für die Registereintragung gilt das strenge 8-Monats-Fenster aus § 57i GmbHG: Die Bilanz darf zum Zeitpunkt der Anmeldung höchstens acht Monate alt sein und benötigt einen Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers.

Praxis-Tipp: Plane die Zeitschiene sorgfältig. Wenn Dein Geschäftsjahr am 31.12. endet und der Jahresabschluss erst im August festgestellt wird, bleibt Dir nur bis Ende August desselben Jahres für die Registeranmeldung. Wird diese Frist verpasst, brauchst Du eine neue Bilanz – und eine erneute Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer.

Welcher Weg sich für Dein Unternehmen eignet, hängt von Deiner Liquiditätssituation, der Höhe der angesammelten Rücklagen und Deiner Zeitplanung ab. Oft ist auch eine Kombination sinnvoll – etwa Teilerhöhung aus Rücklagen plus ergänzende Bareinlagen.

Steuerneutral in sieben Schritten – Ablauf mit Normen, Dokumenten und Zeitlogik

Die Umfirmierung von der UG zur GmbH ist eine Einbahnstraße: Eine Rückumwandlung ist nicht möglich. Umso wichtiger ist ein sauberer Ablauf. Hier sind die sieben Schritte, die Du kennen musst:

Schritt 1: Kapitalziel definieren. Dein Stammkapital muss nach der Erhöhung mindestens 25.000 Euro betragen (§ 5 GmbHG). Erst dann entfallen die UG-Sonderregeln nach § 5a Abs. 5. Prüfe, ob eine höhere Kapitalausstattung strategisch sinnvoll ist – etwa für bessere Bonität bei Banken oder Geschäftspartnern. Als Kapitalgesellschaft steht Dir nach der Umwandlung auch der Weg in eine Holding-Struktur offen.

Schritt 2: Gesellschafterbeschluss herbeiführen. Für die Satzungsänderung benötigst Du eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei einer UG mit mehreren Gesellschaftern müssen also drei Viertel der Gesellschafter der Umwandlung zustimmen. Der Beschluss muss notariell beurkundet werden (§ 53 GmbHG).

Schritt 3: Variante der Kapitalerhöhung festlegen. Entscheide Dich zwischen Bareinlagen, Sacheinlagen oder Gesellschaftsmitteln. Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gilt: Der Beschluss ist erst zulässig, nachdem der letzte Jahresabschluss festgestellt und der Ergebnisverwendungsbeschluss gefasst wurde (§ 57c Abs. 2–3 GmbHG).

Schritt 4: Unterlagenpaket für die Handelsregisteranmeldung vorbereiten. § 57 GmbHG nennt die erforderlichen Anlagen und Versicherungen, die der Registeranmeldung beizufügen sind. Dazu gehören unter anderem die geänderte Satzung und die aktualisierte Gesellschafterliste.

Schritt 5: Bilanz und Wirtschaftsprüfung (bei Gesellschaftsmitteln). Für die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln muss eine geprüfte Bilanz mit Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers eingereicht werden. Das Registergericht darf die Eintragung nur vornehmen, wenn der Bilanzstichtag höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegt (§ 57i GmbHG). Diese 8-Monats-Regel ist einer der häufigsten Fallstricke in der Praxis.

Schritt 6: Registergebühren und Notarkosten kalkulieren. Die Kosten sind gesetzlich geregelt – dazu im nächsten Abschnitt mehr. Nutze den Gebührenrechner auf Notar.de, um eine erste Einschätzung zu erhalten.

Schritt 7: Pflichtangaben und Kommunikation umstellen. Nach der Eintragung im Handelsregister musst Du sämtliche Geschäftsbriefe anpassen. § 35a GmbHG verlangt unter anderem Rechtsform, Sitz, Registergericht, Handelsregisternummer sowie alle Geschäftsführer mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen. Vergiss nicht: E-Mail-Signaturen, Rechnungsvorlagen, Verträge und die Website müssen ebenfalls aktualisiert werden.

Infografik zur Umwandlung von UG in GmbH mit 7 Schritten von Kapitalerhöhung bis Handelsregistereintragung
Infografik zur Umwandlung von UG in GmbH mit 7 Schritten von Kapitalerhöhung bis Handelsregistereintragung

Kosten der Umwandlung – so werden Notar- und Gebührenpositionen nachvollziehbar

Die Gesamtkosten für die Umwandlung einer UG in eine GmbH liegen in der Regel zwischen 1.000 und 2.500 Euro. Pauschalangaben wie „500–1.500 €" in vielen Online-Ratgebern sind häufig unvollständig. Hier die Aufschlüsselung:

Kostenposition Ungefähre Höhe
Notarkosten (Beurkundung, Satzungsänderung) ca. 800–900 € netto
Wirtschaftsprüfung (bei Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) ab ca. 990 € netto
Gerichtskosten Kapitalerhöhung (Handelsregister) 70 €
Änderung Rechtsformzusatz im Firmennamen 40 €
Gesamtkosten (typischer Rahmen) ca. 1.000–2.500 €

Die Notarkosten sind in Deutschland gesetzlich vorgegeben und nicht verhandelbar. Notar.de erklärt das Gebührenprinzip und bietet einen Gebührenrechner an. Wertgebühren richten sich nach § 34 GNotKG und den zugehörigen Gebührentabellen in Anlage 2 GNotKG.

Für die Handelsregistergebühren verweist § 58 GNotKG auf die Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV). Die Kosten variieren je nach Umfang, Komplexität und individuellem Beratungsaufwand. Ein Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern und komplexer Bilanzstruktur zahlt naturgemäß mehr als eine Ein-Personen-UG mit simpler Bareinlage.

Steuern steuern-Empfehlung: Die Kosten der Umwandlung sind betrieblich veranlasst und damit als Betriebsausgabe abzugsfähig. Investiere lieber etwas mehr in eine saubere steuerliche Begleitung, als am falschen Ende zu sparen – Fehler bei der Dokumentation können Dich deutlich teurer kommen.

Individuelles Gespräch zu Kapitalerhöhungen und Rechtsformwechsel in der Steuerkanzlei
Rücksprache zu Kapitalerhöhungen und Rechtsformwechsel

Steuerliche Fallstricke und Dokumentationspflichten

Hier wird es ernst – und hier unterscheidet sich eine professionelle Beratung von einem oberflächlichen Online-Ratgeber. Der steuerlich kritische Punkt bei der Umwandlung einer UG in eine GmbH betrifft vor allem die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.

§ 28 KStG: Die Steuer-Norm, die Du kennen musst

Wird Stammkapital durch Umwandlung von Rücklagen erhöht, greift § 28 KStG. Diese Norm regelt die Behandlung des steuerlichen Einlagekontos und ordnet einen sogenannten Sonderausweis an. Der Sonderausweis erfasst den Teil des Nennkapitals, der nicht aus Einlagen der Gesellschafter stammt, sondern aus thesaurierten Gewinnen.

Warum ist das relevant? Weil bei einer späteren Kapitalherabsetzung oder Gewinnausschüttung der Sonderausweis bestimmt, ob eine Zahlung als steuerpflichtige Ausschüttung oder als steuerfreie Einlagenrückgewähr behandelt wird. Fehler bei der Dokumentation des Einlagekontos können Jahre später zu erheblichen Steuernachzahlungen führen.

Die Brücke zwischen UG-Rücklage und Kapitalerhöhung

Die gesetzliche Rücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG darf ausdrücklich für Zwecke des § 57c verwendet werden. Das ist die rechtliche Brücke, die es Dir erlaubt, die über Jahre angesparten Rücklagen für die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu nutzen. Steuerlich muss dieser Vorgang jedoch korrekt abgebildet werden – vom steuerlichen Einlagekonto über den Sonderausweis bis zur Körperschaftsteuererklärung.

Wenn Du bereits eine Holding-Struktur planst oder Deine Steuergestaltung optimieren möchtest, sollte die Umwandlung von Anfang an in die Gesamtstrategie eingebettet werden. Ein isolierter Blick auf die Umfirmierung verschenkt Potenzial.

Infografik zur steuerlichen Behandlung bei UG in GmbH Umwandlung mit Einlagekonto, Stammkapital und Sonderausweis nach § 28 KStG
Infografik zur steuerlichen Behandlung bei UG in GmbH Umwandlung mit Einlagekonto, Stammkapital und Sonderausweis nach § 28 KStG

Dokumente, Checklisten und Aftercare nach der Registereintragung

Die Eintragung im Handelsregister ist geschafft – aber die Arbeit ist noch nicht vorbei. Die Änderung des Rechtsformzusatzes von „UG (haftungsbeschränkt)" zu „GmbH" zieht eine Reihe von Folgepflichten nach sich.

§ 35a GmbHG regelt die Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen. Dazu zählen Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, Registergericht und Handelsregisternummer sowie alle Geschäftsführer. Diese Angaben müssen auf sämtlichen Geschäftsbriefen erscheinen – einschließlich E-Mails, Angeboten und Rechnungen. Verträge mit Kunden und Lieferanten sollten ebenfalls angepasst werden.

Vergiss außerdem nicht die Offenlegungspflichten: Der Jahresabschluss muss über die Publikationsplattform an das Unternehmensregister übermittelt werden. Laut einer IHK-Information zur Offenlegung sollten vor Mitte März 2026 für das Geschäftsjahr 2024 (Bilanzstichtag 31.12.2024) keine Ordnungsgeldverfahren eingeleitet werden. Weitere Details zu Fristen und Verfahren findest Du in den FAQ des Bundesjustizamts.

Vorteile der Umwandlung – lohnt sich der Aufwand?

Die Umwandlung einer UG in eine GmbH ist kein Selbstzweck. Die wichtigsten Gründe für den Schritt:

Die GmbH wird im Geschäftsverkehr als vertrauenswürdiger und solider wahrgenommen – das kann Dir bei Vertragsverhandlungen, Bankgesprächen und der Kundengewinnung einen echten Vorsprung verschaffen. Mit der Umwandlung zur GmbH entfällt die gesetzliche Verpflichtung zur Rücklagenbildung von 25 % des Jahresüberschusses. Die GmbH ermöglicht eine vollständige Gewinnausschüttung an die Gesellschafter, was für Deine Liquiditätsplanung ein enormer Vorteil ist. Zudem kann die Umwandlung den Zugang zu Krediten erleichtern und ist ein strategischer Schritt in der Wachstumsphase Deines Unternehmens.

Aber es gibt auch Nachteile: Die Umfirmierung verursacht Kosten, erfordert bürokratischen Aufwand und ist nicht rückgängig zu machen. Wenn Dein Unternehmen klein bleibt und keine externen Finanzierungen braucht, kann die UG völlig ausreichend sein.

Internationale Entwicklungen und Trends

Auch wenn die Umwandlung einer UG in eine GmbH ein rein deutsches Thema ist, wirkt sich die europäische Harmonisierung auf den Rechtsrahmen aus. Das GmbHG verweist im Normgeberhinweis auf die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/2121 zu grenzüberschreitenden Umwandlungen. Diese Richtlinie schafft erstmals einen einheitlichen Rahmen für grenzüberschreitende Formwechsel, Verschmelzungen und Spaltungen innerhalb der EU.

Für DACH-Unternehmer bedeutet das: Wer seine GmbH später international ausrichten möchte – etwa durch eine grenzüberschreitende Holding-Struktur – profitiert von einem vereinfachten europäischen Rechtsrahmen. Die Umwandlung zur GmbH ist damit auch eine Weichenstellung für zukünftige internationale Expansion.

David Kasper während eines Vortrags zur UG in GmbH Umwandlung, Kapitalerhöhung und steuerlichen Risiken für Unternehmer

Fazit – Umwandlung einer UG in eine GmbH richtig angehen

Die Umwandlung der UG in eine GmbH ist im Kern eine Kapitalerhöhung plus Registereintragung. Wer den Weg über Gesellschaftsmittel wählt, muss die harten Gatekeeper aus § 57c und § 57i GmbHG beachten – insbesondere das 8-Monats-Fenster für die Bilanz. Die Kosten sind gesetzlich strukturiert und transparent kalkulierbar. Und steuerlich entscheidet die korrekte Abbildung des Einlagekontos und Sonderausweises nach § 28 KStG darüber, ob Du Jahre später böse Überraschungen erlebst.

Ob und wann die Umfirmierung sinnvoll ist, hängt von Deiner individuellen Situation ab – von der Höhe der Rücklagen über die Wachstumspläne bis hin zur geplanten Firmenstruktur. Eine isolierte Betrachtung der Umwandlung greift zu kurz. Der Schritt sollte immer in eine Gesamtstrategie eingebettet sein – idealerweise gemeinsam mit einem Steuerberater, der sowohl das GmbH-Recht als auch die steuerlichen Folgen sicher beherrscht.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Umwandlung UG in GmbH

Ist die Umwandlung einer UG in eine GmbH verpflichtend?

Nein. § 5a GmbHG beschreibt die UG-Sonderregeln und deren Wegfall bei Kapitalerhöhung, enthält aber keinen Automatismus zur Umfirmierung. Die UG kann dauerhaft bestehen bleiben. Selbst bei bereits angesparter Rücklage von 25.000 Euro darf die UG laut einer IHK-Publikation nicht automatisch „GmbH" heißen.

Was kostet die Umwandlung einer UG in eine GmbH?

Die Gesamtkosten liegen in der Regel zwischen 1.000 und 2.500 Euro. Die Notarkosten betragen etwa 800–900 Euro netto. Hinzu kommen Gerichtskosten von 70 Euro für die Kapitalerhöhung und 40 Euro für die Änderung des Rechtsformzusatzes. Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln fallen zusätzlich Kosten für die Wirtschaftsprüfung ab etwa 990 Euro netto an. Die Notargebühren richten sich nach dem GNotKG.

Welche Mehrheit brauchen die Gesellschafter?

Für Satzungsänderungen gilt eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Gesellschafterbeschluss muss notariell beurkundet werden (§ 53 GmbHG).

Welche Schritte sind beim Handelsregister zwingend?

Die Kapitalerhöhung muss zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. § 57 GmbHG nennt die erforderlichen Versicherungen und beizufügenden Unterlagen.

Wann ist die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zulässig?

Sie kann erst beschlossen werden, nachdem der letzte Jahresabschluss festgestellt und über die Ergebnisverwendung beschlossen wurde. Außerdem muss eine Bilanz zugrunde gelegt werden (§ 57c GmbHG).

Welche Fristfalle gibt es bei Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln?

Das Registergericht darf den Beschluss nur eintragen, wenn die zugrunde gelegte Bilanz für einen höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt ist (§ 57i GmbHG).

Wie sind Notarkosten und Gebühren rechtlich geregelt?

Notarkosten sind gesetzlich vorgegeben. Wertgebühren folgen § 34 GNotKG und den Gebührentabellen in Anlage 2. Registergebühren werden nach dem Gebührenverzeichnis der HRegGebV erhoben.

Was muss ich nach der Umstellung auf meinen Geschäftsbriefen angeben?

§ 35a GmbHG verlangt unter anderem Rechtsform, Sitz, Registergericht, Handelsregisternummer sowie alle Geschäftsführer mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.

Was ist steuerlich der kritische Punkt bei der Rücklagenumwandlung?

§ 28 KStG regelt die Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital und die Behandlung des steuerlichen Einlagekontos sowie den Sonderausweis bestimmter Nennkapitalteile. Fehler hier können bei späteren Ausschüttungen zu erheblichen Steuernachzahlungen führen.

Über den Autor

David Kasper ist Steuerberater, Geschäftsführer und Inhaber der KASPER & KÖBER Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft in Fürth. Unter der Marke Steuern steuern® berät er Unternehmer, Selbstständige und Investoren zu strategischer Steueroptimierung – von der Holding-Gründung über GmbH-Steuerstrategien bis zur Unternehmensnachfolge. Mit über 27 Jahren Erfahrung und mehr als 8.000 erfolgreichen Strategieberatungen steht das Team für praxisnahe, rechtlich fundierte Lösungen.

Stand der rechtlichen Prüfung: März 2026. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

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Steuerberater David Kasper
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