
Steuern sparen als Freiberufler: 10 effektive Steuertipps für maximale Steuerersparnis
Freiberufler stehen oft vor einer unangenehmen Überraschung: Schon ab mittleren fünfstelligen Jahresgewinnen greift der Spitzensteuersatz von 42 %, bei sehr hohen Gewinnen sogar 45 %. Viele Selbstständige verschenken dabei bares Geld, weil sie bewährte Steuersparmöglichkeiten ungenutzt lassen oder typische Fehler in Buchführung und Steuerplanung machen.
Das Ergebnis? Unerwartet hohe Steuernachzahlungen, die das hart erarbeitete Einkommen schmälern und die Liquidität gefährden. Dabei gibt es zahlreiche legale Möglichkeiten, die Steuerlast als Freiberufler erheblich zu senken – wenn Du weißt, wie.
In diesem umfassenden Ratgeber zeigen wir Dir zehn wirkungsvolle Steuertipps für Freiberufler. Du erfährst klassische Ansätze – von Betriebsausgaben bis zum Investitionsabzugsbetrag – und auch fortgeschrittene Strategien.
Außerdem beleuchten wir, ab wann eine andere Rechtsform wie die GmbH sinnvoll sein kann, um dauerhaft Steuern sparen zu können.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Betriebsausgaben konsequent erfassen: Jeder beruflich veranlasste Euro senkt Deinen Gewinn und damit direkt die Steuer.
- Investitionsabzugsbetrag nutzen: Bis zu 50 % geplanter Investitionen vorab steuerlich geltend machen.
- Kleinunternehmerregelung prüfen: Bei Umsatz unter 25.000 € im Vorjahr und unter 100.000 € im laufenden Jahr möglich.
- Timing optimieren: Einnahmen und Ausgaben strategisch ins richtige Jahr verschieben.
- Rechtsformwechsel erwägen: Ab hohen Gewinnen kann eine GmbH mit ca. 30 % Steuern günstiger sein als 42 % Einkommensteuer.
Steuerliche Grundlagen für Freiberufler
Bevor Du mit der Steueroptimierung beginnst, ist es wichtig, die steuerlichen Grundlagen zu verstehen. Nur wer die Basis kennt, kann gezielt Steuern sparen.
Einkommensteuer und Gewinnermittlung
Als Freiberufler erzielst Du Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gemäß § 18 EStG. Deinen Gewinn ermittelst Du in der Regel via Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – also Einnahmen minus betrieblich veranlasste Ausgaben. Dieser Gewinn wird in Deiner Steuererklärung dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet.
Mit steigenden Gewinnen erhöht sich Dein persönlicher Steuersatz progressiv – zwischen 14 % und 42 %, bei Spitzenverdienern sogar 45 %. Zusätzlich fallen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an.
Gewerbesteuer: Der große Vorteil der Freiberuflichkeit
Gute Nachricht: Echte Freiberufler wie Ärzte, Designer, Anwälte oder Architekten – die sogenannten Katalogberufe – sind von der Gewerbesteuer befreit. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber gewerblichen Einzelunternehmern oder Kapitalgesellschaften. Übst Du allerdings Tätigkeiten aus, die nicht als freiberuflich anerkannt sind, unterliegst Du ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € der Gewerbesteuerpflicht.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Grundsätzlich musst Du als Selbstständiger Umsatzsteuer auf Deine Leistungen erheben (19 % bzw. 7 %) und an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug darfst Du Vorsteuer aus Betriebsausgaben ziehen. Freiberufler können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Kleinunternehmerregelung nutzen – mehr dazu unter Steuerspartipps 2.
Steuervorauszahlungen im Blick behalten
Bereits im ersten Jahr fordert das Finanzamt vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen (jeweils zum 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.). Diese basieren anfangs auf Schätzungen, später auf dem Gewinn des Vorjahres. Behalte im Blick, ob Dein aktueller Gewinn vom Vorjahr abweicht – das Finanzamt kann Deine Vorauszahlungen anpassen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Viele Freiberufler erleben sonst einen Liquiditätsschock, wenn plötzlich Nachzahlungen fürs Vorjahr plus Vorauszahlungen für das neue Steuerjahr fällig werden.

10 Top-Steuertipps für Selbstständige
Nicht jede Sparidee passt für jeden – je nach Umsatzgröße, Branche und individueller Situation sind unterschiedliche Strategien sinnvoll. Im Folgenden findest Du zehn wichtige Ansätze, mit denen Du Deine Steuerlast als Freiberufler spürbar senken kannst.
1. Betriebsausgaben konsequent nutzen
Viele Selbstständige verschenken Geld, weil sie nicht alle abzugsfähigen Betriebsausgaben geltend machen. Dabei gilt: Jeder Euro an betrieblichen Kosten senkt Deinen Gewinn und damit direkt die Steuer. Achte daher auf eine lückenlose Erfassung aller Ausgaben – von Bürobedarf bis Fachliteratur.
Homeoffice und Arbeitsmittel
Arbeitest Du regelmäßig von zu Hause, kannst Du die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (maximal 210 Tage = 1.260 € im Jahr) als Betriebsausgabe ansetzen. Ist Dein häusliches Arbeitszimmer ein eigener Raum und steht Dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kannst Du sogar anteilige Miet- und Nebenkosten unbeschränkt steuerlich absetzen.
Auch Arbeitsmittel wie Laptop, Monitor, Software oder Büromöbel gehören in die Ausgaben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto (ab 2024 bis 1.000 €) darfst Du laut aktueller Gesetzeslage sofort in voller Höhe abschreiben. Kosten für Computer und Software kannst Du in der Regel ebenfalls im Jahr der Anschaffung voll von der Steuer absetzen.
Fahrtkosten, Bewirtung und Geschenke
- Geschäftsfahrten: Pauschal 0,30 € pro km oder bei betrieblicher Nutzung über 50 % Fahrtenbuch führen
- Geschäftsessen: Zu 70 % absetzbar mit vollständigem Beleg (Datum, Teilnehmer, Anlass)
- Geschenke: Bis 50 € netto pro Person und Jahr abzugsfähig – höhere Beträge werden vom Finanzamt nicht anerkannt ( Die Freigrenze wurde zum 1. Januar 2024 von 35 € auf 50 € erhöht (Wachstumschancengesetz)
Fortbildung, Versicherungen und mehr
Alle Weiterbildungskosten, die in Zusammenhang mit Deiner freiberuflichen Tätigkeit stehen, sind Betriebsausgaben – Fachseminare, Webinare, Fachbücher und berufsspezifische Zeitschriften. Auch betriebliche Versicherungen wie die Berufshaftpflicht sind voll abziehbar. Vergiss nicht: Telefon- und Internetkosten, Büromaterial, Marketingkosten und externe Dienstleistungen wie Buchhaltung oder Webdesign gehören ebenfalls in Deine Gewinnermittlung.
Fazit: Führe am besten laufend eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und sammle alle Belege sorgfältig, damit keine Betriebsausgaben unter den Tisch fallen.
2. Kleinunternehmerregelung prüfen
Verdienst Du noch relativ wenig oder stehst am Anfang Deiner Selbstständigkeit, kann die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) attraktiv sein. Sie befreit Dich von der Umsatzsteuer – Du stellst Rechnungen ohne MwSt aus und brauchst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.
Voraussetzungen (Stand 2025): Dein Vorjahresumsatz lag unter 25.000 € und im laufenden Jahr wirst Du voraussichtlich unter 100.000 € umsetzen.
Vorteil: Weniger Bürokratie und Preisvorteil für Deine Kunden, denn auf Deine Leistungen schlagen sich keine 19 % Mehrwertsteuer auf. Gerade wenn Du hauptsächlich für Privatkunden arbeitest, kannst Du durch den Netto-Preis konkurrenzfähiger sein.
⚠️ Wichtig zur Kleinunternehmerregelung: Nachteil: Du darfst keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen. Bei größeren Investitionen verzichtest Du damit auf Vorsteuer-Erstattungen. Die Entscheidung bindet Dich für 5 Jahre. Überschreitest Du die Umsatzgrenzen im laufenden Jahr, musst Du sofort zur Regelbesteuerung wechseln.
Tipp: Überlege gut, ob die Kleinunternehmerregelung zu Deinem Geschäftsmodell passt. Bei geringem Umsatz und wenig Ausgaben kann sie sinnvoll sein. Planst Du jedoch größere Anschaffungen oder betreust überwiegend Geschäftskunden, lohnt sich oft die Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug.

3. Investitionsabzugsbetrag (IAB) clever nutzen
Ein mächtiges Werkzeug für Freiberufler und kleine Unternehmen ist der Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG. Damit kannst Du geplante künftige Investitionen schon vorab steuerlich geltend machen:
- Vorab-Abschreibung bis zu 50 %: Du darfst bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts (z. B. Maschinen, Geräte, Fahrzeuge) bereits im Jahr vor der Anschaffung als Betriebsausgabe abziehen.
- Voraussetzung: Dein Gewinn liegt unter 200.000 €. Pro Jahr kannst Du IABs von maximal 200.000 € bilden.
- Wichtig: Die Investition muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen, sonst wird der Abzug nachträglich rückgängig gemacht (Nachversteuerung).
Praxis-Beispiel: Planst Du einen Firmenwagen für 40.000 € anzuschaffen, kannst Du noch vor dem Kauf bis zu 20.000 € gewinnmindernd ansetzen.
Neben dem IAB gibt es auch Sonderabschreibungen: Gemäß § 7g Abs. 5 EStG kannst Du auf bestimmte Anschaffungen bis zu 20% abschreiben. Ab 2025 gibt es zusätzlich neue Regelungen: Im Steuerlichen Investitionssofortprogramm (seit Juni 2025) wurden die Investitionsabzugsbeträge von 40 auf 50% erhöht. Für Ausrüstungsinvestitionen in 2025, 2026 und 2027 ist eine degressive Abschreibung von 30% pro Jahr möglich (Turboabschreibung). In Kombination erlauben diese Regelungen, einen Großteil der Investitionskosten vorzeitig steuerlich abzusetzen – ein großer Vorteil für Liquidität und Steueroptimierung.
4. Abschreibungen optimal ausnutzen
Neben den laufenden Betriebskosten bieten Abschreibungen weitere Möglichkeiten, Steuern zu sparen:
- Sofortabschreibung GWG: Anschaffungen bis 800 € netto sofort komplett abschreiben
- Sammelposten: Anschaffungen zwischen 250 € und 1.000 € können alternativ in einem Pool über 3 Jahre abgeschrieben werden
- Digitale Wirtschaftsgüter: Computer, Laptops, Tablets, Software – Nutzungsdauer 1 Jahr, also sofort voll absetzbar
- Timing beachten: Anschaffungen früh im Jahr tätigen für volle Jahresabschreibung; Kauf im Dezember bringt oft nur minimalen Abschreibungsanteil
Merke: Abschreibungen sind ein zentrales Steuerplanungstool. Aber kaufe nicht nur aus Steuerspargründen Dinge, die Du eigentlich nicht brauchst – das rechnet sich unterm Strich nicht.
5. Steuervorauszahlungen optimieren
Die vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlungen basieren auf dem Vorjahresgewinn. Ändert sich Deine Einkommenssituation, solltest Du aktiv werden:
Vorauszahlungen anpassen lassen: Wenn Dein Gewinn im laufenden Jahr deutlich niedriger sein wird (z. B. Umsatzrückgang, Auftragsflaute, höhere Ausgaben), stelle einen Antrag beim Finanzamt auf Herabsetzung. Du musst glaubhaft machen, dass Dein Gewinn sinkt – etwa durch eine betriebswirtschaftliche Auswertung. Das Finanzamt reduziert dann die künftigen Quartalsraten und Du schonst Deine Liquidität.
Dauerfristverlängerung nutzen: Nutzt Du einen Steuerberater, hast Du in der Regel mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung – das verschafft Dir einen Liquiditätsvorteil. Auch Umsatzsteuer-Voranmeldungen kannst Du mit einer Dauerfristverlängerung um einen Monat später abgeben.
6. Private Vorsorgeaufwendungen absetzen
Neben den Betriebsausgaben solltest Du auch die privaten Steuerabzugsmöglichkeiten voll ausschöpfen. Als Freiberufler zahlst Du viele Vorsorgeaufwendungen selbst – diese wirken sich als Sonderausgaben in der Einkommensteuer aus:
- Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge zur Basis-Krankenversicherung sind in der Regel unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar
- Rürup-Rente (Basisrente): 2025 bis zu 100 % von max. 26.528 € (Ledige) steuerlich abzugsfähig – jeder Euro mindert Deine Steuerbemessungsgrundlage
- Sonstige Versicherungen: Bis zu 2.800 € pro Jahr für Selbstständige ohne Arbeitgeberanteil (Erwerbsunfähigkeits-, Unfall-, Lebensversicherung etc.)
- Weitere Sonderausgaben: Spenden an gemeinnützige Organisationen, Kinderbetreuungskosten
Fazit: Private Vorsorgeaufwendungen sind ein wichtiger Hebel, um Steuern zu sparen und gleichzeitig für die Zukunft vorzusorgen.
7. Einnahmen und Ausgaben strategisch verschieben
Steuerlich kann es einen Unterschied machen, wann eine Einnahme oder Ausgabe in einem bestimmten Jahr anfällt. Durch geschicktes Timing lässt sich die Steuerlast eines Jahres drücken:
Einnahmen verschieben: Hast Du am Jahresende einen Auftrag abgeschlossen, kann es sinnvoll sein, die Rechnung erst im Januar zu stellen. Bei der EÜR zählt das Geld erst im neuen Jahr zu Deinem Gewinn – Dein Einkommen im alten Jahr bleibt entsprechend niedriger.
Ausgaben vorziehen: Regelmäßige Ausgaben wie Wartungsverträge, Büromaterial oder Fortbildungsgebühren vor dem 31.12. bezahlen, damit sie noch im alten Jahr als Betriebsausgabe zählen. Auch Kartenzahlungen im Dezember zählen steuerlich zum alten Jahr.
10-Tage-Regel nutzen: Wiederkehrende Ausgaben, die zwischen 1. und 10. Januar fällig sind und das Vorjahr betreffen, kannst Du dem Vorjahr zurechnen – etwa Miete oder Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für das Schlussquartal.

8. Familienangehörige im Unternehmen anstellen
Falls Du Ehepartner oder erwachsene Kinder hast, prüfe eine offizielle Anstellung. Das Gehalt zählt als Betriebsausgabe und senkt Deinen Gewinn – das Prinzip heißt Lohnsplitting.
Steuervorteil: Durch Verlagerung von Einkommen auf ein Familienmitglied mit niedrigeren Steuersätzen kann die Gesamtsteuerbelastung der Familie sinken. Das Familienmitglied versteuert das Gehalt mit seinem Grundfreibetrag und niedrigem Steuersatz.
💡 Wichtig beim Lohnsplitting: Das Finanzamt prüft genau: schriftlicher Arbeitsvertrag, Aufgabenbeschreibung, Arbeitszeiterfassung und marktübliche Bezahlung sind Pflicht. Die Tätigkeit muss tatsächlich erbracht werden. Überhöhte oder fingierte Gehälter werden nicht anerkannt.
9. Gründungskosten nicht vergessen
Viele Freiberufler geben schon vor der Betriebseröffnung Geld aus – für Beratung, Schulungen, Fachliteratur oder das Einrichten des Homeoffice.
Wichtig: All diese Ausgaben kannst Du später als vorweggenommene Betriebsausgaben absetzen.
Das heißt, Gründungskosten wirken steuermindernd, auch wenn sie anfielen, bevor Du beim Finanzamt als Freiberufler erfasst warst. Gerade in der Startphase können vorweggenommene Betriebsausgaben zu einem Steuerverlust führen, den Du mit in die nächsten Jahre nehmen darfst (Verlustvortrag).
10. Professionelle Steuerberatung in Anspruch nehmen
Steuerberatung kostet Geld – doch sie kann sich schnell bezahlt machen. Ein erfahrener Steuerberater hilft nicht nur bei Buchführung und Steuererklärung, sondern zeigt aktiv Sparpotenziale auf und bewahrt Dich vor teuren Fehlern. Die Gebühren sind als Betriebsausgabe absetzbar.
- Zeitgewinn: Mehr Zeit für Dein Kerngeschäft statt Papierkram
- Fehlervermeidung: Nachzahlungen und Strafen vermeiden
- Steueroptimierung: Maßgeschneiderte Steuertipps für Deine Situation
- Fristverlängerung: Längere Abgabefristen für Steuererklärungen
Grenzen der Freiberuflichkeit: Wann lohnt sich eine GmbH?
Einzelunternehmer und Freiberufler genießen einen unkomplizierten Start und profitieren von wenig Bürokratie. Doch ab einer gewissen Größenordnung stößt das Freiberufler-Modell an Grenzen. Spätestens wenn Dein Gewinn sehr hoch wird oder Du Haftungsrisiken siehst, solltest Du über eine andere Rechtsform nachdenken.
Steuerlast senken bei hohen Gewinnen
Als Freiberufler unterliegst Du dem progressiven Einkommensteuertarif mit bis zu 42/45 % Steuer. Eine GmbH zahlt dagegen pauschal ca. 30 % Steuern auf Gewinne (15 % Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer). Thesauriert die GmbH Gewinne im Unternehmen, bleibt es bei diesen ~30 %. Du kannst so mehr Kapital im Unternehmen behalten und reinvestieren. Wichtig: Ab 2028 senkt die Bundesregierung die Körperschaftsteuer schrittweise (um je einen Prozentpunkt pro Jahr), sodass diese bis 2032 auf 10% sinkt. Dies würde die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH auf etwa 25% reduzieren.
Haftungsbegrenzung
Freiberufler haften mit ihrem gesamten Privatvermögen unbeschränkt für alle geschäftlichen Schulden oder Schäden. Bei einer GmbH ist Deine Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt – konkret auf das Stammkapital von mindestens 25.000 €.
Flexibilität bei Gewinnausschüttung
In der GmbH kannst Du als Geschäftsführer ein Gehalt beziehen, das als Betriebsausgabe absetzbar ist. Du steuerst selbst, wie viel Gewinn im Unternehmen bleibt und wie viel Dir als Einkommen zufließt. Als Freiberufler hingegen gilt Dein kompletter Gewinn jedes Jahr als Entnahme, auf die volle Einkommensteuer fällig ist.
Wann konkret lohnt der Wechsel? Wenn Dein Gewinn nachhaltig über dem liegt, was Du privat zum Leben brauchst. Die überschüssigen Gewinne werden im Einzelunternehmen Jahr für Jahr teuer besteuert – in der GmbH könntest Du diese mit ca. 30 % im Unternehmen lassen.
Wichtig: Ein Rechtsformwechsel will gut geplant sein. Sprich frühzeitig mit einem Steuerberater, um alle Schritte optimal zu gestalten.

Fazit: So sparst Du als Freiberufler effektiv Steuern
Jeder Freiberufler hat eine einzigartige Situation – abhängig von Branche, Einkommenshöhe, Lebenssituation und Zielen. Die oben genannten Steuertipps bieten einen breiten Werkzeugkasten, um die Steuerlast zu senken. Entscheidend ist, die richtigen Werkzeuge zum richtigen Zeitpunkt einzusetzen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Steuern sparen als Selbstständiger
Wie können Freiberufler Steuern sparen?
Freiberufler können Steuern sparen, indem sie alle Betriebsausgaben konsequent erfassen, den Investitionsabzugsbetrag nutzen, Vorsorgeaufwendungen absetzen und Einnahmen sowie Ausgaben strategisch planen. Bei hohen Gewinnen kann auch ein Rechtsformwechsel zur GmbH sinnvoll sein.
Welche Steuervorteile gibt es für Freiberufler?
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Welche Kosten kann ich als Freiberufler steuerlich absetzen?
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Freiberufler: Wie viel für Steuern zurücklegen?
Als Faustregel solltest Du 30–40 % Deines Gewinns für Steuern zurücklegen (Einkommensteuer, ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag). Bei höheren Gewinnen kann der Anteil durch den Spitzensteuersatz steigen. Ein Steuerberater kann Dir helfen, den genauen Betrag zu berechnen.
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